Wie am besten verhalten, falls die Polizei das Filmen untersagt oder gar die Kamera beschlagnahmt?

27. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
schwukele
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 2x hilfreich)
Wie am besten verhalten, falls die Polizei das Filmen untersagt oder gar die Kamera beschlagnahmt?

Ich weiß nicht warum, aber die Hamburger Polizei hat massive Probleme mit Kameras. Ich wurde bereits zweimal angesprochen und einmal sogar kontrolliert, nur weil ich ein Polizeifahrzeug bzw. eine öffentliche Schule fotografiert habe.

Es ist nur eine Frage der Zeit, bis ich auf einen aggressiven Beamten treffe, der mir dann das Fotografieren untersagt oder mir gar die Kamera wegnimmt. Was sollte ich dann am besten tun? Vor Ort den Notruf wählen?

Die Rechtslage ist absolut eindeutig: Solange ich keine Einsatzkräfte behindere und keine Personen in einer hilflosen Lage aufnehme (z. B. Unfall mit Verletzten), darf ich filmen und fotografieren, was mir vor die Linse kommt (mal von Portraitaufnahmen von Polizisten abgesehen). Was soll ich aber tun, wenn sich die Polizei einfach nicht an das Gesetz hält? Wenn ich z. B. eine Verhaftung oder eine Verkehrskontrolle filme, ist das absolut legal (Persönlichkeitsrechte gelten nur bei der Veröffentlichung der Aufnahme, nicht schon beim Anfertigen des Fotos / Films). Ich bin mir aber absolut sicher, dass ich in so einer Situation sofort angesprochen werde und man mir die Kamera wegnimmt, obwohl ich filmen darf.

Und wann und wie bekomme ich ein beschlagnahmtes Gerät eigentlich zurück?



-- Editiert von schwukele am 27.12.2017 11:07

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15 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47499 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Was soll ich aber tun, wenn sich die Polizei einfach nicht an das Gesetz hält?


Bislang hat sich die Polizei doch an das Gesetz gehalten..

Zitat:
Ich bin mir aber absolut sicher, dass ich in so einer Situation sofort angesprochen werde und man mir die Kamera wegnimmt


Wie kommst Du darauf? Dass man Dich anspricht und Deine Personalien kontrolliert und notiert kann ich mir auch vorstellen. Vielleicht erhältst Du auch einen Platzverweis. Aber warum bist Du Dir sicher, dass man Dir Deine Kamera wegnimmt?

Die Frage hört sich so an, als wolltest Du so einen Vorfall bewusst provozieren.

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#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von schwukele ):
Was sollte ich dann am besten tun?

Kamera heraus geben.
Zitat (von schwukele ):
Und wann und wie bekomme ich ein beschlagnahmtes Gerät eigentlich zurück?

Das wird Sache vom Staatsanwalt sein.
Zitat (von Flo Ryan):
Such dir endlich ein anderes Hobby...

Richtig, oder der TE sollte mal die Natur zu Bilde bringen, das erspart Ärger. Zudem kann es auch an der politischen Gesinnung handeln, hier sollte man vielleicht den normalen bürgerlichen Weg einschlagen, dann gibt es auch keine Probleme.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat:
Wie am besten verhalten, falls die Polizei das Filmen untersagt oder gar die Kamera beschlagnahmt?

Druck Dir eine Kopie des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts, Urteil vom 28. März 2012, Az BVerwG 6 C 12.11, aus, steck es Dir in die Tasche, und bei Bedarf weist Du den Einsatzleiter darauf hin, daß er nicht ganz auf der Höhe der höchstrichterlichen Rechtsprechung in dieser Hinsicht ist.

Zum Schmökern, speziell auch für die, die meinen, die Polizei dürfe das so einfach:

https://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/03/28/polizisten-mssen-sich-fotografieren-lassen/
http://www.fotorecht-aktuell.de/durfen-polizisten-fotografiert-werden/

-- Editiert von eh1960 am 28.12.2017 00:18

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

@eh1960
Sie wissen aber schon, dass sich das Urteil auf einen Pressefotografen bezieht und daher sowohl die Pressefreiheit, die Zuverlässigkeit des Fotografen (gehörte zu einer anerkannt seriösen Zeitung), der Vertrauensvorschuss der Presse (die Zeitung hatte in der Vergangeheit Polizisten stets zuverlässig verpixelt, bevor Fotos in der Zeitung abgedruckt wurde), und die realistische Einwirkungsmöglichkeit des Einsatzleiters zwischen Bildaufnahme und Druck (der Einsatzleiter hätte in der Redaktion anrufen können und auf ein Verpixeln vor dem Druck drängen können) eine Rolle gespielt haben?
Dass sich der Fragesteller darauf berufen kann, halte ich für "ziemlich aus dem Fenster gelehnt".

