Was darf eine Vermieter ?

12. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Emely-Erdbeer
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)
Was darf eine Vermieter ?

Hallo Zusammen,

kurzer Sachverhalt:

Ehepaar mietet Wohnung ( beide stehen im Mietvertrag)
Ein Partner nutzt einen Raum seit Einzug für sich alleine als Büro und Atelier. Im Laufe der Zeit geht die Ehe in die Brüche. Scheidung läuft. Da der Andere Partner: klaut und unterschlägt die Post, Gewaltätigkeiten sind an der Tagesaordnung,starke Alkohol- und Medikametenprobleme etc. Also schließt
der andere das Büro ab. Auch deshalb weil dort Geschenke in Form von Alkohol stehen. Vermieter ist über die Situation informiert.

Jetzt hat der Vermieter dem 2. Partner mit Ersatzschlüssel die Bürotür aufgeschlossen mit der Aussage : Die Wohnung habe bei gemietet und der 2. Partner hat auch ein Anrecht auf diesen Raum.

1. Darf er das????
2. Alles wurde durchwühlt Alkohol ist weg ( von Partner entwendet und getrunken)

Hoffe auf Antworten

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

Und wenn sich der Alkoholkranke den Stoff mit Gewalt geholt hätte, was dann? Probleme mit Alkoholmissbrauch kann man bestimmt nicht mit Mietrecht und dem Abschließen des Alkohollagers lösen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Emely-Erdbeer
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Philosoph,

es geht hier nicht um den Alkohol!!!!
Obwohl dieser dem anderen Partner gehört.

Es geht um das Handeln ( aufschließen der Tür)

Darf der Vermieter so handeln?




-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Wenn ein Mieter seinen Vermieter bittet ihm eine Tür zu öffnen, dann darf er es. Er dürfte es nicht aus eigenem Antrieb. Der Mieter hätte genauso auch einen Schlüsseldienst rufen können.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Ich finde es eher ungewöhnlich, dass ein VM innerhalb einer Wohnung einen "Bürotürschlüssel" hat.

Da er diesen ja aber nur mit Einverständnis des einen Mieters hat bzw. von diesem ausgehändigt worden ist, ist das Aufschliessen nun nicht "verboten", es sei denn, es gäbe besondere Vereinbarungen mit demjenigen, der den Schlüssel dem VM gegeben hat!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Das Auswechseln des Wohnungsschlosses dürfte zumindest eine Wiederholung des Vorfalls ausschließen.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.760 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen