Welche Ansprüche kann ich nach Verkehrsunfall stellen?

10. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
MarcusUH
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 10x hilfreich)
Welche Ansprüche kann ich nach Verkehrsunfall stellen?

Guten Abend. Ich hätte gerne einige Anhaltspunkte da ich das Gefühl habe, mein Anwalt hätte mich nicht gut oder unvollständig beraten. Zum Hergang:

Am 16.11.2016 bog ich bei Grün als Linksabbieger ab. Von Rechts fuhr jemand mit ca. 70 Km/h mir bei Rot in die Rechte Seite.
Polizei hat alles aufgenommen und sprach davon, das ein Bußgeldverfahren gegen Ihn eröffnet wird. Schuld gab er nicht zu und wollte sich schriftlich zu äußern. Schließlich sein gutes Recht. Eine Zeugin habe ich. Nach dem einige Zeit nichts passiert ist, nahm ich mir einen Anwalt.
Dieser war sehr lange auf der Suche nach der Unfallakte. Letztendlich war sie bei der Bußgeldstelle. Mein Fahrzeug steht seit dem in der Werkstatt. Leider kann ich nicht in Vorkasse treten. Einen Mietwagen hatte ich bereits 12 Tage, bis ich ihn wieder abgeben sollte, weil ich dann auch in Vorlasse treten sollte. Gutachten wurde erstellt. Schaden knapp über 4000,00€.
Nun meine spezielle Frage, kann ich Schadensersatz für die Tage ohne Auto stellen? Fahre mit öffentliche Verkehrsmittel, ab und zu bekomme ich auch mal ein PKW geborgt von der Familie. Fahrscheine hebe ich natürlich fleißig auf.
Ich habe von diesem Ausfallgeld gehört. Aber für wie lange gilt das? Der Leihwagen wird da natürlich auch mit eingerechnet.
Bin leider schlecht informiert in diesen Sachen.
Für Ihre Hilfe bin ich sehr Dankbar.

Mit freundlichen Grüßen.

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47585 Beiträge, 16824x hilfreich)

Die Höchstdauer für den Nutzungsausfall hast Du mit der 12-tägigen Nutzung des Leihwagen bereits ausgeschöpft, wenn keine besonderen Umstände vorliegen. Solche besonderen Umstände sind hier nicht zu erkennen.

Im Gegenteil: Wenn es dumm läuft kann der Umstand, dass Du ja jetzt schon mehr als einen Monat ohne Leihwagen ausgekommen bist dazu führen, dass die gegnerische Versicherung behauptet, Du hättest keinen Leihwagen gebraucht. Wieviel Kilometer bist Du denn in den 12 Tagen mit dem Leihwagen gefahren?

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#2
 Von 
MarcusUH
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 10x hilfreich)

Das Auto bräuchte ich z.B. um einen Alarm wahr zunehmen, falls auf der Arbeitsstätte ein Einbruch statt fand.
Ich bin mit dem Auto ca. 600 KM gefahren.

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