Mein Sohn hat am kommenden Samstag ein Fußballturnier (F-Jugend). Wir Eltern sind dafür verantwortlich, dass er dort hin und auch wieder heim kommt. Der Austragungsort ist 25 km entfernt gelegen.
Mal angenommen, ich baue auf der Fahrt zum Turnier oder rückzu einen Autounfall, wer haftet? Wir Eltern oder der Fußballverein?
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Wer haftet?
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Hallo und servus,
Ihre Frage ist wohl sehr allgemein gehalten, deshalb kann auch die Antwort nicht anders sein. Wenn Sie einen "Unfall bauen", sind wohl auch Sie als Fahrer oder Halter dafür haftbar bzw. Ihre Kfz.Haftpflichtversicherung muss dafür eintreten.
Sicher wären Vereinbarungen möglich, die Sie aber in schriftlicher Form tätigen müssten, wonach der Verein für Schäden haftet, die bei dieser Fahrt entstehen
(Eigenschaden oder Fremdschaden?), falls sie nicht durch grobe Fahrlässigkeit zustandegekommen sind. Ähnlich den arbeitsrechtlichen Vorschriften bei dienstlicher Nutzung des Privatwagens könnte man das schon regeln.
Das ist aber sehr ungewöhnlich für einen Sportverein, der sich ansonsten um die sportliche Freizeitbeschäftigung Ihrer Kinder kümmert. Solche Fahrten sehe ich als Beitrag der Eltern, die nicht nur ihre Sprösslinge abliefern und dann davon ausgehen sollten, dass sich schon jemand der Sache annehmen und die Kinder dahin und dorthin transportieren wird. Aber das ist jetzt nur meine persönliche Ansicht, die sich durch meine Erfahrungen in verschiedenen Jugendgruppen einiger Vereine so gefestigt hat.
Zusammenfassend: Sie werden keine Haftungsübernahme eines Vereins erwarten können, ohne dass diesbezüglich vorher etwas vereinbart wurde oder vielleicht sogar der Verein für das Transportieren der Kinder eine Pauschalversicherung abgeschlossen hat, was aber eher eine Seltenheit sein wird.
Sepp aus Oberbayern
-- Editiert am 08.01.2010 00:34
quote:
Mal angenommen, ich baue auf der Fahrt zum Turnier oder rückzu einen Autounfall, wer haftet? Wir Eltern oder der Fußballverein?
Der Fahrer der das Fahrzeug zum Zeitpunkt de Unfalls führt. Je nach Situation kann auch eine Mitschuld des/der Unfallgegner in Betracht kommen.
Eine Haftung des Fußballvereins kann ohne besondere schriftliche Vereinbarung nicht begründet werden.
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quote:Nein, das ist völlig normal! Vereine haben kein Geld um sich Taxen oder gar einen Bus anzumieten, da müssen Helfer her sonst funktioniert es nicht.
Das ist aber sehr ungewöhnlich für einen Sportverein
Ansonsten kann hier der Verein natürlich nicht haftbar gemacht werden.
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" Ich hab keine Ahnung, aber davon eine Menge "
Hallo BigMikeOWL,
da haben Sie mich völlig falsch verstanden.
Ich schrieb, man könnte das schon (analog arbeitsrechtlicher Vorschriften bei dienstlicher Nutzung des Privatwagens) regeln. Das sei aber sehr ungewöhnlich für einen Sportverein . . . usw. usf.
Ich teile voll Ihre Meinung und habe wohl auch deutlich genug und ausführlich kund getan, was ich davon halte, wenn Eltern nur ihre Kinder "abliefern" und dann davon ausgehen, sie hätten damit ihren Beitrag geleistet. Da ich mich aber nicht wiederholen will, erspare ich mir weitere Ausführungen in dieser Richtung.
Sepp aus Oberbayern
-- Editiert am 09.01.2010 16:04
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