Wie klage einreichen?

12. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Michael_PB
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie klage einreichen?

Hallo,

ein Kunde zahlt eine offene Rechnung nicht, weil er mit den gebotenen Leistungen nicht zufrieden war und sich auf die Aussage seiner Kunden beruft. Zur Erklärung:

Der Kunde hat uns beauftragt, für eine Modenschau Models zu stellen und die Choreographie zu übernehmen. Die Models sind für 5 verschiedene Modehäuser gelaufen, die Verträge mit unserem Kunden hatten. Da ein Modehaus mit den Leistungen nicht zufrieden war uns somit die Zahlung an unseren Kunden verweigert, will unser Kunde widerum uns nicht bezahlen. Dieses teilte er mir per Email mit.

Ich möchte Kosten sparen und die Sache selbst in die Hand nehmen.

Wie sieht denn so eine Klageschrift aus und was muss diese beinhalten? Ich habe bei den Modehäusern recherchiert und kann 4 Verantwortliche als Zeugen benennen, dass die Unzufriedenheit des einen Modehauses nicht an uns lag, sondern an unserem Kunden. Muß die Auflistung von Zeugen auch in die Klageschrift?

Gibt es eine Stelle bei Gericht, die weiterhilft?

Danke für Antworten.

Grüße,
Michael

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 7x hilfreich)

Eine Klageschrift muss substantiierten Vortrag zur Begründung des geltend gemachten Anspruchs enthalten. Die Anspruchsvoraussetzungen müssen dargelegt und ggf. unter Beweis gestellt werden - wenn der Kläger Beweis belastet ist. Das alles muss sehr sorgfältig gemacht werden, sonst macht man es dem Prozeßbevollmächtigten des Beklagten sehr einfach - und dem Gericht auch.

Ich kann Ihnen daher nur davon abraten, sich selbst eine Klageschrift zu stricken. Ich würde mich umgekehrt auch nicht im Modelgeschäft versuchen wollen. Lassen Sie sich durch einen RA vertreten. Natürlich kostet das - erst einmal - Geld. Die Kosten bekommen Sie aber im Erfolgsfall von der Gegenseite erstattet. Mit Hilfe eines kundigen RA düften Ihre Chancen erheblich besser liegen, als ohne. Und wenn er nach Sichtung der Unterlagen keine Erfolgsaussichten für eine Klage sieht, wird Ihnen ein seriöser RA auch nicht zur Klage raten.

Davon abgesehen: Falls Ihre Forderung über 5000,- EUR liegt, ist ohnehin das Landgericht zuständig. Dort herrscht Anwaltszwang, d.h., sie können dort nicht ohne RA auftreten.

Aber auch vor dem AG habe ich schon viele Kläger scheitern sehen, die "Kosten sparen und alles selbst" machen wollten. Am Ende wäre ein RA billiger gekommen.

Überlegen Sie es sich, und wenn Sie konkreten anwaltlichen Rat wollen, können Sie mich gerne kontaktieren.

MfG,
RA Andreas Schwartmann

-----------------
"RA Andreas Schwartmann
Sozietät Jennißen, Harren, Lützenkirchen - www.jhl.de"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Michael_PB
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

es ist natürlich eine Überlegung. Sicherlich.

Leider läßt sich der Vertragspartner nicht auf einen Vergleich ein, sonst könnten wir den ganzen Aufwand nun wirklich sparen.

Nach meinen Berechungen müssten unsere Vorleistungen so bei ca. 550 Euro liegen (Streitwert 1800 Euro). Wie siehts denn aus, wenn es während der Verhandlung doch noch zu einem Vergleich kommen sollte?

Bleiben wir dann auf unseren Kosten hängen oder ist ein Vergleich während einer Verhandlung ausgeschlossen, wenn man auf 100%ige Zahlung klagt?

Danke noch mal für Antwort.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 7x hilfreich)

Natürlich kann ein Vergleich zu jedem Zeitpunkt geschlossen werden, also auch noch nach Klageerhebung. Die Richter sind normalerweise auch recht dankbar, wenn ein Vergleich in der mündlichen Verhandlung geschlossen wird. Dann bleibt ihnen nämlich erspart, ein Urteil zu schreiben.

Was die Kosten angeht, so kann man sich darüber natürlich auch vergleichen. Dabei kommt es entscheidend auf die Stärke der jeweiligen Position an. Normalerweise werden beim gerichtlichen Vergleich die Kosten gequotelt. Beispiel: Sie fordern 1800 EUR, einigen sich im Vergleich auf 1200 EUR. Dann einigt man sich normalerweise auch bezüglich der Kosten auf eine entsprechende Quote, also hier 1/3 Sie, 2/3 die Gegenseite.

Selbstverständlich können Sie sich auch außergerichtlich noch einigen, wenn ein Prozeß anhängig ist. Aber wenn es der Gegner erst einmal soweit hat kommen lassen, ist meistens die Vergleichsbereitschaft sehr gering - was sich aber in der mündlichen Verhandlung, nach rechtlichen Hinweisen des Gerichtes durchaus oft wieder ändert. ;-)

Zusammenfassend: Auf 1800 EUR würde ich nicht verzichten wollen, das sind keine Peanuts. Aus demselben Grund würde ich aber auch nicht in Eigenregie versuchen, die Sache durchzuziehen. Dafür sind wir RAe entsprechend ausgebildet.

Ich bin gerne bereit, Sie in dieser Sache zu beraten und vor Gericht zu vertreten.

MfG,
RA A. Schwartmann

-----------------
"RA Andreas Schwartmann
Sozietät Jennißen, Harren, Lützenkirchen - www.jhl.de"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
doko
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 150x hilfreich)

Hallo,

und schaffen sie sich unbedingt einen großen Leitzordner für den ganzen Schriftverkehr an. Ich habe mich bei einer Zivilklage selbst vertreten ( und gewonnen), es ist ein ganzer Ordner voll Papier geworden und ich bin schlauer geworden. Viel Spaß dabei. Mit Anwalt ist es einfacher.

Gruß doko

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Michael_PB
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ha,

das kann ich mir vorstellen mit dem Papierkram:-((. Wo ich doch so ein Papiermuffel bin..

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.295 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen