Wegerecht durch Nachbargarten

6. Juni 2001 Thema abonnieren
 Von 
Jens Hoffmann
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wegerecht durch Nachbargarten

Hallo,
wir bewohnen ein Mittelhaus in einer Dreiergruppe von Reihenhäusern in einem Neubaugebiet.
Im Grundbuch unseres linken Nachbarn ist ein Wegerecht für unser Grundstück eingetragen. Es führt von unserem Garten zur angrenzenden Straße, der Eingang zu unserer Haustür liegt jedoch direkt an der Straße.
Das Wegerecht ist im Notariellen Vertrag als 1,25m breit und an der westlichen Grenze des Nachbargrundstücks verlaufend beschrieben.
Unser Nachbar bezeichnet dieses Wegerecht neuerdings als Dreckweg, den wir nur benutzen dürfen, wenn wir z.B. Rasenschnitt in die Biotonneeinfüllen müssen.
Da wir aber unsere Fahrräder in unserem Gartenhaus stehen haben und diese nicht durch Haus tragen möchten, benutzen wir dazu ebenfalls das Wegerecht.
Ebenso betritt unser Sohn den Garten über das Wegerecht wenn er vom Spielen nach Haus kommt.
Laut dem bearbeitenden Notar ist das Wegerecht auch so gedacht und die Art wie wir es nutzen stellt keinen Verstoß da.
Unser Nachbar will sich nun einen Anwalt nehmen, der sich mit dem Notar in Verbindung setzen und das Wegerecht auf die von ihm angedachte Weise reduzieren soll.
Beiden Parteien ist hier nach seiner Meinung das Wegerecht vom gleichen Notar in unterschiedlicher Weise erklärt worden und deshalb fühlt er sich an den Vertrag nicht gebunden.
Was kommt nun auf uns zu und wie ist das Wegerecht in unserem Fall auszulegen?

Mit freundlichen Grüßen
Jens Hoffmann

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
N.Ruffing
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo Herr Hoffmann,

wir haben genau das gleiche Problem, haben uns aber bisher weder beim Anwalt bzw. Notar schlau gemacht und aktzeptieren mehr oder minder die "Anweisungen" unseres Nachbarn.

Konnten Sie mittlerweile mehr in dieser Angelegenheit ausfindig machen.

Für Ihre Mühe vielen Dank im voraus.

N. Ruffing

16x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Petra Dreu
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo Jens Hoffmann,
genau Dein Problem haben wir auch. Nur umgekehrt haben wir Klage erhoben, weil unser Nachbar immer mehr herumgepöbelt hat und dann eine Gartenpforte angebracht hat, die unserer 3-jährigen Tochter den "Dreckweg" (bei uns heisst es Dungweg) absolut versperrte. Nachdem wir dann ein paar Mal bewusst dieses Tor offen stehen ließen, brachte der Nachbar sogar ein Vorhängeschloss an und war der Meinung, wir sollten klingeln, wenn wir den Weg benutzen möchten. Erst die Androhung einer einstweiligen Verfügung und ein Aufsuchen eines RA seinerseits brachten ihn wieder zur Vernunft. Trotzdem gehen die Pöbeleien weiter.
Im Grundbuch ist eine allgemeine Grunddienstbarkeit (Wegerecht) eingetragen, ein Lageplan zeigt den Verlauf des Weges an - und nur auf diesem Lageplan ist die Bezeichnung Dungweg zu finden. Ein Schiedsmann erklärte uns, dass der Begriff Dungweg (in Deinem Fall wohl Dreckweg) aus vergangenen Tagen stammt, als die Leute noch Schweine, Ziegen und Kühe zu Hause hatten. Er war dazu gedacht, den Dung der Tiere abtragen zu können, ohne durch das Haus zu müssen. Dieser Begriff müsse jedoch der heutigen Zeit anepasst werden und wäre daher mit einem Wirtschaftsweg zu vergleichen, der nicht nur den Familienmitgliedern, sondern auch den Besuchern des Grundstücks offen stünde. Der gleichen Meinung sind vier Rechtsanwälte, mit denen wir bislang Kontakt hatten und befreundet sind.
Ein Beamter des Grundbuchamtes vertrat die Meinung, dass ein Dungweg nur mit einer Schubkarre befahren werden dürfe, um eben Dung in den garten bringen zu können. Angesprochen auf den fehlenden Rechtsbegriff "Dungweg" antwortete er nur, das sei "Oldesloer Landrecht" - klären müssten das die Richter.
Unser Nadchbar ist auch der Meinung, dass wir nur Gartenabfälle über diesen Weg abtransportieren dürfen - obwohl auch wir auf unserem Grundstück eine Hütte errichtet haben und ihn darüber informiert hatten, dass Fahrräder, Bobby-Cars und Kinderwagen dort abgestellt werden udn sich daraus selbstverständlich auch ergibt, dass man eben mit diesem Fahrrad nicht durch das Wohnzimmer, sondern über den Dungweg auf die Straße fährt.
Wir haben wie gesagt Klage eingereicht und diese ist bereits erwidert worden. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.
Falls Du inzwischen mehr zu diesem Thema erfahren hast, wäre ich Dir für eine kurze Nachricht dankbar.

