Wie kann ein gemeinsames Haus vor den Pflichtteil-Erben gerettet werden ?

5. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
banneduser
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 208x hilfreich)
Wie kann ein gemeinsames Haus vor den Pflichtteil-Erben gerettet werden ?

Wer kann mir hierzu einen Hinweis oder Ratschlag erteilen?

Ich besitze und bewohne mit meiner Ehefrau ein recht komfortables Einfamilienhaus, und haben aus dieser Ehe zwei schon größere nicht mehr im Haus wohnende Kinder mit dehnen ein recht gutes Verhältnis haben.
Wir sind uns jetzt trotzdem nicht sicher, ob nicht im Falle, aus welchen Gründen auch immer einer von uns einmal versterben sollte, nicht schließlich doch auch eines oder gar beide unsere Kinder dann auch aus einer möglichen wirtschaftlicher Not Ihren Anspruch auf ihren Erteil einfordern könnten was bedeuten würde, dass der Überlebende von uns zwei unser Einfamilienhaus verkaufen und auch noch selbst dann ausziehen müßte.

Wie uns bekannt schützt uns leider dafür auch nicht einmal ein gemeinschaftliches Berliner Testament, zumindestens nicht vor dem Pflichtanteil.

Könnten wir um Sicher zu gehen, deshalb nicht schließlich auch unabhängig unserer Testamentgestaltung darin festlegen, dass zwar unsere Kinder beim Ableben eines Elternteils auch mindestens Ihren Pflichtteil erhalten sollen, dieser aber bis zum Ableben auch des zweiten Ehepartners so lange nicht ausgezahlt, sondern nur als ein unkündbares nicht zu verzinsendes finanzielles Kapital der Kinder auch im Grundbuch eingetragenen wird.

Könnten wir ein solches Testament auch selbst aufgestellt werden, oder gibt es eventuell dazu doch juristische Trick die wir beachten sollten.
Einen teuer zu bezahlenden Notar können wir uns finanziell derzeit leider nicht leisten.

Müßte eigentlich ein sehr wichtiges Thema für alle sein die entweder ein Einfamilienhaus oder auch eine Eigentumswohnung und natürlich dann auch Erben haben die einmal ihre Forderungen gelten machen könnten an die womöglich zur Zeit noch nicht zu denken ist.

Würde mich deshalb über alle Erfahrungen und Hinweise von Anderen, bzw. oder auch Jurastudenten und Anwälte / Notare freuen.

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Siemm
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 139x hilfreich)

Also wenn ich darüber nachdenken muß ob meine Kinder nicht das und das machen dann würde ich mich fragen ob ich nicht in der Erziehung etwas falsch gemacht habe.
Ich würde nie auf die Idee kommen den Pflichtteil einzuklagen selbst wenn meine Frau mich nötigen würde, was sie aus erzieherischen Gesichtspunkten aber auch nie machen würde.

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#2
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 560x hilfreich)

pinkeln sie doch ihre kinder an, genauso wie sie es hier mit leuten machen deren hintergrundgeschichte sie nicht kennen.

vielleicht hilft das ja u. sie werden sich nie trauen es einzuklagen.


ps:. ich bin net so einer wie sie ich denk mal das man da mit nem lebenslangen wohnrecht was machen kann.

psII:. wenn sie od. ihre frau sterben was keiner hofft, stehen ihren kindern sowieso nur je nur 1/4 zu.

psIII:.raffen sie sich auf u. gehen sie doch zu einem notar b.z.w anwalt u. wenn sie 3-4-5-6 mon. immer 20€ auf die seite legen müssen, das scheint es ihnen doch bestimmt wert zu sein.

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#3
 Von 
reimann
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 4x hilfreich)

Das sowas von Ihnen kommt, passt irgendwie zu Ihnen. Aber ich bin nicht jemand, der daherkommt und ohne Hindergrundwissen
beleidigt etc. Wenn Sie sich als Alleinerben einsetzen und danach die Kinder ist das Testament klar definiert. Pflichtteilsanspruch gibt es nur, wenn das Erbe ausgeschlossen wird und das zugesprochene Erbe niedriger ist als der gesetzliche Pflichtteil.

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#4
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

"Wenn Sie sich als Alleinerben einsetzen und danach die Kinder ist das Testament klar definiert. Pflichtteilsanspruch gibt es nur, wenn das Erbe ausgeschlossen wird und das zugesprochene Erbe niedriger ist als der gesetzliche Pflichtteil."

