Hallo...wie sieht es aus, wenn ein Freiberufler im Gesundheitswesen einen Anzeigenvertrag auf einem Werbeplakat unterschrieben hat, aber nach Problemen mit der Werbefirma kein Vertrauen mehr zur Firma hat und die Verteilerliste anfordert um die Dienstleistung der Firma nachzuprüfen ...und diese Firma sagt nein dazu...ist sie nicht gesetzlich verpflichtet Informationen über ihre angebotene Leistung herauszurücken?Der Freiberufler möchte nachprüfen ob die genannte Anzahl wirklich verteilt wird und gedruckt wird und wo...genannt wurde ihm nur ein Gebietskreis ...am ende zahlt er nur für zehn nach hause gelieferte Plakate und nicht für die versprochene Anzahl...leider hat der Freiberufler das nicht in seinem Vertrag festgehalten ...bin gespannt auf ihre Antworten...danke im Voraus
Werbedienstleistung: Verteilerliste rausgeben
3. Januar 2009
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Frage vom 3. Januar 2009 | 14:27
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Werbedienstleistung: Verteilerliste rausgeben
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