Werde ich von der Universität geschmissen (Zeugnisfälschung)

3. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
olafw
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Werde ich von der Universität geschmissen (Zeugnisfälschung)

Guten Tag,

ich möchte garnicht lange drum herum reden, ich habe zwei Noten in meinem Zwischenzeugnis (5. Semester) gefälscht. Ich hatte mich für ein Praktikum beworben, woraufhin ich dann nach dem Bewerbungsgespräch mitgeteilt bekam, mein Zeugnis wurde überprüft und ist gefälscht. Es wird von einer Anzeige abgesehen, aber es wurde der Hochschule gemeldet und diese würde sich darum kümmern.
Ich habe "lediglich" ein paar Noten "verschönert", also kein Abschlusszeugnis gefälscht. Ich bin noch auf der Hochschule eingeschrieben und fürchte nun dass dies wohl nicht mehr lange so bleiben wird. Meine konkreten Fragen diesbezüglich sind folgende:
1. Wie kann es sein dass meine Hochschule einfach "fremden" Auskunft über meine Noten erteilen kann? Ist das rechtens (auch wenn der Arbeitgeber ein Zeugnis schriftlich abgleicht, also nicht einfach anruft und nach den Noten fragt)
2. Das ich strafrechtlich verfolgt werden kann ist mir durchaus bewusst, jedoch kann ich so ohne weiteres von der Hochschule fliegen (ohne dass ein Gericht über den Vorfall entschieden hat; und auch falls ich strafrechtlich schuldig gesprochen werden)?
3. Hängt diese von mir begangene Handlung mit meinen bisherigen Hochschulleistungen zusammen, z.b. indem diese mir jetzt aberkannt werden können oder sind das zwei Aspekte die nicht miteinander zusammenhängen?
4. Droht mir als Folge einer Anzeige eine "richtige" Strafe wegen Urkundenfälschung oder könnte es auch bei einer Ermahnung oder einer Einstellung des Verfahrens wegen minderschweren Umständen (oder wie auch immer das heisst) kommen, da ich ja kein komplettes Dokument gefälscht habe sondern lediglich 2 Ziffern verschönert habe.
5. sofern die Hochschule nicht berechtigt ist meine Noten an "Fremde" herauszugeben bzw. abzugleichen, ist das ja offensichtlich unrechtmäßig. Somit hätte sich die Universität doch auch strafbar gemacht und ich könnte theoretisch mit einer Klage drohen?

Vermutlich ist es besser einen Anwalt einzuschalten, oder sollte ich lieber erstmal abwarten ob die Universität überhaupt handelt?

Danke für alle Antworten.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

wenn sie ein zeugnis von xy vorlegen, dann darf natürlich auch xy im einzelfall gefragt werden ob zeugnis echt ist.

wenn niemand anzeige macht, blleibt es urfolgt.

möglicherweise haben sie ja nur eine kopie vorgelegt, dies ist keine urkunde (wenn es als kopie erkennbar war), dann sind sie straflos.

auch mit dieser begründung werden sie kaum von der hochschule fliegen.


0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Wobei ja auch durchaus die Uni noch Anzeige erstatten kann.

Somit hätte sich die Universität doch auch strafbar gemacht und ich könnte theoretisch mit einer Klage drohen?

Selbst wenn das so wäre, was es definitiv nicht ist, würde das nichts -gar nichts- an Ihrer Straftat ändern.

da ich ja kein komplettes Dokument gefälscht habe sondern lediglich 2 Ziffern verschönert habe.

Na dann... Wenn ich auf einem Scheck nur 2 Ziffern *verschönere* ist das wahrscheinlich auch nicht weiter schlimm. Dass das kein Argument sein kann, sollte Ihnen bei objektiver Betrachtung selbst klar sein. Es geht ja nun nicht um die Anzahl der gefälschten Buchstaben, Ziffern, Zeilen, Absätze, sondern um die Veränderung der Aussage der Urkunde. Und da bewirken 2 Ziffern oft mehr als 10 Absätze.

0x Hilfreiche Antwort

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