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Was mache ich bei einem Strafbefehl?

Was mache ich bei einem Strafbefehl?
Rechtsanwalt Kai-Uwe Dannheisser
Mittelweg 34, 20148 Hamburg, Tel: 040-4112557-0, Fax: 040-4112557-17
Familienrecht, Internationales Recht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Strafrecht, Verkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht
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Überblick
„Paket Strafsache Einspruch“
Sie werden beschuldigt, eine Straftat begangen zu haben und haben vom Gericht einen Strafbefehl erhalten.
Diesen wollen Sie hinsichtlich der verhängten Geldstrafe überprüfen lassen und erfahren, ob sich ein Einspruch „lohnen“ kann.
Dieser Auftrag beinhaltet:
Die schriftliche Information nach Vorlage des Strafbefehls (per Email oder Faxkopie), weiter sinnvoll sind Angaben zu etwaigen strafrechtlichen Voreintragungen. Wichtig: Bitte geben Sie an, wann Ihnen der Strafbefehl zugestellt worden ist.
Es werden grundsätzliche Fragen hinsichtlich des Prozedere bei einem Einspruch beantwortet.
Umfang dieses Auftrages:
Einmalige Ausarbeitung, mit der schriftlichen Ausarbeitung ist die Tätigkeit in Rahmen dieses Auftrages abgeschlossen.
WICHTIG: Da eine Akteneinsicht so nicht möglich ist, kann der Strafbefehl nur hinsichtlich der verhängten Geldstrafe (Anzahl und Höhe des Tagessatzes) überprüft werden, also nicht, ob eine etwaige strafbare Handlung gegeben bzw. nachweisbar sein könnte.
Sollte es zu einer Mandatierung in einem folgenden Strafverfahren kommen, werden die Gebühren dieses Auftrages auf die folgende Tätigkeit angerechnet.
Bearbeitungsdauer des Auftrages:
In der Regel 2 bis 4 Werktage.
© RA Dannheisser
Sie werden beschuldigt, eine Straftat begangen zu haben und haben vom Gericht einen Strafbefehl erhalten.
Diesen wollen Sie hinsichtlich der verhängten Geldstrafe überprüfen lassen und erfahren, ob sich ein Einspruch „lohnen“ kann.
Dieser Auftrag beinhaltet:
Die schriftliche Information nach Vorlage des Strafbefehls (per Email oder Faxkopie), weiter sinnvoll sind Angaben zu etwaigen strafrechtlichen Voreintragungen. Wichtig: Bitte geben Sie an, wann Ihnen der Strafbefehl zugestellt worden ist.
Es werden grundsätzliche Fragen hinsichtlich des Prozedere bei einem Einspruch beantwortet.
Umfang dieses Auftrages:
Einmalige Ausarbeitung, mit der schriftlichen Ausarbeitung ist die Tätigkeit in Rahmen dieses Auftrages abgeschlossen.
WICHTIG: Da eine Akteneinsicht so nicht möglich ist, kann der Strafbefehl nur hinsichtlich der verhängten Geldstrafe (Anzahl und Höhe des Tagessatzes) überprüft werden, also nicht, ob eine etwaige strafbare Handlung gegeben bzw. nachweisbar sein könnte.
Sollte es zu einer Mandatierung in einem folgenden Strafverfahren kommen, werden die Gebühren dieses Auftrages auf die folgende Tätigkeit angerechnet.
Bearbeitungsdauer des Auftrages:
In der Regel 2 bis 4 Werktage.
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