Wiederspruch gegen Kündigung wegen Lärmbelästigungen

9. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
miesch123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Wiederspruch gegen Kündigung wegen Lärmbelästigungen

Hallo ich habe heute eine fristgerechte Kündigung der Mietwohnungen erhalten. Begründet mit einer Reihe von Lärmbelästigungen, die meinem Vermieter (eine städtische Wohnungsbaugesellschaft) seitens Mitmietern gemeldet wurden, es gab zuvor schon zwei Abmahnungen.

Dazu ist noch zu sagen, dass mich spezielle Mitmieter in der Vergangenheit schon mehrmals beim Vermieter zu Unrecht angeschwärzt haben. Sogar eine fristlose ausserordentliche Kündigung mit Räumungsandrohung wurde schon ausgesprochen, nach einer Schilderung meinerseits allerdings zurückgezogen da eingesehen wurde, dass diese Mieter mich völlig zu Unrecht angeschwärzt haben. Nun wieder das.

Da ich in nächster Zeit erst mal aus zeitlichen Gründen nicht persönlich dort vorsprechen kann, möchte ich als erstes schnellstmöglich einen Wiederspruch einlegen.

Die Frage nun: was muss da alles rein? Einfach nur wiedersprechen und angeben, dass die Gründe wieder einmal absolut unzutreffend sind und das Ganze per Einwurfeinschreiben raushauen?

Danke erstmal an alle Antwortenden

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120342 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von miesch123):
Hallo ich habe heute eine fristgerechte Kündigung (123recht.net Tipp: Kündigung Mietvertrag ) der Mietwohnungen erhalten

Für die Mietwohnungen? Man hat mehrere Mietwohnungen? Oder wieso 3x das selbe gepostet?



Zitat (von miesch123):
Einfach nur wiedersprechen und angeben, dass die Gründe wieder einmal absolut unzutreffend sind

Das erzählen ja nun eingentlich alle ...



Zitat (von miesch123):
Die Frage nun: was muss da alles rein?

Alle Gründe die gegen die "Fristlose" sprechen und nach Möglichkeit auch entsprechende Beweise(aber nicht die Originale)



Zitat (von miesch123):
das Ganze per Einwurfeinschreiben raushauen

Am besten mit Zustellnachweis, ja





-- Editiert von Harry van Sell am 09.01.2018 22:36

-- Editiert von Harry van Sell am 09.01.2018 22:37

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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