Wer haftet eigentlich für die angebotenen Dieste einer Homepage? PAYPAL

7. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
allesvorbei
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 3x hilfreich)
Wer haftet eigentlich für die angebotenen Dieste einer Homepage? PAYPAL

Hab mal eine Frage,
Paypal hat meine Kontonutzung eingeschränkt und nun komme ich an mein Guthaben von knapp 600 € nicht mehr ran.
Ich habe zahlreiche Informationen bei denen angeben müssen, obwohl die eigentlich überhaupt kein Recht auf diese Infos haben.
Nachdem ich dann immernoch blockiert wurde und auch niemand auch nur einen Finger rührte um mein Konto wieder freizuschalten erstatte ich Anzeige wegen Unterschlagung gegen die Firma Anschrift in Luxenburg!
Nun teilte man mir mit, das man zukünftig auf mich als Kunden verzichten möchte und ich nun zwei Optionen habe:
1. ich könnte das Geld an die Zahler zurück transferieren oder
2. ich müßte 180 tage warten und dann würde mir das Geld auf mein bei paypal hinterlegtes Konto überwiesen.

Jetzt meine Frage, wenn man die daten der Denic zu Paypal.de aufruft steht dort u.a. ebay als Inhaber der Domain Drin

% Terms and Conditions of Use
%
% All the domain data that is visible in the whois search is protected
% by law. It is not permitted to use it for any purpose other than
% technical or administrative requirements associated with the
% operation of the Internet or in order to contact the domain holder
% over legal problems. You are not permitted to save it electronically
% or in any other way without DENIC's express written permission. It
% is prohibited, in particular, to use it for advertising or any similar
% purpose.
%
% By maintaining the connection you assure that you have a legitimate
% interest in the data and that you will only use it for the stated
% purposes. You are aware that DENIC maintains the right to initiate
% legal proceedings against you in the event of any breach of this
% assurance and to bar you from using its whois query.

Domain: paypal.de
Domain-Ace: paypal.de
Nserver: ppns1.phx.paypal.com
Nserver: ppns2.phx.paypal.com
Nserver: ppns1.den.paypal.com
Nserver: ppns2.den.paypal.com
Status: connect
Changed: 2008-01-02T12:28:06+01:00

[Holder]
Type: ORG
Name: eBay GmbH
Address: Marktplatz 1, Europarc
Pcode: Dreilinden
City: 14532
Country: DE
Changed: 2008-01-02T12:22:07+01:00

[Admin-C]
Type: PERSON
Name: Phillip Justus
Address: Marktplatz 1, Europarc
Pcode: 14532
City: Dreilinden
Country: DE
Changed: 2003-09-16T18:33:19+02:00

[Tech-C]
Type: ROLE
Name: Ryan Quick
Address: 2145 Hamilton Avenue
Pcode: 95125
City: San Jose
Country: US
Phone: +1 4083767400
Fax: +1 4083767514
Email: hostmaster@ebay.com
Changed: 2003-09-16T18:39:25+02:00

[Zone-C]
Type: ROLE
Name: Ryan Quick
Address: 2145 Hamilton Avenue
Pcode: 95125
City: San Jose
Country: US
Phone: +1 4083767400
Fax: +1 4083767514
Email: hostmaster@ebay.com
Changed: 2003-09-16T18:39:25+02:00

Haftet nicht der Inhaber der Domain für das unwesen, was auf der Webseite getrieben wird?

Und zweitens:
Um eine Domain mit der Endung .de anmelden zu können muß man da nicht eine Anschrift im land haben für das die Domain registriert ist und in rechtlichen Belangen greifbar ist?

Für Antworten wäre ich dankbar, bin Rechtschutzversichert und werde das durchziehen !!!!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Aran
Status:
Schüler
(172 Beiträge, 19x hilfreich)

www.beschwerdezentrum.de/paypal.html

www.pc-magazin.de/internet/a/PayPal_1

www.wortfilter.de/News/news1961.html

... und viele mehr


0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ticki
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 147x hilfreich)

ähm der inhaber hat doch eine deutsche anschrift

inhaber oder admin c müssen eine deutsche adresse angeben sonst geht es nicht und verantwortlich ich der inhaber der domain

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
allesvorbei
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 3x hilfreich)

Hab gerade was bei der Denic gefunden:

§ 3 Pflichten des Domaininhabers

(1) Der Domaininhaber versichert mit dem Domainauftrag, dass seine darin enthaltenen Angaben richtig sind und er zur Registrierung bzw. Nutzung der Domain berechtigt ist, insbesondere, dass Registrierung und beabsichtigte Nutzung der Domain weder Rechte Dritter verletzen noch gegen allgemeine Gesetze verstoßen. Hat der Domaininhaber seinen Sitz nicht in Deutschland, benennt er einen in Deutschland ansässigen administrativen Ansprechpartner, der zugleich sein Zustellungsbevollmächtigter i. S. v. §§ 174 ff. ZPO ist.

(2) Der Domaininhaber stellt die technischen Voraussetzungen für die Konnektierung der Domain sicher, prüft sofort nach Registrierung die in der Whois-Abfrage unter http://www.denic.de/de/whois/index.jsp veröffentlichten Angaben und teilt DENIC etwaige Korrekturen sowie spätere Änderungen jeweils unverzüglich mit. Dabei sind insbesondere auch die DENIC-Domainrichtlinien zu beachten


Demnach muß man doch bei einer Klage entweder gegen den Holder
oder den Admin C
vorgehen können
da dies die einzgen beiden sind die in Deutschland regstriert sind:

in Deutschland ansässigen administrativen Ansprechpartner, der zugleich sein Zustellungsbevollmächtigter i. S. v. §§ 174 ff. ZPO ist.

Also in dem fall müßte man entwerder

[Holder]
Type: ORG
Name: eBay GmbH
Address: Marktplatz 1, Europarc
Pcode: Dreilinden
City: 14532
Country: DE
Changed: 2008-01-02T12:22:07+01:00

[Admin-C]
Type: PERSON
Name: Phillip Justus
Address: Marktplatz 1, Europarc
Pcode: 14532
City: Dreilinden
Country: DE
Changed: 2003-09-16T18:33:19+02:00

doch verklagen können!

Gibts denn hier keinen Experten der weiterhelfen kann?

0x Hilfreiche Antwort

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