Ware versendet, kam aber wohl nicht an !

14. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
IXUS
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Ware versendet, kam aber wohl nicht an !

Hallo!

Ich habe leider ein Problem mit einem Käufer !
Dieser hat kurz nach Weihnachten bei mir 2 Videospiele im Wert von 50Euro ersteigert. Bezahlt hat der Kunde mit PayPal.
Ich also zur Post. Ware per MaxiBrief versendet. Nun ist der Brief wohl bei der Post verloren gegangen.
Käufer meldet sich natürlich, Ware kam nicht an. Er hat bei PayPal den Käuferschutz aktiviert und mein PayPal-Konto ist nun im Minus.
Ich habe nun bei der Post angerufen und dort den Fall gemeldet, dort sagte mir die Sachbearbeiterin, dass es bis zu 6 Wochen dauern kann.
Wie geht es nun weiter ? Also wer ist Schuld ? Muss ich nun meine Spiele und die 50 Euro in den Wind schreiben ?
Sehe es irgendwie nicht ein, das wenn die Post einen Fehler macht, ich den Schaden habe.
Oder der Käufer einfach nur behauptet er habe den Brief nicht bekommen und sich das Geld einsackt.
Weiss da jemand Rat ?

Gruß

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14 Antworten
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#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1422x hilfreich)

> Wie geht es nun weiter ? Also wer ist Schuld ? Muss ich nun meine Spiele und die 50 Euro in den Wind schreiben ?
-----
Wenn das Päckchen nicht aufgefunden und zugestellt wird, ja!
***
Sehe es irgendwie nicht ein, das wenn die Post einen Fehler macht, ich den Schaden habe.
---
Gehen wir erst einmal vom Standardfall aus: Nach § 447 BGB geht die Gefahr bei Einlieferung beim Versender auf den Käufer über. Hier wurde unversicherter Versand (DHL Päckchen) vereinbart. Geht die Sendung verloren oder wird sie beschädigt, ist es Sache des Käufers.

ABER:
Dass die Sendung überhaupt eingeliefert wurde, hat der Verkäufer zu beweisen. Und in der Regel kann er das nicht. Er braucht einen Einlieferungsbeleg und den gibt es nicht beim Päckchen, es gibt nur eine Quittung über gekaufte Briefmarken (Euro 3,90), die kann natürlich nicht als Einlieferungsbeleg gelten, man hätte sich ja auch nur Briefmarken kaufen können. Die einzige Möglichkeit jetzt noch zu beweisen, dass das Päckchen abgeschickt wurde, wären Zeugen, die dabei waren als das Päckchen eingeliefert wurde, die auch bezeugen können, dass die auf dem Päckchen angegebene Adresse des Käufers korrekt war etc., immerhin hätte sich der Verkäufer verschreiben können, was millionenfach passiert. Das Päckchen landet irgendwo in einem Hausflur - weg. Im Grunde sollte überhaupt nichts als Päckchen versendet werden, wenn man nicht haften will. Nichts anderes gilt für Warensendungen, Briefe etc, wo es keine Einlieferungsquittung gibt.

> Oder der Käufer einfach nur behauptet er habe den Brief nicht bekommen und sich das Geld einsackt.
---
Das ist durchaus möglich, spielt aber deshalb keine Rolle, weil der Käufer nicht beweisen muss, dass er das Päckchen NICHT bekommen hat, sondern die Beweispflicht liegt beim Verkäufer, er muss den Versand beweisen.

Noch einfacher ist es (was die Durchsetzung der Ansprüche des Käufers betrifft) dadurch, dass hier PayPal als Zahlungsmethode vereinbart wurde.

Der Käufer bekommt sein Geld wieder, der Verkäufer muss haften. Glasklar in den PayPal AGB verankert. Eben der PayPal Käuferschutz.

"Wie bin ich über den PayPal-Käuferschutz abgesichert?

Der PayPal-Käuferschutz greift, wenn ein Verkäufer einen Artikel nicht oder erheblich von der Artikelbeschreibung abweichend liefern sollte. In diesem Fall erhalten Sie den Kaufpreis inklusive Versandkosten in unbegrenzter Höhe von PayPal zurück - ohne jeglichen Selbstbehalt und inklusive Versandkosten.

