Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bzgl. der jährlichen Wartung der Gastetagenheizung. Hierzu steht im Mietvertrag, dass die jährliche Wartung der Mieter zu tragen hat. Wir sind zum 31.08. aus der Wohnung ausgezogen, die letztmalige Wartung der Heizung war Ende Oktober des Vorjahres. Nun haben unsere Ex-Vermieter die Heizungswartung Ende Dezember durchführen lassen (die Wohnung wurde zum 01.11. an neue Eigentümer verkauft, aber die Rechnung ist an unsere Ex-Vermieter adressiert). Die komplette Summe der Wartung wurde uns auf der End-NK-Abrechnung mit draufgeschlagen.
Wie ist hier die Rechtslage? Da die Wartung eigentlich erst 2 Monate nach Auszug fällig gewesen wäre, müssen wir diese überhaupt zahlen? Wir sind ja bisher immer unserer Pflicht der Wartung nachgekommen, nur war sie bis August eben noch nicht fällig. Wir wurden auch im Rahmen der Übergabe nicht darauf angesprochen. Falls Ansprüche der Vermieter doch rechtens sind, dann doch sicherlich nur anteilig für den Nutzungszeitraum?
Danke für eure Hilfe!
Wartung Heizung voll in Rechnung gestellt
11. Januar 2013
Thema abonnieren
Frage vom 11. Januar 2013 | 12:42
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wartung Heizung voll in Rechnung gestellt
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 11. Januar 2013 | 13:20
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
quote:Demnach müsstet ihr 8/12 (2/3) der vollen Höhe zahlen!
von 5Horizons am 11.01.2013 12:42
Wir sind ja bisher immer unserer Pflicht der Wartung nachgekommen, nur war sie bis August eben noch nicht fällig.
-----------------
"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "
Und jetzt?
Schon
268.370
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
17 Antworten
-
7 Antworten
-
18 Antworten
-
10 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten