Wie laut darf ein Kind sein?

5. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
hube
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 9x hilfreich)
Wie laut darf ein Kind sein?

Heute hat unser Nachbar ,sich massiv über unsere 6 jährige Tochter beschwert. Sie wuerde herumtrampeln und die Tueren zuknallen.Es entsricht nicht der Wahrheit. Natürlich rennt sie mal durch die Wohnung.Aber wegen den ewigen Beschwerden, halten wir sie immer zu Ruhe an. Jetzt hat unser Nachbar uns gedroht weitere Schritte einzuleiten. Was das immer heissen möge . Als seine Tochter noch klein war , tolerieten wir doch auch wenn es lauter war. Leider kann er sich daran nicht mehr erinnern. Vernünftig kann man mit diesem Herrn nicht reden. Ich kann mein Kind doch nicht anbinden! Wer weiss Rat ?

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Ärgert der Nachbar?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo!
nächst einmal lesen Sie den Link aus diesem Forum! der interessant sein dürfte.

http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=777
______________________
2001-01-17
5 C 194/00
Rechtsbereich/Normen: BGB
Einstellung in die Datenbank: 2001-11-09
Bearbeitet von: Markus Baum
Quelle: Mieterzeitung, WM 1983, S. 237

Kinderlärm muss unter gewissen Umständen toleriert werden

Die Bewohner eines größeren Mietshauses müssen Lärm wie Kindergeschrei, Kindergetrampel oder gelegentliches Fallenlassen von Gegenständen nach einem Urteil des AG Trier tolerieren. Die Miete darf dann nicht gekürzt werden.
_______________________________

"Normaler" Kinderlärm ist kein Kündigungsgrund
powered by Deutscher Mieterbund e.V.
350 DMB-Vereine und 500 Beratungsstellen vor Ort


Das wurde in folgendem Fall wieder einmal bestätigt.


Das Urteil des Monats stammt diesmal vom Landgericht Bad Kreuznach (1 S 21/01 ).
Wegen massiver Störung des Hausfriedens kündigte der Vermieter einer Mieterfamilie. Sein Vorwurf: Kinderlärm im Treppenflur, lautes Herumspringen und Herumtrampeln des Sohnes in der Wohnung, zu lautes Heraufziehen und Herunterlassen der Rollläden, zu laute schleifende Geräusche, verursacht durch den Staubsauger, zu häufiges Einschalten des Treppenlichtes usw. Zu Unrecht - das Landgericht Bad Kreuznach wies die Vermieterklage als unbegründet zurück, die Mieterfamilie kann wohnen bleiben.

Der behauptete Kinderlärm sei keine unzumutbare Lärmbelästigung, meinten die Richter. "Kinder als solche sind keine Störung. Beeinträchtigungen, die damit natürlich verbunden sind, müssen vom Vermieter ebenso hingenommen werden, wie von allen Mietern. Solche Beeinträchtigungen beginnen mit üblichem Babygeschrei, ersten Kinderunarten, gehen in unbeabsichtigte Störungen aller Art über und enden bei bewussten kleineren Störungen, das heißt Gepolter, Gestampfe, Gespringe und Gehopse und sind hinzunehmen."

Das Landgericht Bad Kreuznach betonte, dass vom Vermieter, von den Nachbarn und Mitbewohnern eine erhöhte Toleranz gegenüber Lärm als Begleiterscheinung kindlichen und jugendlichen Freizeitverhaltens zu fordern sei. Auch wenn derartiger Lärm als störend empfunden werde, sei er als Lebensäußerung unvermeidbar und der Wohngemeinschaft regelmäßig zumutbar.

Diese geforderte erhöhte Toleranz gegenüber Kindern findet aber dort Ihre Grenze, wo der Lärm nicht mehr sozialadäquat ist, wo den Eltern eine schuldhafte Pflichtverletzung bzw. eine Aufsichtspflichtverletzung vorzuwerfen ist.

Bei den in der Vermieterkündigung beschriebenen Verhaltensweisen wie lautes Auftrampeln bzw. Herumrennen des Kindes, insbesondere vor dem Schlafengehen, Spielen mittels Laufgestell, Verursachung von Lärm im Treppenflur durch Geschrei und Weinen, handelt es sich aber um den üblichen und normalen Ausdruck eines natürlichen Bewegungs-, Spiel- und Mitteilungsdranges von Kleinkindern.
Wenn Eltern dieses Verhalten nicht stoppen, ist das nicht schuldhaft und nicht vorwerfbar.