Sie haben nach der Zahlung 45 Tage Zeit einen Konflikt bei PayPal zu melden. Innerhalb von weiteren 20 Tagen müssen Sie diese Beschwerde zu einem Antrag auf Käuferschutz ausweiten. PayPal prüft anschließend Ihren Antrag und erstattet Ihnen ggf. den Kaufbetrag und die Versandkosten." (Zitat)

http://pages.ebay.de/help/tp/paypal-protection.html
***
Dieser Schutz wird nicht gewährt, wenn der Artikel verschickt wurde, aber verloren gegangen ist.
4.1 Der bezahlte Artikel wurde durch den Verkäufer nicht versandt.

Der PayPal-Käuferschutz gilt nicht für Artikel, die während des Versands verloren gehen. Falls der Verkäufer einen gültigen Versandbeleg vorlegt, lehnt PayPal den Antrag auf PayPal-Käuferschutz ab.
***

Und wie kriegt PayPal das heraus? Richtig! Es will den Versandbeleg vom Verkäufer sehen und online die Sendung nach verfolgen.

"Von PayPal akzeptierte Versandnachweise
Folgende Versandunternehmen werden von uns akzeptiert:

* Deutsche Post / DHL (alle Leistungen außer Päckchen und Briefe)

* GLS

* DPD

* Hermes

* UPS

* FedEx

* TNT

Sofern folgende Angaben auf dem Versandbeleg angegeben sind, akzeptiert PayPal je nach Fall auch Versandnachweise von nicht aufgelisteten Unternehmen. Bitte achten Sie darauf, dass die Adresse des Empfängers der bei der PayPal-Zahlung angegebenen Adresse entspricht.

* Name des Versandunternehmens

* Einlieferungsdatum

* Name und Adresse des Empfängers (wie bei der PayPal-Zahlung angegeben)

* Ihr Name und/oder Ihre Adresse

* Nachverfolgungsnummer (optional)

Darüber hinaus wird außerdem das Einschreiben via Deutsche Post als gültiger Versandnachweis akzeptiert. Das Einschreiben muss folgende Angaben vorweisen:

* Einlieferungsdatum

* Name des Empfängers

Bei einem Transaktionsbetrag bis einschließlich €25,00 EUR ist ein Versandnachweis nicht unbedingt erforderlich. In diesem Fall geben Sie auf der Seite "Beschwerde klären" an, dass Sie mit einem Versandunternehmen verschickt haben, das keine Versandnachweise ausstellt. PayPal verzichtet maximal 10 Mal innerhalb von sechs Monaten auf einen Versandbeleg.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie uns eine Online-Tracking-Nummer als Versandnachweis angeben, müssen Sie uns in manchen Fällen zusätzlich noch Ihren Versandbeleg faxen." (Zitat)

Link Versandnachweis:
https://www.paypal.com/de/cgi-bin/webscr?cmd=xpt/Marketing/general/ProtectionInfoSellers-outside
Pop up Fenster = Versandnachweis
***
Die einzige Ausnahme:
Bei einem Transaktionsbetrag (Achtung! Ware+ Porto zusammen) bis zu Euro 25,00 verzichtet PayPal BIS ZU 10 mal im Halbjahr auf diesen Nachweis (und ersetzt den Schaden).

PayPal wird hier zugunsten des Käufers entscheiden, eine reine Formsache. Wenn das PayPal Konto nicht gedeckt ist, wird PayPal verlangen, das Konto auszugleichen. Wenn nicht, wird das PayPal Inkasso (KSP) eingesetzt.



-- Editiert von bogus1 am 14.01.2009 17:58

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#2
 Von 
guest123-2205
Status:
Schüler
(487 Beiträge, 310x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1422x hilfreich)

