Hallo,
ist der Mieter verpflichtet, den Eigentümer bei Wegfall der Ursache für eine Mietminderung zu benachrichtigen, sodass dieser wieder die vollständige Miete abbuchen kann, oder muss der Vermieter sich slebst kümmern?
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"Danke und Servus :o)
Gundi"
Wegfall der Ursache bei Mietminderung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Hallo Gudrun,
die Frage stellt sich anders:
Sind Sie nach dem Wegfall des Mangels noch zur Mietminderung berechtigt. Die Antwort ist: Nein!
Nach den Grundsätzen von Treu und Glauben müssen Sie den Vermieter über die veränderten Umstände informieren, damit dieser wieder die volle Miete abbuchen kann. Anderenfalls können die unberechtigten Mietminderungen u.U. zu einer fristlosen Kündigung führen.
MfG Gruwo
Jawoll!
Wenn Sie eine Benachrichtigung des Vermieters unterlassen und der Vermieter zu wenig Miete abbucht, dann verjährt der Anspruch 3 Jahre nach Entstehung der Forderung zum Jahresende (also 31.12.2008).
Wenn er das dann immer noch nicht gerafft hat, dann haben Sie Glück und er Pech gehabt.
Gruß
Harry!
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harry
hat natürlich Recht, aber von der Verjährung wären nur die ältesten Forderungen erfasst, nicht aber die, die z.B. erst 2 Jahre und weniger zurückliegen. Über einen solchen Zeitraum entsteht immer ein Mietrückstand, der zur Kündigung wegen Zahlungsverzugs berechtigt. Zudem könnte ein solches Verhalten auch einen wichtigen Grund zur Kündigung darstellen, weil das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien erschüttert ist.
Bedenken Sie, dass der "Wetteinsatz" Ihre Wohnung ist.
MfG Gruwo
Viele Dank für die informative Auskunft, das hat mir sehr geholfen!
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"Danke und Servus :o)
Gundi"
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