Anders möglicherweise, wenn Eltern nicht verhindern, dass die Kinder von Stühlen springen oder Mobiliar umwerfen."

_____________________________

Urteil:
http://www.jurion.de/index_frame.html?/de/right/Rechtsprechung/archiv/030806_VG_Duesseldorf_9L120703_Kinderlaerm.html

__________________
Urteil:
http://www.verbrauchernews.de/urlaub/familie/0000011282.html
___________________________
http://www.kinderpolitik.de/brett/content/index.html?a=/brett/content/5.htm
__________________

Hallo ,
am besten Sie ignorieren die Androhungen.
Alle Urteile um Lärm und Kinder
sagen, dass Kinderlrm hinzunehmen ist.
Da können Ihre Nachbarn gar nichts machen.





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#2
 Von 
hube
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo Danke fuer die Antwort ,hat mir weitergeholfen. Wir sind keine Mieter sondern Besitzer einer Eigentumswohnung in einem Zweifamielienhaus. aber ich hoffe das die Urteile auch fuer Eigentümer gelten. Die ganze Situation in unserm Haus ist so schwierig,das es fast nicht zum aushaltenUnser Nachbar ist der Meinung das er der alleinige Besitzer ist. Eine normale s Gespräch kommt gar nicht zu stande , es gibt nur Beschimpfungen und Drohungen. Zum Beispiel hat er meine 20jährige Tochter in unserem Hof fast umgefahren. Wir sind am ueberlegen ob wir die Wohnung verkaufen. Wer war in einer ähnlichen Situation und kann uns einen Rat geben, Danke M

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#3
 Von 
hube
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo Danke fuer die Antwort ,hat mir weitergeholfen. Wir sind keine Mieter sondern Besitzer einer Eigentumswohnung in einem Zweifamielienhaus. aber ich hoffe das die Urteile auch fuer Eigentümer gelten. Die ganze Situation in unserm Haus ist so schwierig,das es fast nicht zum aushaltenUnser Nachbar ist der Meinung das er der alleinige Besitzer ist. Eine normale s Gespräch kommt gar nicht zu stande , es gibt nur Beschimpfungen und Drohungen. Zum Beispiel hat er meine 20jährige Tochter in unserem Hof fast umgefahren. Wir sind am ueberlegen ob wir die Wohnung verkaufen. Wer war in einer ähnlichen Situation und kann uns einen Rat geben, Danke M

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#4
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo noch mal!
Natürlich gilt das auch für eine Eigentumswohnung.
Erfahrungen mit Eigentumswohnungen habe ich auch- und würde diesen Fehler auch nie wieder machen.
Eine Mietwohnung kann man verlassen, wenn
man solche Nachbarn hat, eine ETW meist
nur mit Verlust wieder loswerden.

___________
Nach langen Versuchen mit einem Eigentümer auszukommen haben wir uns nun für den
"harten Kurs " entschieden. Im Nachhinein
weiss man, das hätte schon früher geschehen
müssen. Lasst Euch nichts gefallen,nur um des lieben Friedens Willen.
Mit manchen Leuten ist einfach kein Auskommen.
Wir haben nun klare Fronten und wissen, dass wir uns nicht mögen. (Zum Glück sind alle anderen ET der gleichen Ansicht wie wir, was
die Sache erleichtert)

Kann euch nur raten. Lebt so gut es möglich ist in eurer Wohnung und nach euren Bedürfnissen.
Schränkt euch in eurer Lebensfreude nicht ein
und auch die Kinder nicht.
Beschwerden kommen doch sowieso.
Versucht die Leute zu ignorieren.
Es kann Euch nichts geschehen.

Wenn es um den Lärm spielender Kinder geht, sind alle Richte "taub"!!

Und es ist eine langer Weg für die Nachbarn,
bis es erst einmal zu eine Verhandlung kommt. Und es kostet sie Geld.
Das werden sie sich gut überlegen.


Gruß
odil


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