Wie zeitlich befristeten Untermietvertrag begründen?

7. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Vollgas123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie zeitlich befristeten Untermietvertrag begründen?

Hallo liebe Community,

Im konreten Fall geht es darum, dass ich gerne ein Zimmer an ein Paar untervermieten würde.
Dieses Paar macht an sich einen guten Eindruck und kann eine Kaution, sowie 3 Monatsmieten im Vorraus zahlen.
Allerdings ist die Partnerin des Interessenten arbeitslos. Am liebsten würde ich nun einen Zeitmietvertrag über 6 Monate aufsetzen, der dann ja erstmal von selber auslaufen würde, im Optimalfall kurz vor Ende einfach verlängert bzw neu aufgesetzt werde und mir, im worst-case.szenario, die beiden können sich die Miete nicht mehr leisten,
eine sinvolle Ausgangsposition gibt. Wie begründe ich einen solchen nun, sodass er auch gültig ist?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Vollgas123):
Wie begründe ich einen solchen nun, sodass er auch gültig ist?

Durch einen der in § 575 BGB genannten Gründe.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Unter den gegebenen Randbedingungen ist ein befristeter Mietvertrag nicht möglich.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Vollgas123):
Wie begründe ich einen solchen nun, sodass er auch gültig ist?

Mit den vorgebrachten Anliegen, gar nicht.

1x Hilfreiche Antwort

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