Viele Grüße
Petra Dreu

14x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
claudiaseidl
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 23x hilfreich)

Hallo,
wir stehen gerade auf der anderen Seite, aber ich denke mein Beitrag ist auch interessant, da es meiner Meinung darauf ankommt, daß man sich EINIGT.

Über unser Grundstück führt ebenfalls ein Wegerecht. Es ist NICHT im Grundbuch eingetragen, aber der Nachbar beruft sich auf 30-jähriges Gewohnheitsrecht.

Die Parteien haben unter dem Vorbesitzer eine Vereinbarung getroffen, wonach 1x im Monat Abfälle über das Grundstück entsorgt werden durften.

Dieses Recht wurde nach Aussage von Vorbesitzer u. deren Mieter immer wieder überschritten. Im Details würde das nun zu weit führen.

Als wir kauften, liefen im Jahr des Umbaus 100-Schaften (wohl nähere Bekannte, Freunde, auch Arbeitgeber des Nachbarn) über unser Grundstück. Sogar der Sohn betrat den Garten nicht mehr über den Hauseingang, sonder ging am Abend gleich über unseren Garten auf seine Terrasse. Man kann sagen, daß im Sommer der Weg über unser Grundstück als "Eingang" mißbraucht wurde. Die Gäste wurden wohl vorab telefonisch darauf hingewiesen, daß der "Eingang" über unser Grundstück läuft.

Ich habe dem Nachbarn zuletzt das "rüberspazieren" über unser Grundstück verboten, sofern nicht etwas zu entsorgen ist. Er entgegnete mir, er habe den "Eingangsschlüssel" nicht dabei. Auch Hunde werden über den Weg "Gassi" geführt u. die Gartentüre bleibt oft offen. Es geht mittlerweile nicht mehr um "Wegerecht", - wie es bei Euch der Fall ist - sondern um Provokation.

Die Sache wird wohl vor dem Gericht enden, wo - wie ich hoffe - einiges geregelt wird.

Mich würde interessieren, ob IHR den Weg Winter wie Sommer nützt, ob IHr Euch beim SChneeschippen beteiligt u. wie es Versicherungstechnisch aussieht. Natürlich würde mich auch interessieren, wie bei Euch der Weg verläuft. Führt er direkt vor der Nase des Nachbarn vorbei oder "hintenrum".

Danke

23x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Daniel Vogel
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo!

