Widerrufsrecht & Bitcoin-Werte

25. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
go377701-95
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerrufsrecht & Bitcoin-Werte

Hallo Forum,

ich habe einige Artikel bei einem dt. Händler online gekauft und mit rund 1,2 Bitcoin (ca. 480€) bezahlt. Habe von meinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht und die Ware zurückgesendet. Der Bitcoinpreis ist mittlerweile gestiegen und der VK erstatet mir rund 1 Bitcoin (ca. 480€) zurück.

Der Händler argumentiert, er habe mir die Umrechnungswerte am Zahltag und am Rückzahltag verglichen und mir den gleichen €-Betrag in Bitcoin zurücküberwiesen, den ich bezahlt habe.

Habe ich Anrecht auf den vollen von mir bezahlten Preis von 1,2 Bitcoin?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

Da "Bitcoins" kein gesetzliches Zahlungsmittel sind, ist IMO die Umrechnung in EUR zulässig und nicht anfechtbar.

(Erlaubt sei auch die Frage, ob du diese Frage auch gestellt hättest, wenn der Wert der Bitcoins drastisch gefallen wäre und deine 1,2 Bitcoins nur noch 5 Cent wert gewesen wären.)

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#2
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)

Der Knackpunkt dürfte hier wohl eher sein ob du 480€ in Bitcoin, oder 1,2BTC bezahlt hast.

Wobei ich keinen Shop kenne für den letzteres gelten würde.



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#3
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

quote:
Wobei ich keinen Shop kenne für den letzteres gelten würde.


Shops, die z.B. Bitcoin-Miner verkaufen, preisen in BTC aus...

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#4
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

quote:
Da "Bitcoins" kein gesetzliches Zahlungsmittel sind, ist IMO die Umrechnung in EUR zulässig und nicht anfechtbar.


Ich korrigiere mich hier, weil ich nach Überlegung meine Meinung geändert habe. ;)

Rechtlich dürfte hier ein Tauschgeschäft vorliegen, d.h. sofern eine Rückgewähr möglich ist (anders: der K hat mit einer blauen Mauritius bezahlt und der VK hat diese bereits weiterveräußert), wäre auch genau die "gezahlte" Tauschware zurückzugewähren, hier also die 1.2 Bitcoins.

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#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von GROC am 26.11.2013 11:32

Rechtlich dürfte hier ein Tauschgeschäft vorliegen, d.h. sofern eine Rückgewähr möglich ist (anders: der K hat mit einer blauen Mauritius bezahlt und der VK hat diese bereits weiterveräußert), wäre auch genau die "gezahlte" Tauschware zurückzugewähren, hier also die 1.2 Bitcoins.


Ich habe hier auch lange überlegt und mir Szenarien durchgespielt. Letzendlich bin zum gleichen Schluss gekommen, wie du jetzt.
Bezahlt wurde in 1,2 Bitcoin und 1,2 Bitcoin sind zurückzuerstatten. (Punkt)

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

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