Wenn man plötzlich dazuzahlen muss (Nebenkosten,Jahresabrechnung), was kann man dagegen tun?

2. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Ichweissnichts
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 145x hilfreich)
Wenn man plötzlich dazuzahlen muss (Nebenkosten,Jahresabrechnung), was kann man dagegen tun?

Bis jetzt habe ich IMMER etwas zurückbekommen am Ende des Jahres (zwischen 100 und 200€).
Jetzt muss ich draufzahlen.
Ich heize gar nicht bis kaum, Wasser wird auch nur selten benutzt.
Und wenn man sich dann die Jahresabrechnung sieht, sieht man die horrenden Summen.
Z.B. Rasenmähen für 5000€ verteilt auf die Mieter.
Kann man so etwas nicht selbst machen und die Kosten sparen?

Irgendwie will der Vermieter die Nebenkosten künstlich in die Höhe treiben.
Kann man was dagegen tun?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Was man tun kann?

Die Abrechnung prüfen bzw. prüfen lassen.

5000 € für Rasen mähen ist schon eine ordentliche Hausnummer, vielleicht aber nur ein Tippfehler.

Termin beim Vermieter vereinbaren und Einsicht in die Belege die der Abrechnung zu Grunde liegen verlangen.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Ichweissnichts):
Kann man so etwas nicht selbst machen und die Kosten sparen?

Klar.
Da Du anscheinend entsprechend Freizeit hast, kannst Du den Vermieter ja mal fragen, ob er es Dir erlaubt. Dann das nötige Werkzeug kaufen und loslegen ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Wie hoch sind die Gesamtkosten des Objektes? Wieviele Nutzungseinheiten?
Bei 5000€ Kosten nur fürs Rasenmähen dürfte das schon eine recht große Anlage sein.

Wenn man über Kostenveränderungen erstaunt ist, dann muss man eben die Ursachen ergründen
1) Welche Kostenarten haben sich gegenüber dem Vorjahr inwiefern verändert?
2) Warum? eigene Verbrauchsveränderungen? kälterer Winter? normale oder besondere Kostenteuerungen?
3) Belegeinsicht und bei den einzelnen auffälligen Punkten den Vermieter um Erläuterung bitten.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#4
 Von 
Ichweissnichts
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 145x hilfreich)

Also...ich würde es ja nicht allein machen. Wir wollen es zusammen machen (Arbeitsaufteilung).
Für ein paar Mal Rasenmähen im Jahr (überwiegend im Sommer) ist uns das echt zu viel/hoch.

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Ichweissnichts):
Also...ich würde es ja nicht allein machen. Wir wollen es zusammen machen (Arbeitsaufteilung).
Für ein paar Mal Rasenmähen im Jahr (überwiegend im Sommer) ist uns das echt zu viel/hoch.


... und dann will einer nicht .... der andere kann nicht .... der dritte wird krank und auf einmal sollen es nur noch zwei Parteien machen ... nö da wird der VM wohl dankend abwinken.

5.000 EUR scheint viel zu sein, kommt aber auf die zu bearbeitende Fläche an, ob es nur Rasenmähen ist oder evtl. noch Heckenschneiden, evtl. Winterdienst ... aus dem was Sie schreiben lässt sich keine Suppe kochen, selbst die Glaskugel von HvS ist blind. Machen Sie es wie Ihnen geraten wurde, Einsicht in die Belege nehmen, mit dem Vorjahr vergleichen und dann ... können Sie sich ja wieder melden ;)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Ichweissnichts):
Also...ich würde es ja nicht allein machen. Wir wollen es zusammen machen (Arbeitsaufteilung).
Für ein paar Mal Rasenmähen im Jahr (überwiegend im Sommer) ist uns das echt zu viel/hoch.


... und dann will einer nicht .... der andere kann nicht .... der dritte wird krank und auf einmal sollen es nur noch zwei Parteien machen ... nö da wird der VM wohl dankend abwinken.

5.000 EUR scheint viel zu sein, kommt aber auf die zu bearbeitende Fläche an, ob es nur Rasenmähen ist oder evtl. noch Heckenschneiden, evtl. Winterdienst ... aus dem was Sie schreiben lässt sich keine Suppe kochen, selbst die Glaskugel von HvS ist blind. Machen Sie es wie Ihnen geraten wurde, Einsicht in die Belege nehmen, mit dem Vorjahr vergleichen und dann ... können Sie sich ja wieder melden ;)

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#7
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

1.) ich glaube nicht, dass da in der Abrechnung steht: fürs Rasenmähen. Da steht sicherlich "Gartenpflege".
2.) Die wichtige Frage, wie groß die Wohnanlage ist (wieviel Wohnungen sind es) ist unbeantwortet.
3.) Man muss die Abrechnungsunterlagen einsehen um zu prüfen, um was für Revhnungen es geht.

Allein die Begründung es ist zu teuer geworden hilft nicht.
Und natürlich kann der Vermieter allein entscheiden, wer die Gartenpfege ausführt. Er muss keine Mietergemeinschaft akzeptieren.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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