Wiederrufsrecht Premiere

3. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Ludwig B
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wiederrufsrecht Premiere

Hallo !

Ich habe mir am 14.12.2007 Premiere angeschaft(bei MEDIA-MAX bestellt über deren Telefon, den Reciver habe ich dort gekauft). Nun wollte ich nach einigen Tagen von meinen Wierderrufsrecht gebrauch machen. Leider hatte ich es schon innerhalb von 2 Stunden verloren. Nun habe ich bei Premiere mal nachgesehen und da ist mir doch ein gewaltiger wiederspruch aufgefallen. Hier mal der genaue Text :

5. Gibt es ein Widerrufs- oder Rückgaberecht?
Sie können Ihre Bestellung innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Bitte beachten Sie, dass mit Aktivierung Ihrer Smartcard das Widerrufsrecht automatisch erlischt.

Da meine Smart Card aber bereits nach weniger als 2 Stunden freigeschaltet war (Reciver hatte ich mir selbst gekauft) war diese Option also unmöglich.

Wie kann ich ein 14tägiges Wiederrufsrecht haben, wenn ich es , noch bevor ich wieder zu Hause war, schon eingebüst habe ?

Nun werde ich wohl mit dem 24monatigen Vetrag meinn Spaß haben.

Viele Grüße Ludwig

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Wenn Sie bei Vertragsschluss zustimmen, dass Sie eine schnellstmögliche Freischaltung wünschen, dann kommt dies einer Einschränkung des Widerrufsrechts gleich.

Das Widerrufsrecht dient dazu, das Gerät wie in einem Ladengeschäft testen zu können. Aber Sie können in einem Laden ja auch nicht 14 Tage lang das PREMIERE-Programm kostenlos nutzen.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Wo ist der Widerspruch?

Viele Grüße, Michael

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#3
 Von 
Ludwig B
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Leider war das mal wieder das Kleingedruckte auf das einen keiner Hinweist (und was man leider immer wieder nicht selber durchliest :bang: ).

Komischwerweise ist das bei einem Handyvertrag kein Problem (das könnte ich dann ja vieleicht 14 Tage testen). Natürlich hat Premiere keine zwei Tage später die Freischaltungsgebühr + das Entgeld für Dezember abgebucht (war ja auch kein Problem). Es sollte ja auch nicht Kostenlos sein.

Wozu brauche ich dann ein Recht was man nicht beanspruchen darf, kann, soll. (Entschuldigung ich hatte ja zwei Stunden zum Nachdenken).

Ich geh doch nicht zum Händler und hol mir Premiere schon mit dem Gedanken im Kopf das ich den Vertrag gleich Wiederrufe.
Ich dachte das sei allgemein verbürgt das man 14 Tage Wiederrufsrecht hat.

Na gut, jetz habe ich mich damit abgefunden

Vieleicht kann ich ja damit anderen die Augen öffnet.

ALSO LEUTE wenn ihr Premiere bestellt, denkt drann ihr habt leider nur eine kurze Bedenkzeit, sonst kostet es euch, wie mir, für 24 Monate nur 839,76-, Euro. + Freischaltungsgebühr.

Das ist wirklich Verbraucherfreundlich :kotz:

-- Editiert von Ludwig B am 03.01.2008 14:32:03

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#4
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
Komischwerweise ist das bei einem Handyvertrag kein Problem (das könnte ich dann ja vieleicht 14 Tage testen).


Falsch. Sobald Sie die SIM-Karte verwenden, ist es mit dem Widerruf ebenso vorbei wie bei Ihrem Premiere-Abo.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

quote:
Ich dachte das sei allgemein verbürgt das man 14 Tage Wiederrufsrecht hat


Falsch gedacht!
Ein allgemeines 14 tägiges Widerrufsrecht gibt es nicht!
Wenn du etwas in einem Laden kaufst und der Händler gewährt dir ein 14tägiges Widerrufsrecht, dann nennt man das Kulanz. Das ist eine freiwillige Leistung! Da gibt es kein Recht welches dem Händler dies vorschreibt.


Viele Grüße, Michael

-- Editiert von micbu am 03.01.2008 15:00:56

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#6
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Wobei Premiere sowieso keine 14 Tage Widerrufsrecht bietet. Höchstens wenn es direkt bei denen bestellt wird (Fernabsatz)

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

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#7
 Von 
Frank L
Status:
Schüler
(209 Beiträge, 35x hilfreich)

*ALSO LEUTE wenn ihr Premiere bestellt, denkt drann ihr habt leider nur eine kurze Bedenkzeit*

Ist ja toller Unsinn - sorry.
Du hast so lange Bedenkzeit wie du willst, und wenn du lange genug überlegt hast schließt du den Vertrag ab......

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#8
 Von 
kai_aus_hawaii
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 19x hilfreich)

:dau:

gibt es bei der GEZ auch ein widerrufsrecht?
die frage fehlte noch...

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#9
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Klar, aber nur, wenn man den GEZ-Vertrag online abschließt. Oder wenn ein Schnüffler kommt und man so einen Haustürvertrag abschließt. :devil:

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#10
 Von 
SteMa
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 15x hilfreich)

Hmm also was soll man dazu sagen?

Wieso gehst du eigentlich in einen Laden bzw bestellst dir was obwohl du überhaupt nicht willst?

Eventuell hättest du dir das vorher mal in ruhe überlegen sollen =) Da hättest du Bedenkzeit ohne Ende gehabt.

Und es dann aufs kleingedruckte zu schieben, naja nochmal wird dir sowas warscheinlich nicht passieren


gruss stefan

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