> Innerhalb von europa ist paypal blödsinn und teuer, da kann besser per überweisun bezahlt werden. ausserhalb mit moneybookers. kostet nur einige cent und nicht wie paypal .....
---
Viele Verkäufer müssen PayPal als Zahlungsmethode akzeptieren, es gibt gar keine andere Wahl.
***
Moneybookers ist eben nicht so weit verbreitet, ist zwar etwas preiswerter als PayPal, macht aber ebensolche Probleme. (Konto einfrieren, Gas-, Wasser-, Stromrechnung einfordern, zur Identifizierung etc.) Die entsprechenden Foren sind voll damit.
***
Im Grunde kann die Konsequenz nur heißen: Nichts (was ein paar Euro übersteigt) unversichert versenden, besteht auch kein Anlass dazu. Andere Paketdienste sind nur wenige Cent teurer (als ein DHL Päckchen) und die Sendung ist versichert, die Absendung beweisbar.
***
Und wenn schon PayPal, dann die 3 goldenen Regeln für den Verkäuferschutz beachten:
***
Wichtigste Voraussetzung ist ein professioneller Versand:

* Mit Versandbeleg – Bewahren Sie bei Beträgen über 25 Euro den Versandnachweis auf.
* An die richtige Adresse – Versenden Sie an die bei PayPal hinterlegte Adresse des Käufers.
* Zeitnaher Versand – Versenden Sie den Artikel möglichst innerhalb von 7 Tagen. (Zitat)
https://www.paypal.com/de/cgi-bin/webscr?cmd=xpt/Marketing/general/ProtectionInfoSellers-outside
***
So bleibt eigentlich nur noch das Risiko des von der Beschreibung abweichenden Artikels, was allerdings zu häufigem Missbrauch führt UND natürlich die selten stressfreie Kommunikation mit PayPal.





-- Editiert von bogus1 am 14.01.2009 18:36

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#4
 Von 
guest123-2205
Status:
Schüler
(487 Beiträge, 310x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1422x hilfreich)

> ohh, das mit moneybooks war mir neu, habe bisher nur gutes gelesen , nachdem ich wegen pp nach alternativen gesucht habe....
---
Einfach googeln:

http://www.google.de/search?client=firefox-a&rls=org.mozilla%3Ade%3Aofficial&channel=s&hl=de&q=moneybookers+probleme&meta=&btnG=Google-Suche
***
> das man pp zustimmen muß meinte ich ja mit nötigung. wollte neulich etwas verkaufen mit 1 tag auktionsdauer.... nur mit pp... 3 tage wiederrum ohne.

kann da eigendlich nichts dagegen unternommen werden? das ist ja eine ausnutzung einer machtposition , inder eine firma, einer anderen tochterfirma zuspielt. weiß nicht wie ich das erklären soll, mir fehlt da der genaue begriff für...
---
Vielleicht Vetternwirtschaft? Interessanterweise haben die beiden Firmen immer dann nichts miteinander zu tun, wenn einer die Verantwortung auf den anderen schieben kann. Dann wollen sich PayPal und eBay geradezu nicht kennen. Es gab wunderbare Threads dazu in den eBay Foren...
***
Tatsache ist:

Da wird kein Kraut gegen gewachsen sein, solange KEINE generelle PayPal Pflicht eingeführt wird ODER PayPal als alleiniges Zahlungsmittel vorgeschrieben wird, wie z. B. in den Staaten.
***
Denn (gerade ein paar Wochen alt):

"Kartellamt äußert sich zur PayPal-Pflicht

Nach den Ermittlungen der Beschlussabteilung ist die derzeitige Praxis von eBay, bei der Einstellung bestimmter Angebote die Verwendung von PayPal als Zahlungsoption verpflichtend vorzuschreiben, wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden.

Ein missbräuchliches Verhalten i.S. der §§ 19 , 20 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) kommt nur insofern in Betracht, als eBay marktbeherrschend oder marktstark i.S. dieser Vorschriften ist.

In früheren Verfahren ist die Abteilung davon ausgegangen, dass es einen eigenständigen bundesweiten Markt für Internetauktionen gibt, auf dem eBay möglicherweise marktbeherrschend ist. Dies betrifft jedoch gerade nicht den Bereich der Festpreisverkäufe, wo eBay mit anderen Anbietern von Internetverkaufsflächen wie z.B. Amazon Marketplace, autoscout 24, immobilienscout24, quoka.de, kalaydo.de oder markt.de im Wettbewerb steht, die auch für gelegentliche Verkäufer leicht zugänglich sind. Darüber hinaus stehen gewerblichen Händlern und Dienstleistern noch weitere Verkaufsmöglichkeiten zur Verfügung, wie etwa der Aufbau einer eigenen Internetpräsenz. Auch die Möglichkeiten, die sich "offline" zum Verkauf gebrauchter oder neuer Ware bieten - wie etwa auf Flohmärkten, durch Zeitungsinserate, in Gebrauchtwarenläden - sind zumindest als Rand- und Substitutionswettbewerb zu berücksichtigen.

