Was bedeutet das?

8. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
baikal
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 26x hilfreich)
Was bedeutet das?

Was bedeutet :

"Zwangsvollstreckungsunterwerfung"

in einem Mietvertrag für ein Ladenlokal und wo findet sich die gesetzliche Grundlage?

-- Editiert von Baikal am 08.01.2006 18:53:50

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Unterwerfungsklausel (Zwangsvollstreckung):
Die Unterwerfungsklausel findet man meist in Grundstückskaufverträgen und in der Regel in Grundschuldbestellungsurkunden.
Beim Kaufvertrag unterwirft sich der Käufer wegen seiner Zahlungsverpflichtungen der „sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen“. Voraussetzung dafür, dass der Verkäufer vollstrecken kann, ist eine vollstreckbare Ausfertigung. Bei der Unterwerfungsklausel in Grundschuldbestellungsurkunden ist zu unterscheiden zwischen der dinglichen und der persönlichen Zwangsvollstreckung.
Die dingliche Zwangsvollstreckung wirkt gegen den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks und bezieht sich auf das Grundstück und auf dessen Zubehör. Die persönliche Zwangsvollstreckungsunterwerfung wirkt gegen den Schuldner und bezieht sich auf dessen gesamtes Vermögen, z.B. auch auf Bankguthaben. Eine vollstreckbare Ausfertigung der Urkunden darf der Notar nicht mehr erteilen, wenn er weiss, dass der Anspruch nicht entstanden oder bereits erfüllt ist.

UR= Urkundenrolle


0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
joku
Status:
Schüler
(455 Beiträge, 146x hilfreich)

Ich denke, der Sinn für eine Zwangsvollstreckungsunterwerfung innerhalb des Mietvertrags ist vor allem der, dass Dich der Vermieter nach einer Kündigung räumen kann (Gerichtsvollzieher), ohne sich dafür vor Gericht zuerst einen Titel erstreiten muss. Damit spart er Zeit und Geld, falls der Mieter z.B. seine Miete nicht mehr aufbringen kann.

Meines Wissens geht das nur bei Mietverträgen über Gewerberaum, nicht bei Wohnungsmietverträgen - schade eigentlich.

Gruss, JoKu

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.756 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen