Weihnachtsgeld an IV

5. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Fahrefix
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 7x hilfreich)
Weihnachtsgeld an IV

Hallo alle zusammen und alles erdenklich Gute in 2011!!!
Eine Frage beschäftigt mich aber dennoch gleich zu Beginn des neuen Jahres:
Ist das "Weihnachtsgeld" Bestandteil des Lohn/Gehalt?
Ich bin ziemlich unsicher, ob mein IV das Weihnachtsgeld in vollem Umfang einfordert oder, wenn es Bestandteil des Lohnes/Gehalt ist nur den Differenzbetrag über der Pfändungsfreigrenze...;-(
Über sachliche Antworten würde ich mich freuen.

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"Man kann ja nicht alles wissen....man muß nur Jemanden kennen, der was weis!"

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
das Weihnachtsgeld ist bedingt Pfändbar!
Es ist unpfändbar bis zur Hälfte des durchschnittlichen Einkommens max. 500,-€!
Beispiel:
Einkommen 1500,-
Weihnachtsgeld 500,-€
Abgaben 300,-
= 1700,-€
Berechnung zur Pfändungstabelle:
Einkommen 2000,-€
./. Abgaben 300,-€
./. Weihnachtsgeld 500,-€
= 1200,-€ zur Pfändungstabelle!

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Fahrefix
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke an *CBW* für die Antwort.
Das "Weihnachtsgeld" ist wörtlich als Sonderzahlung in Höhe 601,00 € auf dem Gehaltsnachweis ausgewiesen. Nach meinem Verständnis also Lohn/Gehaltsbestandteil???

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"Man kann ja nicht alles wissen....man muß nur Jemanden kennen, der was weis!"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

quote:
Nach meinem Verständnis also Lohn/Gehaltsbestandteil???


Worauf willst du mit dieser Frage jetzt hinaus? Verstehst du es so, dass hier keine bedingte Pfändbarkeit vorliegt, weil die Zahlung als "Sonderzahlung" ausgewiesen ist? Oder willst du auf etwas anderes hinaus?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Fahrefix
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo Eidechse,
wenn ich deinen Status sehe und die Anzahl der Beiträge zusammenrechne, gehe ich davon aus, dass du ein Profi bist. Deshalb verstehe ich den genervten Ton in deiner Antwort nicht. Ich will auf nichts hinaus... sondern nur wissen ob ein IV darauf zugreifen kann oder nicht. Sicher kennst du persönlich, diese Thematik nicht von dieser Seite.
Beste Grüße und einen schönen Tag noch.

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#5
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

@ Fahrefix

Ich war bei meinem letzten Beitrag keinesfalls genervt. Ich habe nur nachgefragt, worauf du mit der zitierten Frage hinaus willst. Das ist mir nämlich nicht so ganz klar. Und durch meine weitere Fragen, ist dies meines Erachtens auch deutlich geworden.

Interpretiere bitte in einfache Nachfragen nicht zu viel hinein. Zumindest für mich gilt, dass ich den Fragestellern weiterhelfen möchte. Das geht aber nur, wenn für mich richtig deutlich wird, wo das Problem jetzt genau liegt. CBW hat ja bereits sehr schön erklärt, wie das mit der Berechnung des Entgelts, dass der Pfändungstabelle zur Bestimmung des pfändbaren Anteils zu Grunde zu legen ist, bei Weihnachtsgeld funktioniert. Dein darauf folgender Beitrag mit dem Hinweis auf "Sonderzahlung" und die eigene hinterfragte Einschätzung nach Lohn-/Gehaltsbestandteil, lässt für mich nicht erkennen, ob du nun davon ausgehst, dass diese Sonderzahlung bedingt pfändbar ist oder nicht.

Um ganz genau zu werden: Was verstehst du unter einem Lohn-/Gehaltsbestandteil? Und welche Folgen hat es nach deiner Meinung, wenn es sich um Lohn-/Gehaltsbestandteile handelt?

Wenn du mir darauf antworten würdest, dann kann ich auch darauf passend antworten. Es ist wohl wenig hilfreich, wenn man dir einfach mit ja oder nein bestätigt, dass es ein Lohn-/Gehaltsbestandteil ist und du verstehst darunter etwas ganz anderes als ich.

Und im Übrigen kenne ich die ganze Thematik im Hinblick auf die Pfändbarkeit von Arbeitsentgelt mit allen ihren Facetten auch persönlich und zwar von der Seite des Insolvenzverwalters aus. Und gerade deswegen bin ich momentan etwas vorsichtig was die Pfändbarkeit von "Sonderzahlungen" betrifft.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Fahrefix
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke an Eidechse! Ich habe mir das Beispiel von CBW nochmal in Ruhe angesehen und verstanden. Danke. Thema beendet.

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