Ich lebe seit 01.12.2001 in einem kleinen Städtchen bei Stuttgart und habe "hintenraus" eine kleine Terrasse. Meine Vermieterin sagte mir bei Wohnungsübergabe, dass die Terrase nach hinten bis zum nächsten Zaun und links und rechts bis zum Nachbargarten reicht. Innerhalb dieser Zone geht aber ein kleiner Trampelpfad durch meinen Garten! Jeden Tag laufen Leute durch, spielen Kinder , donnern ihre Bälle gegen meine - zum Glück fast immer geschlossenen - Rolläden, Nachbarn stehen auf der Wiese herum und diskutieren miteinander, Hunde und Katzen spielen darauf herum usw. Jetzt habe ich einen langen Text geschrieben und ihn in allen 3 Hauseingängen dieses 4stöckigen Reihenhauses ausgehangen! Darin habe ich das durchlaufen meines Gartens untersagt und nur für große Möbelräumaktionen und natürlich für Notfälle freigegeben (BGB § 917 ). Zu dieser ganzen Wiese hinter dem Reihenhaus führt nur ein schmaler Pfad neben einer Hecke. Es ist kein öffentlicher Weg. Jeder Mieter hat über die Straße Zugang zu seiner Wohnung und muss dafür nicht über den schmalen Pfad auf die hintere Wiese! Auch der Weg zu den Mülltonnen ist über die Hauseingangstür kürzer und ungefährlicher als "hintenrum". Weiter habe ich darauf hingewiesen, dass ich 2 Schilder mit dem Hinweis "Privatgrundstück - betreten verboten!" anbringen werde! Ich hoffe es nutzt etwas. Wenn nicht werde ich wohl auf Unterlassung klagen müssen. Wenn ich es richtig anstelle kann ich sogar Hausfriedensbruch draus machen!

Was meint ihr zu der ganzen Sache?

11x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
sentabiene
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo!
Wir wohnen seit 2004 in einem Reihenmittelhaus (2 Häuser jeweils 4 Familien)und zwar im Ersten Haus als dritte Familie. Hinter den Häusern verläuft ein schmaler Weg der jeweils von den linken Häusern genutzt werden kann um Mülltonnen oder sonstiges nach vorn zu bringen.Die Hauser rechts haben kein eingetragenes Wegerecht.Ein Wegerecht sollte so schonend wie möglich genutzt werden und derjenige dem die Grunddienstbarkeit eingeräumt wird sollte sich dessen bewusst sein das er fremdes Eigentum betritt.Mittlerweile ist es nun aber so das dieser Weg permanent von den Kindern der Nachbarn es sind mittlerweile 6 als Spielplatz genutzt wird indem dort mit Rädern Treckern oder Bobbycars hin und her gefahren wird.Hinzu kommt das alle Bekannten oder Verwandten der Nachbarn diesen Weg benutzen.Mittlerweile ist es so eskaliert das unsere direkte Nachbarin,nachdem wir Sie baten es doch zu unterlassen uns permanent beschimpft gerade auf diesem Weg direkt vor unserem Garten. Als wir dort ein Fahrrad aufstellten um Ruhe zu haben wurde die Polizei gerufen die jedoch unverichteter Dinge wieder gehn musste da der Weg sich in meinem Besitz befindet.In Kürze wird Diese Angelegenheit über einen Schiedsmann geregelt da meine Nachbarn uneinsichtig sind.

4x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Daniel Vogel - das wäre eine Sache, die du mit deiner Vermieterin klären musst und nicht du mit den anderen. Daher ist dies ein Fall für das Forum Mietrecht und nicht für Haus/Wohnungseigentum.

Gewohnheitsrecht gibt es nicht bei Wohneigentum. Wenn keine Wegerecht eingetragen ist, dann darf man das Grundstück nicht betreten.

Wenn es ein eingetragenes Wegerecht gibt,dann kann man es nutzen (Dung abfahren, Räder langschieben usw.) Vielleicht liegt die Lösung in der Trennung durch eine Hecke (Wegbereich zum Gartenbereich?).
Grundsätzlich wäre bei Reihenhäusern ein gemeinschaftlicher Weg hinter den Häusern am sinnvollsten, dann gibt es keinen Stress.

4x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12317.01.2012 17:13:52
Status:
Schüler
(468 Beiträge, 187x hilfreich)

@sentabiene: der Thread ist von 2001-2002! :neck:
der/die Verfasser werden in über 5 Jahren bestimmt eine Lösung gefunden haben...was willst Du uns jetzt mit Deinem Beitrag sagen :???: ?

4x Hilfreiche Antwort

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