Daher ist allein das im Rahmen von Auktionsangeboten verbindlich vorgeschriebene Angebot von PayPal am Maßstab der §§ 19 , 20 GWB zu überprüfen. Selbst wenn man unterstellt, dass die Pflicht zum Angebot von PayPal einen Wettbewerbsverstoß darstellt, so ist diese doch nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen sachlich gerechtfertigt: Die Verpflichtung zum Angebot von PayPal im Rahmen von Auktionsangeboten ist auf wenige Anbieter bei besonders risikobehafteten Geschäften beschränkt. Nach dem Vortrag von eBay gehen die relevanten Fallgruppen - wie durch Studien belegt wurde - jeweils mit einem besonders hohen Betrugsrisiko für den Käufer einher. Betrugsfälle schaden nicht nur den betroffenen eBay-Nutzern, sondern auch dem Geschäftsmodell von eBay. Es besteht daher ein legitimes Interesse des Unternehmens daran, solche Vorfälle nach Möglichkeit zu beschränken. Im Vergleich zu anderen Bezahldiensten bietet PayPal durch die Möglichkeit des Datenabgleichs mit der Muttergesellschaft eBay bessere Möglichkeiten, entsprechende Betrugsfälle aufzuklären und ggf. bei den handelnden Personen Rückgriff zu nehmen." (Zitat)

http://www.wortfilter.de/News/news3092.html




-- Editiert von bogus1 am 14.01.2009 19:11

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#6
 Von 
IXUS
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und danke für Eure Antworten !
Also Paket wurde nicht versendet. daher schonmal keinen Beleg.
Aber mein Freund, der das auch bezeugen kann, das es versendet wurde, war dabei.
Und wenn ich den §447 richtig verstanden habe, heisst es doch, dasich raus aus der Sache bin, oder ?

§ 447
Gefahrübergang beim Versendungskauf
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.


Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 946x hilfreich)

> Und wenn ich den §447 richtig verstanden habe, heisst es doch, dasich raus aus der Sache bin, oder ?

Wenn dein Beweis für die Einlieferung der Ware bei der Post überzeugen würde und der Käufer versuchen würde, zivilrechtliche Ansprüche gegen dich zu stellen, dann ja.

Nun ist es ja aber so, daß er es über PayPal abgewickelt hat. Konsequenz: Du wirst dich rechtlich mit PayPal auseinandersetzen müssen. Und das wird um ein Vielfaches schwieriger.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1422x hilfreich)

> Aber mein Freund, der das auch bezeugen kann, das es versendet wurde, war dabei.
Und wenn ich den §447 richtig verstanden habe, heisst es doch, dasich raus aus der Sache bin, oder ?
---
NEIN!

Du hättest allenfalls eine Chance, einem Richter glaubhaft machen zu können, dass das Päckchen bei der Post eingeliefert wurde, wenn nämlich ein Richter der Zeugenaussage deines Freundes im Rahmen der freien Beweiswürdigung Glauben schenken würde § (286 ZPO).
***
Da aber hier durch PayPal bezahlt wurde, ist insofern eine andere Situation gegeben, als dass Dein Freund nicht als Zeuge zum Beweis des Versands geeignet ist, da PayPal prinzipiell keinerlei Zeugenaussagen hinsichtlich eines nachzuweisenden Versands akzeptiert.

Die EINZIGE von PayPal akzeptierte und in den AGB, denen DU zugestimmt hast, verankerte Option, einen Versand nachzuweisen, ist die Vorlage eines Versandbeleges. KEIN Versandbeleg - kein nachgewiesener Versand.
***
Dabei sind die Verkäufer in Deutschland noch privilegiert, in den meisten anderen Staaten, wo PayPal vertreten ist, muss ab einer gewissen Summe ($ 250,00) nicht nur der Versand nachgewiesen werden, sondern auch, dass das Paket angekommen ist. Und nicht nur das, es muss auch exakt die Unterschrift dessen auf der Empfangsquittung stehen, der der Berechtigte war und das ist nur der Name, der bei PayPal hinterlegt wurde.

