Hallo Zusammen, evtl. kann mir jemand eine Einschätzung geben.
Fall: Hund H. (6 Jahre) soll vom Besitzer A. an einen neuen Besitzer B. abgegeben werden.
Hund H. wurde vom Züchter Z. an den Besitzer A vor 6 Jahren mit einem Kaufvertrag verkauft. Bezüglich diesem Fall gibt es zwei relevante Stellen im Vertrag:
1. "Der Hund darf nicht für Dritte erworben werden."
2. "Ein Verkauf an Dritte ist nur in Abstimmung mit dem Züchter gestattet."
Meine Sicht:
Der erste Punkte ist für mich hier nicht einschlägig, da dies einen "Strohmann" verhindern soll.
Der zweite Punkt ist für mich ein Graubereich. Erstens besitzt der Züchter keinerlei Rückkauf- Eigentums- oder Besitzrechte.
Aus meiner Sicht ist strittig, ob bei Schenkung diese Passage überhaupt greift. Außerdem ist das Wort "Abstimmung" zu nicht aussagekräfig oder genau definierbar.
Frage ist, ob folgende Lösungen für Besitzer A und B möglich wären:
a) Der Hund wird dem B durch A geschenkt.
b) A bleibt Eigentümer, B wird Besitzer.
c) Der Punkt ist irrelevant, da eine Abstimmung durch Bekanntgabe der Übergabe erfüllt ist und somit sich A an der Vertrag hält.
d) Eure Einschätzung................
Danke für Eure Mühen, mir ginge es um die Beurteilung, wie A die Übergabe des Hundes an den B realisieren kann, ohne dass er zivilrechtlich vom Züchter belangt werden kann! Vielen Dank.
Weitergabe Hund
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
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Welche Vertragsstrafe wurde denn festgelegt falls der Hund dennoch weiterverkauft werden wird? Wenn keine Vertragsstrafe festgelegt wurde, dann hat dieser Punkt, meiner Meinung nach, keine Bewandtnis. Z könnte A dann evtl. wegen Vertragsbruch auf Schadenersatz verklagen, aber wo kein Schaden..............
Meistens sind solche Klauseln aber sowieso ungültig. Es käme hier auf die einzelvertragliche Regelung, also den genauen Wortlaut des nicht formularmäßigen Vertrages an.
Nach 6 Jahren würde ich mir da keinerlei Gedanken machen (abgesehen davon, dass ich nie im Leben auf die Idee käme meinen Hund wegzugeben)
-- Editiert von micbu am 12.01.2017 17:09
Es ist keine Vertragsstrafe angesprochen oder angeführt.
Danke für die schnelle Antwort, würde mich noch über andere Meinungen freuen!
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Zitat2. "Ein Verkauf an Dritte ist nur in Abstimmung mit dem Züchter gestattet." :
Solche Klauseln werden gerne verwendet.
Und genauso häufig wie sie verwendet werden, werden diese auch von Gerichten für ungültig erklärt.
Zitata) Der Hund wird dem B durch A geschenkt. :
Korrekt.
Zitatb) A bleibt Eigentümer, B wird Besitzer. :
Korrekt.
Zitatc) Der Punkt ist irrelevant, da eine Abstimmung durch Bekanntgabe der Übergabe erfüllt ist und somit sich A an der Vertrag hält. :
Nö. "Abstimmung" ist etwas mehr als eine Mitteilung von vollendeten Tatsachen.
Ich versteh die Frage nicht. Oder besteht enger Kontakt zum Züchter?
Üblicherweise merkt der Züchter das doch gar nicht, wenn man nach 6 Jahren den Hund weiter gibt.
Und Züchter schreiben sowas ja zum Wohl des Hundes. Nach so langer Zeit unterstelle ich also, dass A warum auch immer sich nicht mehr gut kümmern kann und ein neues Heim bei B gesucht hat. Das ist ja auch im Sinn des Züchters. Von daher würd ich mir keine Gedanken machen. Natürlich kann man seinen Hund weiter geben an wen, den man für geeignet hält, wenn man selbst aus gesundheitlichen oder finanziellen oder anderen Gründen das Tier leider selbst nicht mehr halten kann. Die Züchter nehmen das ja immer nur auf, damit nicht wer den Welpen nach drei Wochen mit 100 Euro Gewinn weiter verkauft. Etc. Aber natürlich darf man eigenständig das Tier in gute Hände weiter geben, wenn man selbst warum auch immer sich nicht mehr kümmern kann. Aber informieren würd ich den Züchter schon, falls es ein guter Züchter war. Unserer schickt jedenfalls immer zum Geburtstag der Hunde Glückwünsche per Mail und interessiert sich dafür, wie es seinen "Kindern" geht.
@Yogi1
Könnte auch sein, dass die Nachzucht unter Kontrolle gehalten werden soll.
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