Welche staatlichen Leistungen Greifen da?

3. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
vaterinsorge
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Welche staatlichen Leistungen Greifen da?

Ich verdiene 1890 Euro davon gehen 970 Euro Unterhalt ab und demnächst noch 190 für mein Schatz. Meine Freundin bekommt nun 300 Euro Kindergeld und 300 Erzirhungsgeld! Gibt es eine öglichkeit noch irgendwie was vom Staat zu bekommen??

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

1/3 deines Gehaltes für Unterhalt? Wieviele Kinder hast du sag mal?

Habt ihr schon mal einen Wohngeldantrag gestellt?

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#2
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 832x hilfreich)

@jogibear:
wie kommst du auf 1/3? Auf die Rechnung bin ich mal gespannt ...;)

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#3
 Von 
vaterinsorge
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Jogibaer

Ich habe einen Sohn und bald eine Tochter!
Sohn lebt bei Ex-Frau! Im Übrigen zahle ich ein bissel mehr als 1/2. Der Rechtsstaat machts möglich!

Mit der neuen Lebe ich noch nicht in einer Wohnung wir wollen erst wissen ob es Nachteile bzw. Vorteile gibt. Sie soll ja angeblich Hartz4 bekommen das müssen wir aber noch abwarten!

In wie weit wird mein Gehalt bei ihr mit angerechnet bei einem eventuellen Geld von der ArGe?

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#4
 Von 
Úedipus
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 139x hilfreich)

vom staat nicht - deine unterhaltshöhe für deine ex und deinen sohn müssen neu berechnet werden. du bist nicht mehr nur 2 personen unterhaltspflichtig, sondern 4. für deine neue freundin und ihr kind bist du in der pflicht.

das bedeutet für dich: du musst die höhe des unterhalts neu berechnen lassen, wenn ein titel vorliegt, musst du auf abänderung klagen.
erst wenn der unterhalt neu aufgeteilt wurde und es nicht zum leben reicht, kann deine neue freundin evtl. zusätzliche gelder vom staat in anspruch nehmen.

viel erfolg und alles gute

grüße

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#5
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

@ Úedipus

Seine neue Freundin ist jedoch nachrangig beim Unterhalt zu behandeln, für sie wird dann wohl nichts übrigbleiben. D.h. dass bei der Unterhaltsneuberechnung für Frau und Sohn lediglich das neue Kind mit berücksichtigt wird.

-----------------
"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

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