Was darf das Jugendamt sich alles rausnehmen?

4. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest123-2155
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 11x hilfreich)
Was darf das Jugendamt sich alles rausnehmen?

Hallo.

Darf das Jugendamt auf Hausbesuche bestehen?
Als Grund geben sie an, dass wir, die Eltern, "Suchtkrank" sind.
Wir sind seit über 4 Jahren in einem Methadonprogramm und gebn Urinkontrollen ab. Wir können beweisen(Attest), dass wir keinen Beikonsum haben.
Unserer Tochter geht es prächtig (Kindergarten, U-Untersuchungen...)

Es gibt freiwillige "Sozialpädiatrische Untersuchungen", die uns vom Krankenhaus damals empholen wurden. Wir waren einmal dort (Jedes Jahr findet einmal eine Untersuchung statt) aber haben weitere Termine nicht wahrgenommen.
Die haben dann nach unserer Telefonnummer und Adresse hinterhertelefoniert (Kinderarzt) und auch beim Jugendamt haben sie erzählt, dass wir nicht mehr zu den Terminen kommen. Auf Nachfrage, was das solle da es Schweigepflicht für Ärzte gebe, entschuldigten die sich und gaben uns Recht.
Wie gesagt, diese sind eine freiwillige Zusatzuntersuchung. Unsere Tochter geht zu jeder U-Untersuchung und ist sehr gut entwickelt.

Darf das Jugendamt als Grund für ein Hausbesuch angeben, dass wir diese freiwilligen Untersuchungen nicht annehmen?

Ich habe mich bereits um einen Rechtsanwaltstermin gekümmert um eine Rechtsberatung zu bekommen denn ich lasse mir auch nicht alles bieten.

Wir stehen mit beiden Beinen im Leben (Maschinenbau-Ingenieur-Student, Bürokauffrauauszubildende) und haben nun das Problem, dass uns immer nachgehalten wird, dass wir "Suchtkrank" sind bzw. waren.

Wenn ein Raucher aufhört mit rauchen, gilt er doch auch nicht mehr als Zigarettenabhängig und hält ihm vor, dass er Suchtkrank ist.
Das Gleiche gilt für: Spielsucht, Sexsucht, Beziehungsabhängigkeit, Magersucht, Kaufsucht.
Magersüchtig ist man doch auch nicht mehr wenn man danach Jahrelang auf normalgewicht ist (vielleicht sogar übergewichtig) und sich super gesund und ausgewogen ernährt.

Die können doch nicht das als Grund nehmen und immer antanzen wenn sie wollen?
So weit geht´s noch.

Ich bitte Euch um Antworten.

-- Editiert von schlämmer.de am 04.01.2009 05:34

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo schlämmer.de!

Einen guten Rat zum Umgang mit JA-Sachbearbeitern kann dir kaum jemand geben.
Diese Leute entscheiden in ihren Gremien, wo sie aktiv zu werden gedenken.
Insoweit darf sich ein JA so ziemlich alles rausnehmen, was ihm beliebt.
Entweder ihr spielt mit oder ihr seht euch einer Macht gegenüber, der ihr kaum gewachsen seid.

Der EGMR wird regelmäßig angerufen.
Google mal bitte unter "jugendämter egmr".

<a href="http://www.die-akte-nina.com/">Jugendamt extrem</a>

Entscheidet nach eurem Gewissen und behaltet die Möglichkeiten des JA im Auge, solltet ihr euch den Weisungen (auch wenn rhetorisch gerne als Zusammenarbeit deklariert) widersetzen.

Liebe Grüße



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"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

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#2
 Von 
guest123-2155
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 11x hilfreich)

Demnach darf sich also das Jugendamt rausnehmen bei jeder X-beliebigen Familie Hausbesuche durchzuführen auch wenn es keinen Anlass dafür gibt.

Das glaube ich nämlich nicht, dass die dazu das Recht besitzen.

Das JA darf eingreifen wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist.

Ich werde mal recherchieren ob die Dame vom JA auch Kinder hat und verlange, dass dasJA dort auch ein Hausbesuch macht.
Hört sich ganz schön blöde an. Deswegen denke ich auch, dass die nicht einfach rumspionieren dürfen.
Man bräuchte die Türe nicht öffnen und dann müssen die erstmal dem Familiegericht Gründe nennen (beweisen), sodass sie Recht mit einem Hausbesuch bekommen.

Ich habe die Tage ein Beratungsgespräch mit einem Fachanwalt.
Da ich das JA oftmals für sehr unfähig und unverschämt halte werde ich alles dafür tun, dass die keinen Schritt in unsere Wohnung machen.

6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo Schlämmer,

es ist leider so, dass es keine Kontrollinstanzen für Jugendämter gibt, ergo können die Mitarbeiter in ihren eigenen Zirkeln wrerkeln und deren Vorgehensweisen beschließen und umsetzen.
Die Beweise und oder Begründungen liefern sie selbst, aus dem eigenen Konstrukt oder aus der Vergangenheit, der Betroffenen.

Die Frage die bleibt ist, wieviel kann der/die einzelne Betroffene ertragen und wie weit kann er/sie gehen?
Diese Frage kann also nur der/die Einzelne für sich beantworten.

Hier noch ein Link, zum Thema:
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Alles Gute


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