Wasserschaden (wer kommt für meine Schäden auf)

8. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Melcom6
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 9x hilfreich)
Wasserschaden (wer kommt für meine Schäden auf)

Hallo, ich habe einen Wasserschaden da die Heizung ausgelaufen ist!!! Habe den Vermieter dieregt bescheid gesagt,der laminat ist kaputt und die tapete auch...So da weiss ich das vom dem vermieter die versicherung auf kommt. Jedoch ist auch mein Kleiderschrank vom wasser kaputt!!! Wer kommt für den schaden auf??? auch vom vermieter die versicherung oder meine hausrat??? Frage weil ich eigendlich denke das auch die versicherung vom Vermieter dafür aufkommen müste weil ich ja für das auslaufen der heizung nichts kann und warum sollte ich dan meine Versicherung in ansruch nehmen!?

Über eine antwort würd ich mich sehr freuen....

Wer den Schaden hat...?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

>>>edoch ist auch mein Kleiderschrank vom wasser kaputt!!! Wer kommt für den schaden auf???

Deine Hausrat!

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Nö, die vom Vermieter. Der hat den Schaden verursacht. Es sein denn der Mieter hat die Heizung abgerissen.
Hätte man keine Hausrat bekäme man sonst ja keinen Schaden ersetzt.

K.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Melcom6
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 9x hilfreich)

Ich habe den schaden ja nich verursacht???? War gar nicht zuhause und die heizung war aus.... kamm rein und da stand das wasser... also ich denke das mein vermieter seinr versicherung dafür aufkommen muss. Aberam besten ih werd mal meine Versicherung anrufen und nachfragen.

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

>>>>Nö, die vom Vermieter. Der hat den Schaden verursacht.

Tatsächlich? Wie hat er das denn gemacht?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Er hat nen Gartenschlauch im Kreis gelegt und gemeint das wäre auch ne Heizung?

Das ist doch egal, seine Heizung, seine Schuld.

K.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

>>>Das ist doch egal, seine Heizung, seine Schuld.

selbst wenn dem so ist, die Hausratversicherung erstattet Neuwert, es wär d*mmlich sich über die Haftung nur den Zeitwert zu holen ;)

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Melcom6
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 9x hilfreich)

selbst wenn dem so ist, die Hausratversicherung erstattet Neuwert, es wär d*mmlich sich über die Haftung nur den Zeitwert zu holen


Ich glaube das wär net so schlimm da der kleiderschrank grad mal 3 monate alt ist. Mir gehts eigendlich nur darum das ich nicht unbedingt meine versicherung in anspruch nemen will!!! Habe gedacht das da die gebäudeversicherung für aufkommt weils ja wie nen rohrbruch ist!!! Naja man wird sehen was bei raus kommt

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Naphima
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 10x hilfreich)

Also eine Gebäudeversicherung versichert, wie der Name schon sagt, Schäden die an einem Gebäude entstehen und nicht die am Hausrat. Dafür hast du deine Hausratversicherung. Dieser Versicherung ist es grundsätzlich egal wer den Schaden "verursacht" hat, für die ist wichtig, dass der Schaden durch Leitungswasser entstanden ist. Sollte hier ein Fremdverschulen vorliegen wird sich deine Hausratversicherung ihr Geld sicherlich beim Verursacher holen.

Praktisch für dich, du hast in relativ kurzer Zeit deinen Kleiderschrank wieder und sparst dir einiges an Bürokratie.


*** Das ist doch egal, seine Heizung, seine Schuld.***

Außerdem bezweifel ich die Haftung des Vermieters. Schließlich haben wir keine Gefährdungshaftung.

Also, lieber Melcom erspar dir das hin und her mit der Haftpflichtversicherung deines Vermieters und ruf bei deiner Hausrat an. Die werden auch Ermittlungen hinsichtlich eines Fremdverschuldens anstellen.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Melcom6
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 9x hilfreich)

So das hat sich jetzt geklärt die gebäudeversicherung kommt für alles was fest ist auf sprich tapette,boden usw. meine hausrat für den schrank usw. Aber jetzt grade habe ich bescheid bekommen das das wasser unter dem laminat bis in die diele gelaufen ist selbst in den wänden ist es schon drin Schlafzimmer,flur,eine wand im wohnzimmer.So jetzt muss hier so ein gerät rein für 3 wochen was 24 std durchgehend laufen muss um die feuchtigkeit rauszuziehen. Jetzt meine frage we kommt den für die unkosten auf? z.b muss ich das ganze schlafzimmer leer räumen und unterstellen,flur leer räumen und im wohnzimmer den schrank auch!!! was ist wenn ich nicht beim kumpel oder eltern unter kommen kann???? mir nen hotel nemen muss usw. weis da vielleicht jemand was von??????
Es wird damit gerechnet das ich meine wohnung für ca5-6wochen nicht bewohnen kann!!!