Nicht ganz richtig. Das Erbe ist im Berliner Testament für die Kinder nicht klar definiert. Zunächst mal werden sie nämlich ausgeschlossen und der Überlebende Alleinerbe. Erst nach Ableben des zweiten Elternteils werden sie erben. Dann könnte theoretisch auch nix mehr da sein.

Kinder können auch trotz Berliner Testament den Pflichtteil bei Tod des ersten Elternteils einforern. Deswegen heißt es ja im Berliner Testament: Wenn der Pflichtteil gefordert wird, gibt es beim Tod des zweiten Elternteils auch nur den Pflichtteil.

Ausschließen kann man das nicht. Außer vielleicht durch gute Erziehung.

-----------------
""Time does not pass here - it just is." Bilbo Baggins"

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Ganz sicher geht man nur mit einem Erbvertrag, den auch die Kinder vor dem Notar unterschreiben.

Die Notarkosten richten sich nach der Erbmasse, sind aber nicht besonders hoch.

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#6
 Von 
banneduser
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 208x hilfreich)
























Bedanke mich erst eimal über alle Zuschriften bzw. Mitteilungen.
Ergänzen möchte ich aber auch noch, dass ich nicht nur sehr gut erzogene Kinder habe sondern auch ein recht gutes Verhältnis zu Ihnen besteht, das zwar derzeit auch nicht so aussieht als könnte es einmal Probleme geben.

Nur leben wir aber auch in einer verdamt brutalen und rücksichslosen Gesellschaft und ich deshalb damit auch heute noch nicht vorhersehbare Lebensumstände bei einem dieser beiden Kinder mit einkalkulieren muß, dass damit letztlich doch ein Pflichtteil eingefordert werden könnte.

Da hilft auch nicht zu wissen, dass der Pflichteil nur die Häfte vom normalen Anteil ist, da auch dieser Betrag ohne Hausverkauf nicht ausgezahlt werden könnte.
Wie den Mitteilungen weiter zu entnehmen ist, hat wohl damit auch nur einer und zwar der Autor Hank die richtige Antwot getroffen ,dass auch bei einem Berlinrer Testament sowohl eines der Kinder oder auch beide Kinder trotzdem Ihren gesetzlichen Pflichteil einfördern könnten.

Ratschläge, zu einem Notar gehen zu sollen sind zwar richtig aber auch ein verdamt teures Vergnügen zu dem ich derzeit leider kein Geld habe.
Da helfen keine 20 bis 50,-- Eur wöchentlich auf die Kante zu legen, da geht es schon um tausende Eur.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Hast Du Dich nach den Notarkosten erkundigt?

Wenn Du meinst Dir keinen Notar leisten zu können, dann wird das Erbe nicht besonders hoch sein (Hauswert abzgl. Verbindlichkeiten). Da kommen dann nicht einige tausend EUR, sondern "nur" wenige hundert EUR zusammen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
banneduser
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 208x hilfreich)

Hallo "hh"
schönen Dank für Deinen netten Hinweis, aber ich kenne leider keinen Anwalt oder Notar, der für nur 200,– bis 300,– € uns dafür, entweder eine Erschaftsberatung oder gar schon die Erstellung eines Testamentes durchführen würde.
Wie ich weiß berechnen Notare Ihre Honorare nur nach dem auch tatsächlichen und kompletten Grundstückspreis und dabei interessieren ihnen auch keine Verbindlichkeiten die wir aber ohnedies auch nicht haben.
Ist wohl aber auch verständlich, denn dann könnte ja jedes Schlitzohr sich vom Notar im Prinzip so gut wie kostenlos ein Testament erstellen lassen, wenn er diesem nur etwas von einer alten Bruchbude, oder auch hoher Verbindlichkeiten erzählen würde.

Wir wollen eigentlich nur um jeden auch nur möglichen Streit zu vermeiden lediglich nur eine gewisse Rechtsicherheit da wir es nicht verstehen wollen, dass wir durch derartige unmenschlich bestehende Gesetze, im Prinzip nicht einmal mit einem gemeinsamen Testament uns davor schützen können, dass schon zu Lebzeiten noch eines von uns beiden Eltern und Ehepartner, zwar heute noch nicht vorstellbar, aber unserer Auffassung nach trotzdem möglich wäre, dass eines unserer Kinder beim Tod eines von uns beiden, sich dann auch schon an unserem gemeinsam schwer erarbeitetes Eigentum, mit der Forderung nach dem gesetzlich ihm zustehenden Pflichtteil, bereichern könnte und der Überlebende gezwungen wäre das eigenen Haus verkaufen zu müssen.

