Hallo ...
Meine Freundin ist Gehörlos und möchte beim Arbeitsamt einen Termin wahrnehmen. Da sie einen Gebärdensprachdolmetscher braucht, stellt sich nun für mich die Frage, wer muss den Gebärdensprachdolmetscher besorgen und wer muß ihn bezahlen?
ich habe dazu dieses Gesetz gefunden: BGG §9:
"(1) Hör- oder sprachbehinderte Menschen haben nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach Absatz 2 das Recht, mit Trägern öffentlicher Gewalt im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 in Deutscher Gebärdensprache, mit lautsprachbegleitenden Gebärden oder über andere geeignete Kommunikationshilfen zu kommunizieren, soweit dies zur Wahrnehmung eigener Rechte im Verwaltungsverfahren erforderlich ist. Die Träger öffentlicher Gewalt haben dafür auf Wunsch der Berechtigten im notwendigen Umfang die Übersetzung durch Gebärdensprachdolmetscher oder die Verständigung mit anderen geeigneten Kommunikationshilfen sicherzustellen und die notwendigen Aufwendungen zu tragen."
Kann mir jemand sagen, wer "Träger öffentlicher Gewalt" ist ...
zählt das Arbeitsamt/Jobcenter dazu und/oder ist dazu verpflichtet einen Dolmetscher zu organisieren und/oder diesen zu bezahlen?
Was ist ein "Träger öffentlicher Gewalt"?
3. Januar 2006
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Frage vom 3. Januar 2006 | 11:33
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Was ist ein "Träger öffentlicher Gewalt"?
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#1
Antwort vom 3. Januar 2006 | 13:46
Von
Status: Student (2659 Beiträge, 772x hilfreich)
ich denke das Amt muss den zahlen bin mir aber nur zu 70% sicher.
Einfach vorher eine schriftliche Anfrage starten!
#2
Antwort vom 9. Januar 2006 | 10:11
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 6x hilfreich)
Träger öffentlicher Gewalt sind staatliche Institutionen. Dazu gehört natürlich auch die Agentur für Arbeit. Trotz vorhandenen Anspruchs auf Kostenübernahme sollte die Frage, wie das Gespräch durchgeführt werden soll, unbedingt vorab mit der Behörde geklärt werden. Dies kann unnötige Diskussionen und Ärger vermeiden.
Und jetzt?
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