Nochmals ein "freundliches Hallo".
Hier nun unser 2. Problem.
Meine Freundin ist Mieterin bzw. Pächterin einer Praxis in einem Gesundheitszentrum.
Sie pachtet einen Raum für ihre Praxis dort.
Es wurde natürlich ein Pachtvertrag geschlossen mit den Beitreiben des Gesundheitszentrums.
1. Frage: Kann sie hierbei Kosten sich erstatten lassen, wenn im Pachtvertrag zugesicherte Leistungen nicht erbracht werden? Wie lange können diese Kosten nachträglich zurückgefordert werden?
Hierbei geht es um dies: In ihrem Pachtvertrag steht, daß sie sog. Serviceleistungen in Anspruch nehmen darf - die Rezeption z.B. nimmt für sie Annrufe an, gleicht Daten mit ihrem PC ab und vereinabrt für sie Termine u.a.
Dieser Service aber besteht NICHT - er erfolgte bis dato nicht. Die Rezeption "bietet" ihr keine Serviceleistungen.
2. Frage: Sie erhielt nun eine Nebenkostenabrechnung. In dieser Abrechnung wurde ihr auch Leasinggeb. für eine Espresso-Maschine in Rechnung gestellt, auch muß sie sich teilweise an lehrstehenden Räumlichkeiten pekuniär beteiligen.
Darf der Vermieter diese Kosten ihr in Rechnung stellen?
Auch hier vielen Dank für das Antworten! :-)
Gruß
Steephan
Was darf in Nebenkostenabrechnung rein??
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
zu 1)
nimmt sie die Leistungen nicht in Anspruch, sie werden aber dennoch angeboten ?
ODER
vertraglich zugesichert, Sie/die Leistungen gibt es aber nicht ?
zu 2)
ich würde sagen, es kommt ganz genau darauf an was im Vertrag vereinbart ist. Wenn derartige Nebenkosten wie Kaffeemaschine, Kosten anderer Räume nicht vereinbart sind, dann muss sie nicht bezahlen.
Ansonsten wenn vereinbart, dann ja. Einfach den Pachtvertrag exakt lesen !
MFG
Danke für die schnelle Antwort!!
Zu 1.: Die Leistungen sind im Vertrag niedergeschrieben - aber sie werden nicht "angeboten"...sprich sie sind nicht vorhanden.
Sie würde ja gerne die Leistung in Anspruch nehmen, gäbe sie es wirklich!
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Zu 1.: Die Leistungen sind im Vertrag niedergeschrieben - aber sie werden nicht "angeboten"...sprich sie sind nicht vorhanden
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wenn vertraglich niedergeschrieben, aber nicht angeboten, dann liegt meiner Meinung nach ein "Mangel" bzw. Minderleistung vor, die entsprechend "berücksichtigt" werden muss.
D.h. finanziell sollte dies dann abgezogen werden bzw. vergütet oder gutgeschrieben werden.
Meiner Ansicht nach sollte mit dem Vertragspartner ein Gespräch erfolgen, was gedenkt er zu machen, Erstattung oder ein Anbieten der Leistung ???
MFG
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