Hallöchen ihr Lieben,
ich wollte mal fragen, ob es richtig ist, das es bei einem 5-Familienhaus nur einen Wasserzähler gibt?!
Es ist nömlich so, das eine Mieterin mal sagte, sie wäscht jeden Tag Wäschek auch wenn es nur 1 Teil ist, da sie die Kosten ja nicht alleine tragen muss, sondern durch 5 Parteien geteilt werden.Ich sehe aber nicht ein, das ich ihren Verbrauch auch mitbezahlen muss.
Ich habe vor kurzem gehört, dass es wohl ein Gesetz gibt, das pro Haushalt ein Wasserzähler vorhanden sein muss. Ist das richtig?
Lieben Gruß
Schnubi
Nur ein Wasserzähler bei einem 5-Familienhaus?!
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
sollte ja dann im bgb stehen.
Ich kenne es leider nicht
Super ANtwort, det11 *daumenhoch* das ist mir keine Hilfe. Ich brauche eine Antwort, die mir auch weiterhilft. Danke.
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nein, es gibt kein gesetz.
besser?
Nein, tut mir leid. Es ist für mich nicht aussagekräftig genug.
Ich muss schon genau wissen, ob es rechtens ist, das ein Wasserzähler für 5 Parteien vorhanden ist.
Habe ja nicht umsonst hier ins Forum geschrieben.
wieso, musstest Du dafür bezahlen ?
Ich zahle das Wasser der anderen Parteien mit, reicht das nicht?
Das will ich nicht. Habe ich doch bereits in meiner "Anfrage" geschildert.
ok, du bist zu faul zu suchen (Mieter?, oh das war gemein, ich weiss)
Hab ich mal für Dich gemacht :
z.B.
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=71573
ist ähnlich
Nein,nicht zu faul zum suchen ich habe bereits über google gesucht ob ich was passendes finde, aber leider Fehlanzeige, sonst hätte ich mich ja nicht hier eingeschrieben um Rat zu bekommen ;-)
Danke, ich werde direkt mal nachschauen
Die Beiträge sind von 2006, habe aber von einem Eigentümer mit dem ich Kontakt habe, gehört, dass es so sein muss, das jeder seinen eigenen Wasserzähler bzw so ne Uhr hat.
Es ist doch nicht fair, für andere die Wasserkosten mitzutragen.
Aber sollte ich auch hier keine Antwort auf meine Fragen bekommen, werde ich morgen mal direkt in Angriff nehmen, die Verbraucherzentrale anzurufen.
Danke.
Jemand anderes noch, der mir einen Rat geben könnte?
§ 307 ???
Inhaltskontrolle? § 307 BGB <- Inhaltskontrolle
schon was gefunden ?
Es kann tatsächlich sein, dass die Wasserkosten durch mehrer Mietparteien geteilt werden.
Besonders in alten Häusern.
Für alleinstehende mit niedrigem Wasserverbrauch natürlich nicht so gut da Sie die Kosten der Familien mittragen müssen.
--- editiert vom Admin
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