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Such dir endlich ein anderes Hobby...


Mhh, sind wir schon soweit, dass wir im Polizeistaat leben? Eine bessere Antwort fällt dir nicht ein.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
@eh1960
Sie wissen aber schon, dass sich das Urteil auf einen Pressefotografen bezieht und daher sowohl die Pressefreiheit, die Zuverlässigkeit des Fotografen (gehörte zu einer anerkannt seriösen Zeitung), der Vertrauensvorschuss der Presse (die Zeitung hatte in der Vergangeheit Polizisten stets zuverlässig verpixelt, bevor Fotos in der Zeitung abgedruckt wurde), und die realistische Einwirkungsmöglichkeit des Einsatzleiters zwischen Bildaufnahme und Druck (der Einsatzleiter hätte in der Redaktion anrufen können und auf ein Verpixeln vor dem Druck drängen können) eine Rolle gespielt haben?
Dass sich der Fragesteller darauf berufen kann, halte ich für "ziemlich aus dem Fenster gelehnt".


Warum? Der TS hat ja nicht mal vor die Bilder zu veröffentlichen...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Warum? Der TS hat ja nicht mal vor die Bilder zu veröffentlichen...

Das weiß man halt nicht. Und das weiß auch nicht der Polizist.
Es ist mittlerweile anerkannt, dass bereits das Fotografieren untersagt werden kann, wenn sonst kein andere realistische(!) Möglichkeit besteht, die Veröffentlichung zu verhindern.
Im Bereich des KunstUrhG ist zwar das Fotografieren erlaubt und nur das Veröffentlichen verboten. Aber da die fotografierte Person im Allgemeinen keine Möglichkeit mehr hat, eine Veröffentlichung auf dem Rechtsweg zu schnell genug verhindern, wenn das Foto bereits aufgenommen ist, kann man sich bereits gegen das Fotografiert-werden wehren. Die fotografierte Person muss sich nicht fotografieren lassen um dann zu hoffen, dass der redliche Fotograf das Bild nur legal verwenden (= nicht veröffentlichen) wird. Gerade in Zeiten des Internets vergehen ja nur Sekunden zwischen (legalem) Fotografiert-werden und (illegalem) Veröffentlichen. Ist eine illegale Veröffentlichung zu befürchten, kann man zur Selbsthilfe (= Wegnahme des Fotoapparates) greifen.
Das war im Fall, auf den eh1960 verwies, übrigens anders: Da war die Redlichkeit des Fotografen offensichtlich und eine illegale Veröffentlichung nicht zu befürchten. (Und selbst wenn, hätte der Einsatzleiter rechtzeitig eingreifen könne, z.B. duch den Anruf in der Redaktion).

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

der Polizist, der Sie im Sommer als "komischen Typen" bezeichnet hat, hat wohl einfach nur einen sehr guten Riecher. Den Kollegen sollte man zur Kripo versetzen...

Ich kann mich den Vorpostern nur anschließen. Sie sollten sich ein anderes Hobby suchen. Aber offenbar gefällt es Ihnen ja regelrecht, zu provozieren und wie es scheint warten Sie ja nur sehnsüchtig darauf, angesprochen zu werden um dann neunmalklug Ihren auswendig gelernten Text aufzusagen, dass Sie ja im Recht seien.

Ich hätte noch einen tollen Hotspot für Sie:
Gehen Sie doch mal nach Berlin-Neukölln und provozieren Sie dort ein bisschen mit aufdringlichem Fotografieren. Dort ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass Sie auf jemanden treffen, der Sie in Ihrem Recht mit ein paar Hämatomen und einer Massage mit beschuhten Füßen bestätigt. ;)

