Man besitzt bei einem Anbieter (z.B. 1&1) einen virtuellen Server und 2 Domains (.de und .com) und bei dem selben Anbieter bestellt man einen zweiten (günstigen) virtuellen Server. Innerhalb der 2 Wochen Widerspruchsfrist stellt man schnell fest, dass die Leistung des zweiten günstigen VServer nicht ausreicht und widerruft.
Der Anbieter lehnt den Widerspruch ab und besteht auf die 12 monatige Zahlung, weil bereits eine Domainregistrierung durchgeführt worden sei. Hierbei beruft er sich auf § 312d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen:
"1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten..."
§ 312d: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312d.html
Mit der "Domainregistrierung" ist in dem Fall ein Umziehen der zwei bestehenden Domains durch den Kunden von dem alten VServer Paket in das neue günstige gemeint. Da sich dies innerhalb des selben Anbieters abspielt und sich somit weder Domaininhaber, noch C-Admin oder T-Admin ändert, wird kein KK Antrag benötigt. Also keine Domainregistrierung/-umzug im klassischen Sinne.
Kann man § 312d sinngemäß auf diesen Fall anwenden um den Anbieter von der Widerrufspflicht zu entbinden?
Verfällt in einem solchen Fall die Widerrufsrecht für das (neue billige) VServer Paket auch, wenn die Domains vom Kunden wieder auf den alten Server zurückgezogen wurden?
Widerruf nach Domainumzug innerhalb des Providers
1. Januar 2011
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Frage vom 1. Januar 2011 | 10:12
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerruf nach Domainumzug innerhalb des Providers
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