Welpen Rückgaberecht

4. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
fb380790-85
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Welpen Rückgaberecht

Hallo an alle,
Wir haben einen Welpen am 15.10.2013 mit Kaufvertrag mit Vorverkaufsrecht verkauft. Der Käufer holte ihn am 24.12. ab. Jetzt will er den Hund zurückbringen (kein Mangel oder dergleichen privater Anlaß). Müssen wir den Kaufpreis voll erstatten ?
Gruß Bettina


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7 Antworten
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#1
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Schln gekürzte Version. Wenn ihr keine Züchter/Händler seid, dann müsst ihr den Hund nichtmal zurücknehmen, schon garnicht das Geld zurückzahlen. Das war aber kein Kauf übers Internet, oder?

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

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#2
 Von 
fb380790-85
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Über welche Anzeige der Käufer den Welpen gefunden hat wissen wir nicht(Zeitungsanzeige,Ebay-Kleinanzeigen,Tiermarkt.de). Jedenfalls meldete er sich telefonisch und der Vertrag wurde vor Ort gemacht.


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#3
 Von 
Vitalier
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 8x hilfreich)

Steht denn in dem Vertrag irgendetwas zum Thema Rückgaberecht/ Rücktritt?

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#4
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(756 Beiträge, 250x hilfreich)

Wenn ihr den Hund zurücknehmt, müßt ihr selbstverständlich auch den Kaufpreis erstatten.

Ihr müßt ihn allerdings nicht zurücknehmen.

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"Nur eigene Meinung und persönliche Erfahrung"

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#5
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

quote:
Wenn ihr den Hund zurücknehmt, müßt ihr selbstverständlich auch den Kaufpreis erstatten.


Selbstverständlich nicht.
Die Rückgabebedingungen kann man schön alleine bestimmen, wenn der Käufer sich nicht drauf einlässt, wirds halt nix mit der Rückgabe.

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

ohne vertragsdeteils kann man keine aussage treffen.
kleiner ratschlag:
nehmt den welpen zurück, vermittelt ihn neu und gebt dann den erlös minus "aufwandentschädigung" ( futter, tierartzt,vermittlungskosten...)den altbesitzer.



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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

ups...
sie haben ja schon mal etwas zum sachverhalt geschrieben.
Vorkaufsrecht bedeutet nicht, sie müssen das tier zu rücknehmen und schon gar nicht zum ehemaligen verkaufspreis. wenn der welpe vom jetzigen besitzer nicht vermittelt werden kann, dann überdenken sie mal meinen ratschlag.

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