Wenn Nachbarn die Weihnachtsdekoration stört
Mehr zum Thema: Mietrecht, Pachtrecht, Weihnachtszeit, Weihnachtsbeleuchtung, Lichterkette, Beleuchtung, NachbarWas ist erlaubt, was nicht?
Alle Jahre wieder…
Alle Jahre wieder zur Weihnachtszeit erleuchten Fenster und Balkone, es duftet nach Lebkuchen und Tannenbaum. Die Haustüren schmücken Kränze, Engel und Weihnachtsmänner.
Manchmal blinkt die Weihnachtsdekoration in Nachbars Garten aber auch zu grell und die Düfte im Treppenhaus sind auch nicht immer jedermanns Sache.
Was ist erlaubt, was nicht?
Vom Grundsatz gilt: Das Aufhängen von Weihnachtsdekoration ist erlaubt, allerdings nur dann, wenn
- diese sicher installiert ist,
- die Hausfassade nicht beschädigt wird und
- die Nachbarn nicht übermäßig davon gestört werden.
Es sei eine weit verbreitete Sitte in der Weihnachtszeit Fenster und Balkone mit elektrischen Lichterketten zu schmücken, so etwa das Landgericht Berlin (LG Berlin65 S 390/09). Auch rechtfertigt eine Installation einer Weihnachtsbeleuchtung keine außerordentliche Kündigung. Allerdings darf der weihnachtliche Schmuck andere nicht beeinträchtigen. Bunte Adventskränze an der Wohnungstür müssen andere Mieter zwar dulden (LG Düsseldorf 25 T 500/98), nicht aber die üppige Dekoration des gesamten Treppenhauses durch einen Mieter (AG Münster 38 C 1858/08). Auch weihnachtliche Düfte dürfen nicht im ganzen Haus versprüht werden (OLG Düsseldorf 3 X 98/03).
Im Zweifel sprechen Sie vorher mit Ihrem Vermieter und den Nachbarn, um vorweihnachtlichen Streit zu vermeiden.
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