Welche Pflichten haben wir als Kinder gegenüber unserer Mutter nach einer Scheidung?

8. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
B2R
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Welche Pflichten haben wir als Kinder gegenüber unserer Mutter nach einer Scheidung?

Hallo zusammen,
Ich hoffe ich bin hier im richtigen Bereich gelandet, das Ganze ist mein erster Versuch in einem Forum wie diesem.

Ich oder eher wir(24 und 21 Jahre) haben ein herannahendes Problem mit unserer Mutter, welche vor mehreren Jahren von unserem Vater geschieden wurde. Nach unserer Auffassung war Ihre sich stark verändernde Persönlichkeit und Wirklichkeitsauffassung Grund für die Scheidung. Sie begann sich Ihre eigene Wirklichkeitsblase zu schaffen in der Sie leider heute noch lebt.

Mein Vater und meine Mutter haben nach langen Scheidungsstreitigkeiten über die Gütertrennung, vor allem das genutzte Wohneigentum welches sich im Besitz von beiden Parteien befand, einen Kompromiss gefunden. Dieser sieht vor, dass mein Vater, der das Haus im Moment bewohnt, monatlich einen (relativ hohen) Geldbetrag an meine Mutter überweist um Ihr ihren Teil des Hauses über die Jahre 'abzukaufen'. Diese Zahlungen werden Mitte 2018 abgeschlossen sein.

Das eigentliche Problem, dass mein Bruder und ich sehen ist die aktuelle Situation meiner Mutter.
Sie ist nach der Kompromissfindung nach Frankreich ausgewandert, wohnt dort und lebt ausschliesslich von den monatlichen Zahlungen meines Vaters.
Sie ist diplomierte Betriebswirtin und weigert sich einen Job anzunehmen, der Ihren Vorstellungen nicht entspricht, ist aber auch nicht aktiv auf Jobsuche. Da Sie leider nicht mehr die jüngste ist und auch nicht hundertprozentig fest in der französischen Sprache ist, sehen wir mehr als schwarz für ihre zukünftige Wunschanstellung.
Trotz mehrerer Gespräche, in denen wir Ihr mit Nachdruck versucht haben beizubringen, dass es so bei Ihr nicht weitergehen kann und Sie doch bitte einsehe, dass auch ein 'mittelmäßiger' Job Ihr neben den Zahlungen unseres Vaters einen guten Stand und finanzielle Unabhängigkeit über 2018 hinaus garantieren könnte, hat Sie nun seit mehreren Jahren kein anderes Einkommen.

Wenn nun Mitte 2018 die Zahlungen unseres Vaters versiegen, sehen wir beide unsere Mutter bereits an unserer Türe klingeln und betteln. Da wir aktuell beide nicht die finanziellen Ressourcen besitzen Sie mit zu versorgen und noch weniger das Verständnis dafür aufbringen können, wieso wir das überhaupt sollten, da wir Ihr stets dieses Szenario vor Augen geführt haben und betont haben, dass es für uns so nicht möglich ist.

Ganz abgesehen vom emotionalen Stress den wir eventuell 2018 haben werden, wenn unsere Mutter so weiter macht, welche rechtlichen Pflichten haben wir als volljährige Söhne unserer Mutter 'Unterhalt' zu zahlen?
Welche Möglichkeiten seht Ihr noch unserer Mutter die Realität näher zu bringen, von der Sie aktuell leider sehr weit abgedriftet ist?



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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo B2R,

Pflichten würden euch dem Grunde nach nur entstehen, wenn die Mutter ein Pflegefall werden würde.

Ob ihr dann was zahlen müsstet hängt von eurem Einkommen ab.

Wie alt ist die Mutter?



lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Vorweg: Pflichten haben Sie zur Zeit gar keine gegenüber Ihrer Mutter!

Über Geld müssen Sie erst nachdenken, wenn Ihre Mutter in ein Pflegeheim ziehen muss. Bis dahin ist dann je nach Arbeitsfähigkeit Ihrer Mutter das Jobcenter oder die Grundsicherungsstelle zuständig.

Zitat:
Welche Möglichkeiten seht Ihr noch unserer Mutter die Realität näher zu bringen, von der Sie aktuell leider sehr weit abgedriftet ist?

Oft hilft ja nur das Erleben der Wirklichkeit. Und so wie Sie das beschreiben hilft hier wirklich kein Reden. Ich verstehe Ihre Befürchtungen, aber Sie sollten sich einfach klar sein, wie Sie mit der Situation umgehen. Bieten Sie ihr die Hilfe an, die sie dann braucht, wenn sie vor der Tür steht oder wenn sie vorher merkt, dass sie nicht klar kommt. Begleiten Sie sie zu den Ämtern.

Sollten Sie sie aufnehmen bedenken Sie bitte, dass das Jobcenter umgehend eine Bedarfsgemeinschaft unterstellt und versuchen wird, den Unterhalt der Mutter durch Sie leisten zu lassen.

-- Editiert von altona01 am 08.01.2016 14:11

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
B2R
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, danke für die schnellen und bereits sehr hilfreichen Antworten.

@edy:
Sie ist bereits 58, zusätzlich natürlich noch ein schwieriges Alter, wieder eine Anstellung zu finden.

@altona01:
Leider verschließt Sie sich ja der Wirklichkeit, lebt lieber in Ihrer eigenen Blase. Wir haben es selbst als Söhne(Mit Ihrem Vater ist sie seit der Scheidung zerstritten, hatte nie eine gute Beziehung zu Ihrem Bruder und ist nach unserem Wissen bei den Freunden die Sie noch hat bereits verschuldet), die Ihr ja im Moment noch am Nähesten stehen sollten versucht Sie da rauszureißen, jedoch egal ob Kontaktabbruch über einige Zeit, direkte Konfrontation mit ihrer jetzigen Lebenssituation und Gefühlsausbrüche unsererseits immer ohne Erfolg.
Trotzdem denke ich diese Blase wird über kurz oder lang platzen. Und pflegebedürftig ist Sie dann definitiv und wir somit zahlungspflichtig obwohl wir alles in unserer Macht stehende getan haben.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8020 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat:
Dieser sieht vor, dass mein Vater, der das Haus im Moment bewohnt, monatlich einen (relativ hohen) Geldbetrag an meine Mutter überweist um Ihr ihren Teil des Hauses über die Jahre 'abzukaufen'. Diese Zahlungen werden Mitte 2018 abgeschlossen sein.

Wurde das notariell beurkundet?
Zitat:
Welche Möglichkeiten seht Ihr noch unserer Mutter die Realität näher zu bringen, von der Sie aktuell leider sehr weit abgedriftet ist?

Kurz und bündig: gar keine.
Zitat:
Leider verschließt Sie sich ja der Wirklichkeit, lebt lieber in Ihrer eigenen Blase.

Das ist ihr gutes Recht; die Mutter kann leben wie sie will.

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