Hallo Zusammen,
kurzer Sachverhalt:
Ehepaar mietet Wohnung ( beide stehen im Mietvertrag)
Ein Partner nutzt einen Raum seit Einzug für sich alleine als Büro und Atelier. Im Laufe der Zeit geht die Ehe in die Brüche. Scheidung läuft. Da der Andere Partner: klaut und unterschlägt die Post, Gewaltätigkeiten sind an der Tagesaordnung,starke Alkohol- und Medikametenprobleme etc. Also schließt
der andere das Büro ab. Auch deshalb weil dort Geschenke in Form von Alkohol stehen. Vermieter ist über die Situation informiert.
Jetzt hat der Vermieter dem 2. Partner mit Ersatzschlüssel die Bürotür aufgeschlossen mit der Aussage : Die Wohnung habe bei gemietet und der 2. Partner hat auch ein Anrecht auf diesen Raum.
1. Darf er das????
2. Alles wurde durchwühlt Alkohol ist weg ( von Partner entwendet und getrunken)
Hoffe auf Antworten
Was darf eine Vermieter ?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Und wenn sich der Alkoholkranke den Stoff mit Gewalt geholt hätte, was dann? Probleme mit Alkoholmissbrauch kann man bestimmt nicht mit Mietrecht und dem Abschließen des Alkohollagers lösen.
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Hallo Philosoph,
es geht hier nicht um den Alkohol!!!!
Obwohl dieser dem anderen Partner gehört.
Es geht um das Handeln ( aufschließen der Tür)
Darf der Vermieter so handeln?
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Wenn ein Mieter seinen Vermieter bittet ihm eine Tür zu öffnen, dann darf er es. Er dürfte es nicht aus eigenem Antrieb. Der Mieter hätte genauso auch einen Schlüsseldienst rufen können.
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Ich finde es eher ungewöhnlich, dass ein VM innerhalb
einer Wohnung einen "Bürotürschlüssel" hat.
Da er diesen ja aber nur mit Einverständnis des einen Mieters hat bzw. von diesem ausgehändigt worden ist, ist das Aufschliessen nun nicht "verboten", es sei denn, es gäbe besondere Vereinbarungen mit demjenigen, der den Schlüssel dem VM gegeben hat!
Das Auswechseln des Wohnungsschlosses dürfte zumindest eine Wiederholung des Vorfalls ausschließen.
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