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Alles was mit dem Gebäudeschaden zu tun hat und mit der Beseitigung des Gebäudeschadens übernimmt die Gebäudeversicherung des Vermieters. Das gilt auch für den Stromverbrauch, den die Trocknungsanlage verursacht. Dieser Stromverbrauch läuft ja wahrscheinlich über Deinen Zähler.

Schäden an Deinem Hausrat trägt nur Deine Hausratversicherung. Bei einem Rohrbruch gibt es keine Gefährdungshaftung des Vermieters und ein Verschulden ist dem Vermieter wohl auch kaum nachweisbar. Der Vermieter muss also für den Schaden am Hausrat nicht haften. Seine Haftpflichtversicherung tritt daher auch nicht ein. So etwas fällt unter das Stichwort "höhere Gewalt".

Wenn durch die Maßnahmen zur Beseitigung des Schadens die Nutzung der Wohnung eingeschränkt ist, dann ist jedoch eine Mietminderung möglich. Eine Mietminderung kann unabhängig vom Verschulden des Vermieters vorgenommen werden. Es reicht dafür, dass der Vermieter den vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung nicht gewähren kann. Bei Unbewohnbarkeit kann die Miete um 100% gemindert werden, alternativ kann der Vermieter eine Ersatzwohnung zur Verfügung stellen, muss dann aber auch für die dadurch entstehenden Mehrkosten aufkommen.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Melcom6
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 9x hilfreich)

!!!!!!!!!!!!!!!!WICHTIG!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Hallo, Habe am 22.01 meine wohung räumen müssen.sprich schlafzimmer und diele leer räumen,möbel wurden auf küche und wonhzimmer verteilt. wohnzimmer auch eine wand nass muste auch weg geräumt werden. so ich wurde gebeten den laminat rauszureisen schonmal wenn ich will. Habe das getan und danach hat es gestunken wie sau...Bin natürlich gleich raus und schlafe seid dem woanders. also wohnung ist nicht bewohnbar wegen dem gestank(der mitlerweile weg ist) nunja jedoch kann ich weder schlafzimmer noch küche noch wohnzimmer benutzen. Jetzt am freitag kommt ein Trockengerät rein was min. 14 tage 24std durchläuft°° und danach der fliesenleger und die männer zum renovieren also gehe davon aus das ich so erst am 20.02 wieder rein kann. jetzt aber das wichtigtes der vermieter will am 01 seine komplette miete haben!!! jedoch ist die wohnung ja nicht bewohnbar. ist das normal muss ich die miete zahlen????habe jetzt echt viel arbeit gehbat da...muste meine katze woanders unterbringenmeine ganzen anziehsacen wegfahren und und und ...jedoch wo ich ja jetzt die zeit bin fallen auch mehrkosten an wasser,strom usw. Bin um jeden rat dankbar

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Naphima
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 10x hilfreich)

Hi Melcom,

also die Zeit, welche du investierst zum Beispiel für das entfernen des Laminatbodens kannst du bei der Versicherung geltend machen. Grundsätzlich ist die Frage zu stellen für was diese Arbeiten erbracht werden. Hausrat oder Gebäude, die Versicherung zahlt.

Die Stromkosten bekommst du von der Versicherung erstattet. Hier zu den kW/h Preis dort angeben. Die Geräte haben normalerweise Stromzähler dran, so dass nach Abschluss der Verbrauch von der Firma bestätigt wird.

In der Wohngebäudeversicherung ist der Mietausfall abgedeckt, das heißt, wenn du die Wohnung nicht nutzen kannst, kann du natürlich Mietminderung geltend machen, diese wird von der WGV abgefangen.

Außerdem hast du normalerweise in deine Hausrat Hotelkosten abgedeckt in der Regel bis 1 o/oo der Versicherungssumme. Frag dort mal nach.

Grundsätzlich gilt aber natürlich, dass du dich durch diesen Schadenfall nicht bereichern darfst...

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Melcom6
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 9x hilfreich)

Will mich echt nicht bereichern aber was ich shr karss finde das mein vermieter von mir verlangt das ich volle miete zahle und er versuchst so 200 euro wieder zu holen, habe ja jtzt auch mehr kosten !!! kann ja net einfach mal so 4 wochen bei jemanden unterkommen ohne was zu der miete dabei zu geben und an den nebenkosten. und wenn ich meine komplette miete zahlen soll und noch was da wo ich untergekommen bin ist es echt sehr hapisch,

2x Hilfreiche Antwort

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