Guten Morgen,
es geht um einen Fall im Bekanntenkreis (a).
(a) verkauft an (b) eine Wohnung. Notartermin, Beurkundung. 3 Tage danach verstirbt (b) plötzlich.
Wie geht es jetzt weiter? Es wurde notariell vereinbart, dass der Kaufpreis direkt an den Verkäufer überwiesen wird, wenn der Notar die notwendigen Dinge erledigt hat (bis dahin war es noch nicht erfolg). Jetzt hat die Bank nicht überwiesen.
Vielen Dank vorab schon mal.
-- Editiert von AltesHaus am 11.01.2018 11:26
Was ist wenn Käufer stirbt?
11. Januar 2018
Thema abonnieren
Frage vom 11. Januar 2018 | 11:26
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3206x hilfreich)
Was ist wenn Käufer stirbt?
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 11. Januar 2018 | 11:54
Von
Status: Junior-Partner (5548 Beiträge, 2499x hilfreich)
Verkauf hat stattgefunden, Ansprechpartner sind die Erben von B.
#2
Antwort vom 11. Januar 2018 | 18:40
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3206x hilfreich)
OK, danke.
Und jetzt?
Schon
268.281
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
8 Antworten
-
1 Antworten
-
10 Antworten