Das hat die wundersame Folge, dass eine Sendung, die beim Nachbarn abgegeben wurde oder von der eigenen Schwiegermutter, die zwar im Haushalt lebt, aber einen anderen Namen hat, angenommen wurde, als nicht wirksam zugestellt im Sinne von PayPal gilt.

Da die Versandunternehmen in der Regel aber nur an eine bestimmte Adresse liefern UND nicht an eine bestimmte Person, ist dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Und genauso passiert es, die ausländischen PayPal Foren sind voll mit diesen Geschichten. Selbst in den Fällen, wo der Käufer den ergaunerten Artikel nachweislich sofort wieder über eBay verkauft hat, gab es keine Gnade. Und so gibt es Käufer, die von 100 erhaltenen Artikeln 90 als nicht erhalten reklamierten, entschädigt wurden, bevor irgendein PayPal Mitarbeiter zu der Erkenntnis gelangte, dass hier Betrug vorliegt und die Mitgliedschaft des Käufers bei PayPal beendete.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
IXUS
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke nochmals !
Also heisst es abwarten und hoffen, das die Post meine Ware findet.
Ansonsten bin ich der blöde und habe die Spiele und Geld weg.

Gibt es überhaupt einen Schutz für den Verkäufer ?
Kann ja nicht sein, das es nur Schutz für Käufer gibt !
Weil auch da gibt es ja schwarze Schafe !

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(880 Beiträge, 260x hilfreich)

Wenn der Versand per Zeugen bewiesen werden kann, würde ich persönlich wie folgt vorgehen:

Paypal Konto ausgleichen & Kündigigen.

Gleichzeitig den offenen Betrag beim Käufer anmahnen und dann (je nach Solvenz des Käufers) den Rechtsweg beschreiten..

Denn die Meinung von Paypal zu entsprechenden Zahlungsvorgängen ist zum Glück in Deutschland für die Gerichte völlig irrelevant.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-2205
Status:
Schüler
(487 Beiträge, 310x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1422x hilfreich)

> Denn die Meinung von Paypal zu entsprechenden Zahlungsvorgängen ist zum Glück in Deutschland für die Gerichte völlig irrelevant.

Das kann man so nicht stehen lassen. AGB dürfen nicht gegen geltendes Recht verstoßen, ob sie es tun, muss im Einzelfall geprüft werden.

Es scheint aber schon so zu sein, dass PayPal vermeidet, seine AGB auf den Prüfstand der Gerichte zu stellen. Nur so ist es zu erklären, dass das PayPal Inkasso selbst bei höheren und hohen Beträgen (wenn man den Berichten der User glauben darf), nicht bis zum Äußersten geht, nämlich einer Klage. Scheinbar ist sich PayPal seiner Sache nicht sicher und will vermeiden, dass Klauseln seiner aGB für rechtswidrig erklärt würden, was eine Lawine an Klagen auslösen würde.

Dennoch: Nicht jeder kann sich leisten, auf PayPal zu verzichten, zumal es von eBay in vielen Fällen diktiert wird. Insbesondere bei Shops ist es Pflicht, aber auch für eine ganze Reihe von Konstellationen bei Privatverkäufern.

Konsequenz: Kein PayPal - kein eBay für viele! Und wenn PayPal sein Geld nicht bekommt, verkauft man auf eBay keinen Dauerlutscher mehr, zumindest hier arbeiten die Firmen wieder eng zusammen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1422x hilfreich)

Und noch einmal, vollkommen unabhängig von PayPal:

Es kann nur empfohlen werden, nichts über eBay Verkauftes (was ein paar Euro übersteigt) unversichert zu schicken, wenn man nicht dafür haften will. Nach den neuen Standards von eBay werden Verkäufer sanktioniert, sobald ein Käufer behauptet, die Ware nicht erhalten zu haben, entweder wird das Handelsvolumen beschränkt oder er wird ganz gesperrt, das ist hunderttausenden Usern passiert im letzten Jahr, auch großen eBay Verkäufern.

Mehr hier:

eBay-Verkäufer müssen immer versichert versenden
http://www.wortfilter.de/News/news2817.html

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest123-2205
Status:
Schüler
(487 Beiträge, 310x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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