Hallo,
Ich habe eine Frage und zwar:
Meine Oma (Witwe)ist nun seit einiger Zeit im Altenheim. Das Verhältnis zu ihren Kindern (meine Mutter und mein Onkel) ist schon seit Ewigkeiten schlecht.
Nun aber geht meiner Oma so langsam das Geld aus und daher ist bald der Zeitpunkt erreicht wo es an ihr ihre Immobilie geht.
Meine Mutter und mein Onkel haben mit ihr jetzt vereinbart, das Sie das Haus den beiden überschreibt. Im Gegenzug kommen meine Mutter und mein Onkel für die anfallenden Heimkosten bis an ihr Lebensende auf (wird natürlich alles dann noch notariell festgehalten).
Nur die große Unbekannte ist, das Testament
meiner Oma.
Wir wissen das Sie vor Jahren bereits ein Testament beim Gericht hinterlegt hat, in der unter Umständen eine entfernteVerwandte bedacht worden sein kann.
Was zählt denn nun?
Klar haben meine Mutter und ihr Bruder den Pflichtteil. Aber wenn die beiden nun die Kosten fürs Altenheim übernehmen. Sind das halt schon sehr hohe Kosten, wenn dann im Todesfall meiner Oma auf einmal das Haus zum Großteil der entfernten Verwandten zugesprochen würde, wäre das dann natürlich der Super-Gau.
Kann ein Testament die Überschreibung des Hauses noch anfechtbar machen oder gilt die Überschreibung, da diese ja nach dem Testament vollzogen wurde und dies auch ganz offiziell über den Notar abgelaufen ist?
Ich stelle mir die Frage schon den ganzen Tag und da der Termin beim Notar erst Ende kommender Woche ist, wollte ich einfach hier mal fragen...
Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen
mfg
Pascal
-----------------
""
Was gilt Überschreibung o. Testament?
12. Januar 2014
Thema abonnieren
Frage vom 12. Januar 2014 | 00:47
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Was gilt Überschreibung o. Testament?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 12. Januar 2014 | 01:53
Von
Status: Unbeschreiblich (32868 Beiträge, 17263x hilfreich)
Vererben kann man nur, was man besitzt. Besitzt sie zum Zeitpunkt ihres Todes kein Haus mehr, kann sie es auch nicht vererben.
-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
#2
Antwort vom 12. Januar 2014 | 09:47
Von
Status: Praktikant (961 Beiträge, 603x hilfreich)
Entscheidend ist, das durch den notariellen Vertrag Mutter und Onkel als neue Eigentümer des Hauses im Grundbuch eingetragen werden. Es sollte auch kein Einschränkung des Nutzungsrechtes wie z.B. Nießbrauch oder Wohnrecht für die Oma existieren.
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
267.704
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten