Ein Online Portal für Schulungen wirbt für Angebote eines Vereins. Er hat eine Liste aller Schulungen aufgeführt und verlinkt direkt zu diesen auf der Vereinsseite.
Das Onlineportal erklärt was von Pressefreiheit, hat aber nur eine Liste von Schulungen
Die Daten werden gespidert - also regelm. ausgelesen.
Kann der Verein das verbieten.
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9. Januar 2012
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Frage vom 9. Januar 2012 | 23:06
Von
Status: Student (2108 Beiträge, 1040x hilfreich)
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#1
Antwort vom 10. Januar 2012 | 13:05
Von
Status: Praktikant (958 Beiträge, 373x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Er hat eine Liste aller Schulungen aufgeführt und verlinkt direkt zu diesen auf der Vereinsseite.
Das Onlineportal erklärt was von Pressefreiheit <hr size=1 noshade>
Das dürfte schon von Art. 5 GG abgedeckt sein, dazu braucht man gar nicht die Pressefreiheit.
Wer etwas ins Netz stellt, muß damit leben, daß es verlinkt (nicht: eingeframed) wird.
quote:<hr size=1 noshade>Die Daten werden gespidert - also regelm. ausgelesen. <hr size=1 noshade>
Solange die Daten kein Datenbankwerk i.S.d. UrhG sind, dürfte das unproblematisch sein. UWG sehe ich auch erst mal nicht berührt.
quote:<hr size=1 noshade>Kann der Verein das verbieten. <hr size=1 noshade>
Vermutlich nicht. Das Spidern könnte er aber problemlos technisch unterbinden.
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#2
Antwort vom 12. Januar 2012 | 00:16
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39876x hilfreich)
quote:
Kann der Verein das verbieten.
Juristisch nein, technisch ja
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