Was bedeutet :
"Zwangsvollstreckungsunterwerfung"
in einem Mietvertrag für ein Ladenlokal und wo findet sich die gesetzliche Grundlage?
-- Editiert von Baikal am 08.01.2006 18:53:50
Was bedeutet das?
Fragen zur Miete?
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Unterwerfungsklausel (Zwangsvollstreckung):
Die Unterwerfungsklausel findet man meist in Grundstückskaufverträgen und in der Regel in Grundschuldbestellungsurkunden.
Beim Kaufvertrag unterwirft sich der Käufer wegen seiner Zahlungsverpflichtungen der „sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen“. Voraussetzung dafür, dass der Verkäufer vollstrecken kann, ist eine vollstreckbare Ausfertigung. Bei der Unterwerfungsklausel in Grundschuldbestellungsurkunden ist zu unterscheiden zwischen der dinglichen und der persönlichen Zwangsvollstreckung.
Die dingliche Zwangsvollstreckung wirkt gegen den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks und bezieht sich auf das Grundstück und auf dessen Zubehör. Die persönliche Zwangsvollstreckungsunterwerfung wirkt gegen den Schuldner und bezieht sich auf dessen gesamtes Vermögen, z.B. auch auf Bankguthaben. Eine vollstreckbare Ausfertigung der Urkunden darf der Notar nicht mehr erteilen, wenn er weiss, dass der Anspruch nicht entstanden oder bereits erfüllt ist.
UR= Urkundenrolle
Ich denke, der Sinn für eine Zwangsvollstreckungsunterwerfung innerhalb des Mietvertrags ist vor allem der, dass Dich der Vermieter nach einer Kündigung räumen kann (Gerichtsvollzieher), ohne sich dafür vor Gericht zuerst einen Titel erstreiten muss. Damit spart er Zeit und Geld, falls der Mieter z.B. seine Miete nicht mehr aufbringen kann.
Meines Wissens geht das nur bei Mietverträgen über Gewerberaum, nicht bei Wohnungsmietverträgen - schade eigentlich.
Gruss, JoKu
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