Auch aus moralischer Sicht finde ich Ihr Hobby ekelhaft. Als Mitglied der freiwilligen Feuerwehr kann ich aus Erfahrung sagen, dass wir Einsatzkräfte an einer Einsatzstelle oft Wichtigeres zu tun haben, als uns um irgendwelche Freizeit-Möchtegern-Juristen zu kümmern, die uns von der Arbeit abhalten oder uns mit irgendwelchen juristischen Ausführungen vollabern.
Aus moralischer Sicht haben an der Einsatzstelle selbst um im näheren Umfeld außer den Einsatzkräften, Beteiligten, Familienangehörigen und bestenfalls noch Presseangehörigen (außerhalb der Absperrung) keine weiteren Personen etwas zu suchen.
Es ist einfach kotzhaft, wenn man beim Absichern dauernd von irgendwelchem absolut unbeteiligten Personen angequatscht wird, was passiert ist, wies passiert ist, ob man nicht kurz über Funk fragen kann, was nun ist und bla bla bla. Da kommt einem jedes mal die Galle hoch.
Leider hat die Sensationslust in der breiten Masse inzwischen erschreckende Ausmaße angenommen. Manche freuen sich da regelrecht wie kleine Kinder an Weihnachten, wenn mal wieder ein Bauernhof in Vollbrand steht...


Grüße
PP

8x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
schwukele
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 2x hilfreich)

Es stimmt. Da die Polizei so überempfindlich auf ein legales Verhalten reagiert, möchte ich mittlerweile zumindest gedanklich gerne provozieren.

Immer wenn ich eine Polizeistreife sehe, möchte ich am liebsten aus reiner Provokation eine Kamera in die Gesichter der Beamten halten.

Vielleicht bin ich auch von den Polizisten in den USA verwöhnt. Vor meinem Studium habe ich 1 Jahr lang in den USA gelebt und gearbeitet und dort waren die Beamten deutlich entspannter als in Deutschland. Nicht nur, dass dort alle Polizisten ausnahmslos Namensschilder UND Nummern trugen, Foto- und Videoaufnahmen (auch Portraitaufnahmen) waren überhaupt kein Problem und niemand hat sich dort darüber aufgeregt.

Auch kann die Polizei dort niemanden nur zur "Gefahrenabwehr" kontrollieren oder Platzverweise aussprechen.

Naja, in einem Jahr ziehe ich nach Frankfurt am Main, dort tragen die Beamten wenigstens Nummern und sind nicht ganz so aggressiv wie die hanseatischen Kollegen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10654 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von schwukele ):
Da die Polizei so überempfindlich auf ein legales Verhalten reagiert, möchte ich mittlerweile zumindest gedanklich gerne provozieren.


Das fotografieren von jüdischen Gebäuden, die gesondert geschützt werden, sowie Sicherungsmaßnahmen von Veranstaltungen ist nun mal auffällig. Das Sie dies nicht verstehen, ist Ihr Problem, nicht das der Polizei, welche Sie deswegen kontrolliert.
Oder werden Sie Aufgrund von racial profiling kontrolliert?

Zitat (von schwukele ):
....und sind nicht ganz so aggressiv wie die hanseatischen Kollegen.


Zur richtigen Zeit am richtigen Ort und Sie wünschen sich zurück nach Hamburg, was nun nicht unbedingt auf die Polizei gemünzt sein soll.
Mit Ihrer Einstellung leben Sie gefährlich.

-- Editiert von spatenklopper am 02.01.2018 13:22

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Plusar500
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 24x hilfreich)

Du machst "was die Polizei sagt" und kannst danach den Rechtsweg gehen. Anstand und die Würde Fremder an Ihrem Bild scheinen dir Fremd zu sein.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
schwukele
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):

Oder werden Sie Aufgrund von racial profiling kontrolliert?
-- Editiert von spatenklopper am 02.01.2018 13:22


Nun ja, ich habe dunkle Haare. Ich bin mir sicher, dass ein blonder, 1,90 großer Stefan Müller bestimmt nicht kontrolliert wird.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Godwin's Law (im übertragenen Sinn). You loose.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10654 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von schwukele ):
Zitat (von spatenklopper):

Oder werden Sie Aufgrund von racial profiling kontrolliert?
-- Editiert von spatenklopper am 02.01.2018 13:22


Nun ja, ich habe dunkle Haare. Ich bin mir sicher, dass ein blonder, 1,90 großer Stefan Müller bestimmt nicht kontrolliert wird.


Nun ja, wenn ich mich recht erinnere, haben Sie Iranische Wurzeln, dürften also nicht wirklich dem nordeuropäischen Bild von Stefan Müller entsprechen. ;)
Racial profiling ist in Deutschland allerdings bis jetzt auch nicht verboten.

Aber ob ein Stefan Müller nicht auch kontrolliert würde, möchte ich nicht abschließend bewerten, nur insoweit, dass ich denke, dass die Kontrollen eher im Verhalten, als im Aussehen begründet sind.

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