Hallo und ein gutes neues Jahr.
Mein /unser Fall
Meine Tochter stand im Halteverbot und ein Pkw fuhr rückwärts aus einer Parkbucht kommend ,quer über die Straße ,voll in die Seite meiner Tochter. Polizei meinte" macht das mal unter euch aus" und kam nicht.
Ok. Versicherung des Unfallverursachers teilt mit das sie bedingt durch das Halteverbot in dem meine Tochter stand 30% Abzug von dem Kostenvoranschlag abziehen wird.
Meine Tochter nimmt sich einen Anwalt (nicht unbedingt ein Glücksgriff) der ja von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden muss.
Frage.
Wenn meine Tochter vor Gericht geht um die zurückbehaltene 30 % einzuklagen und sie bekommt Recht muss vermutlich die Versicherung die gesamten Anwalts und Gerichtskosten übernehmen.
Aber angenommen sie bekommt nur zum Teil Recht oder bekommt überhaupt kein Recht. Wer bezahlt dann diese Rechnung?
Meine Tochter könnte sich dieses nicht leisten jedoch ist das Netz mit der Aussage vollgestopft das dies eine gängige Masche der Versicherung sei un wir diese Ungerechtigkeit einfach nicht gut sein lassen wollen.
Über eure Meinung und Aussage würde ich mich freuen.
Gruß
Hafimann
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-- Editiert von Moderator am 03.01.2015 19:05
-- Thema wurde verschoben am 03.01.2015 19:05
Wer zahlt Anwalt und Gerichtskosten?
3. Januar 2015
Thema abonnieren
Frage vom 3. Januar 2015 | 17:08
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 8x hilfreich)
Wer zahlt Anwalt und Gerichtskosten?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 3. Januar 2015 | 18:30
Von
Status: Unbeschreiblich (119635 Beiträge, 39758x hilfreich)
Was hat das Ganze eigentlich mit Arbeitsrecht zu tun???
quote:<hr size=1 noshade>Aber angenommen sie bekommt nur zum Teil Recht oder bekommt überhaupt kein Recht. Wer bezahlt dann diese Rechnung? <hr size=1 noshade>
Grundsätzlich zahlt immer der den Anwalt der ihn beauftragt, ganz unabhängig vom Ausgang des Verfahren.
Je nach dem mit welcher Quote man gewonnen hat, kann dann dann die anteilige Beteiligung des Verlierers an den Kosten durchsetzen.
quote:<hr size=1 noshade>Versicherung des Unfallverursachers teilt mit das sie bedingt durch das Halteverbot in dem meine Tochter stand 30% Abzug von dem Kostenvoranschlag abziehen wird. <hr size=1 noshade>
20% Abzug dürften sich aus der allgemeinen Betriebsgefahr ergeben, 10% daraus das der Unfall nicht passiert wäre, hätte sie ordentlich geparkt.
Würde man die 10% "Falschparkerzuschlag" wegbekommen, würde die Versicherung 33,3% der Anwalts und Gerichtskosten tragen, sie selbst 66,6%.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
-- Editiert Harry van Sell am 03.01.2015 18:50
#2
Antwort vom 5. Januar 2015 | 16:03
Von
Status: Weiser (16928 Beiträge, 5885x hilfreich)
Meiner Meinung nach lohnt sich hier ein Rechtsstreit nicht. Die 30% sind eigentlich voll in Ordnung.
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#3
Antwort vom 6. Januar 2015 | 10:05
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 8x hilfreich)
Danke für die Tipp`s und Ratschläge.
Werde den Rechtsstreit gut sein lassen. Sehe auch ein das hier die evtl. möglichen Kosten nicht im Verhältnis zu einem evtl. Gewinn stehen.
nochmals Danke und Gruß
Hafimann
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