Wir können anscheinen eigentlich richtig stolz auf unseren Staat sein in dem wir leben, wo ein Normalbürger weder sowohl die Steuergesetze noch auch viel weniger die Erbschaftgesetze begreifen und verstehen kann.

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#9
 Von 
banneduser
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 208x hilfreich)

Achtung,
meine vorgenannte Stellungnahme wurde hier falsch eingegeben bzw. falsch abgespeichert und gehört eigentlich zum Thema:
"Haus soll übertragen werden aber wie" von Timmi2000

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zu den Notarkosten habe ich persönlich andere Erfahrungen.

Also noch Mal die Frage: Schon mal ernsthaft nachgefragt und versucht zu verhandeln. Das geht auch bei Notaren. Hier geht es schließlich "nur" um die notarielle Absicherung eines Berliner Testaments ohne nennenswerten Beratungs- und sonstigen Aufwand für den Notar.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
banneduser
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 208x hilfreich)

Hallo hh,
schönen Dank für ihre nette Information.
Ich dachte letztlich nur mit meiner Anfrage, dass das eigentlich ein sehr ernstes und stark verbreitetes Thema ist bei dem man nicht nur wie in der Kirche an etwas gutem Glauben sollte, sondern einfach die nicht vorsehbaren Lebensbedingungen auch bei den eigenen Kindern wenn es einmal ums Geld geht nicht unterschätzen sollte.

Die Kinder könnten sowohl arbeitslos als auch schwer krank werden und da sehen dann die Dinge möglichweise anders aus als was heute in guter Absicht verspochen und gesagt wird.

Ich bzw. wir mit der Ehefrau zusammen haben nur erst vor einigen Jahren einen furchtbaren Streit mit 4 Geschwistern erlebt, wo es um das Erbe meiner verstorbenen Schwiegermutter ging und das war bei weitem gegenüber unserem Haus kaum der Rede wert, dass mann hätte sich darüber streiten müssen. und nur weil kein Testament existierte.

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#12
 Von 
MarkKo
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 45x hilfreich)

Würden denn Ihre Kinder evtl. eine Verzichtserklärung unterschreiben?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
banneduser
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 208x hilfreich)

Hallo MarkKo,
schönen Dank für Deine Anfrage.
Leider haben wir unsere beiden Kinder dazu noch nicht so genau darauf angesprochen.
Wir sind uns auch nicht sicher ob im Ernstfall eine solche von den Kindern ohne notarieller Beurkundung dann im Ernstfall auch gültig wäre.

Wir haben zwar wie gesagt ein sehr gutes Verhältnis zu den Kindern aber wissen nicht wie das einmal auch im Erstfall späterer Jahre aussehen könnte.

Wir haben deshalb auch noch nach anderweitigen Möglichkeiten gesucht und stellen uns jetzt deshalb die Frage, ob wir beide uns als Grundstückseigentümer nicht auch eigentlich im Grundbuch gegenseitiges ein lebenlanges Wohnrecht eintragen lassen könnten?

Ob so etwas allerdings juristisch möglich ist und ob im schlimmsten Fall bei einer Pflichtteilforderung der Überlebende Ehepartner trotz eines damit auch erforderlich werdenden
Hausverkaufes auch weiterhin noch in unserem Haus wohnen bleiben könnte wissen wir nicht.
Unser Ziel ist, so lange wie möglich in unserem Einfamilienhaus wohnen bleiben zu wollen bzw. notfalls auch den Gegenwert für ein Pflegeheim verwenden zu können.

Unsere beiden Kinder sollen grundsätzlich erst nach unserem beiderseitigen Ableben etwas Erben können und auch dürfen.

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
MarkKo
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 45x hilfreich)

Hallo,

diese "Verzichtserklärung" müsste auf jeden Fall notariell beglaubigt werden!

Das mit dem Wohnrecht kann man schon machen!

Aber: es besteht trotzdem ein Anspruch auf das Pflichtteil!

Das wäre dann ziemlich verzwickt!
Und ob man sich als Eigentümer nach der Vererbung ein Wohnrecht einräumen kann, wage ich mal zu bezweifeln. Vielleicht wissen unsere Fachleute hier eine Rat?

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