Hallo!
Ich habe bei einem Vermieter aus einem Mietverhältnis von 04/2000 bis 11/2001 Schulden. Der Vermieter hat die Schulden per VB tituliert und später auch die Vollstreckung betrieben. Ein Teil der Schulden wurde per Kaution beglichen, auf den restlichen Betrag wurden bis heute regelmäßig Raten gezahlt.
Der Vermieter hatte es aber bisher unterlassen, mir eine BK/NK-Abrechnung - trotz vielfacher Mahnungen - zuzustellen. Diese habe ich in der vergangenen Woche erhalten.
Daraus ergibt sich nun, dass ein nicht unerhebliches Guthaben besteht. Außerdem ergibt sich aus der Abrechnung, dass die Abrechnung dem Vermieter schon vor Titulierung des VB bzw. später des PfÜB bekannt war und er dieses Guthaben jedoch nicht angerechnet hat. Vielmehr sind beide Beschlüsse in voller Schuldenhöhe ergangen.
Ich konnte von dem Guthaben nichts wissen. Ist es jetzt noch möglich (VB aus 2002 und PfÜB aus 2003) gegen diese vorzugehen und Wiedereinsetzung zu beantragen? Immerhin hat der Vermieter die Guthaben wissentlich nicht abgezogen.
LG Dey
Wiedereinsetzung in vorhergehenden Stand?
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Fragen zu Ihrem Verfahren?
da Sie gegen den Mahnbescheid keine Einspruch eingelegt haben wurde er rechtskräftig und vollstreckbar.
Unter der Vorrarussetzung das beide einverstanden sind, kann man eine Aufrechnung/Verrechnung machen.
Ja und was heißt das?
Habe ich gegen die Beschlüsse überhaupt kein Rechtsmittel, obwohl ich erst jetzt die Möglichkeit hatte festzustellen, dass der Gläubiger wissentlich falsche Angaben gemacht hat?
Es ist doch hier so, dass ich die Frist zum Einspruch überhaupt nicht einhalten konnte, da mir die Gründe für den Einspruch erst jetzt bekannt sind.
LG Dey
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Leider hast Du keine Rechtsmittel.
Daneben kann ich Deiner Ansicht nicht ganz folgen, dass der Vermieter wissentlich falsche Angaben gemacht hat.
quote:
Immerhin hat der Vermieter die Guthaben wissentlich nicht abgezogen.
Das muss er auch nicht.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten