Weitere Abmahnungen durch die Winterstein Rechtsanwälte wegen Verletzung der Marke Paul Mitchell
Mehr zum Thema: Markenrecht, Abmahnung, Paul, Mitchell, Wild, Unterlassungserklärung, MarkeDie Abmahnwelle scheint nicht abzureißen
1. Worum geht es in diesem Artikel
Aus ganz aktuellem Anlass möchte ich heute über eine aktuelle Abmahnwelle durch die Winterstein Rechtsanwälte aus Frankfurt am Main besprechen.
Die Abmahnungen, die ich heute besprechen möchte, werden im Auftrage der Wild Beauty AG ausgesprochen. Berichterstattungen im Internet zur Folge mahnen die Winterstein Rechtsanwälte im Auftrage der Wild Beauty AG vermeintliche Verletzungen an der Marke „Paul Mitchell“ ab.


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27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
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2.Was fordern die Winterstein Rechtsanwälte
Die Winterstein Rechtsanwälte fordern für Ihre Mandantin, die Wild Beauty AG, zum einen die Zahlung von Rechtsanwaltskosten auf Basis eines Gegenstandswertes von 100.000.- und zudem die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Zusätzlich fordern die Abmahner Auskunft über Art und Umfang der Markennutzung. Diese Informationen dienen den Abmahnern, um einen Schadensersatzanspruch gegen den Abgemahnten berechnen zu können.
3.Notruf! Abmahnung der Winterstein Rechtsanwälte vorgefunden, was ist zu tun?
Oberstes Gebot: nicht einschüchtern lassen!
Zunächst müsste Ihr persönlicher Fall untersucht werden, um zu ermitteln, wie am besten zu reagieren ist. Sofern Sie nicht verantwortlich sind (also sich der Vorwurf der Markenrechtsverletzung als unberechtigt erweist, beispielsweise weil Sie im Einzelfall zur Verwendung der Marke berechtigt sind), besteht kein Handlungsbedarf – außer die unberechtigte Forderung kurz (schriftlich) zurückzuweisen.
Sollten die Vorwürfe der Abmahner allerdings berechtigt sein (und nur dann!), sollte innerhalb der von den Winterstein Rechtsanwälten gesetzten Frist eine abgeänderte (modifizierte) Unterlassungserklärung abgeben werden. Hierbei bin ich Ihnen als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit jahrelanger Erfahrung auf dem Gebiet der Abmahnungsabwehr gerne behilflich.
4.Empfehlenswertes Vorgehen bei einer Abmahnung! (Unsere Empfehlung)
- Keinen Kontakt zu den Bear & Wolf Rechtsanwälten aufnehmen!
- Die beigefügte Unterlassungserklärung keinesfalls verwenden!
- Fristen unbedingt einhalten!
- Keine vorschnellen Zahlungen an die Abmahner leisten!
- Noch vor Fristablauf zum Anwalt (Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz)!
Haben auch Sie eine Abmahnung wegen vermeintlicher Verletzung einer Marke der Wild Beauty AG erhalten? In diesem Fall helfe ich Ihnen gerne weiter.
Mir ist besonders wichtig, dass Sie nichts oder zumindest so wenig wie möglich zahlen. Wir kennen die gegnerischen Rechtsanwälte des Rechtsinhabers aus unserer langjährigen Erfahrung und Wissen daher genau, wie zu reagieren bzw. was zu tun ist.
Kontaktieren Sie uns einfach und bequem eines kostenlosen telefonischen Erstgespräch (bitte unter: 0471/ 483 99 88 – 0 ). Dann besprechen wir gerne Ihren ganz persönlichen Fall. Hierzu wäre es hilfreich, wenn Sie uns das Abmahnschreiben per E-Mail (bitte an: info@drnewerla.de) zusenden könnten.
Fragen Sie auch gerne nach unseren günstigen Festpreisen für die Abmahnungsverteidigung.
Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-
Langener Landstr.266
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