Wieviel Sonderurlaub für Umzug?

16. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Sunnydale
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)
Wieviel Sonderurlaub für Umzug?

Ich möchte jetzt zum Ende Februar umziehen. Wieviel gesetzlicher Sonderurlaub steht mir von meiner Arbeit aus zu? Bin seit 4 Jahren beschäftigt, ziehe in einen anderen Ort.

LG
Sunnydale

-- Editiert von Sunnydale am 16.02.2004 16:11:17

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gesil
Status:
Schüler
(414 Beiträge, 46x hilfreich)

Hallo Sunnydale,

einen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub gibt es m. Wissens nicht.

Evtl. ist so ein Fall bei euch im Tarifvetrag bzw. in einer Betriebsvereinbarung geregelt. Gibt es keinerlei Regelungen, kann der AG wohl verlangen, dass du dafür "normalen" Urlaub nimmst.

Anders mag der Fall noch liegen, wenn du aus betrieblichen Gründen umziehst.

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-16
Status:
Schüler
(352 Beiträge, 48x hilfreich)

> Ich möchte jetzt zum Ende Februar umziehen. Wieviel gesetzlicher Sonderurlaub steht mir von meiner Arbeit aus zu? Bin seit 4 Jahren beschäftigt, ziehe in einen anderen Ort.

Tssss
Was sich die Leute alles einbilden an
gesetzlichen Rechten zu haben ?!

Antwort:
Ihnen steht KEIN gesetzlicher
Sonderurlaub zu.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
flowiepowie74
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 9x hilfreich)

Die schlechte Nachricht gleich zu Beginn: Ein grundsätzlicher Anspruch auf Sonderurlaub bei Umzügen besteht laut Gesetz im Allgemeinen nicht. Jedoch sind Umzüge mit allem Drumherum wie Vorbereitungen, Umzugsorganisation, Renovierungen der alten und neuen Wohnung, Behördengänge usw. kaum am Wochenende oder nach Dienstschluss zu bewältigen.

Hinweis: Ansprüche auf Sonderurlaub und die Dauer können sich aus Betriebsvereinbarungen, vertraglichen Vereinbarungen oder Tarifverträgen ergeben. Und da sieht es dann meist doch ganz gut aus.

Aber auch wenn die für Sie gültigen Vorschriften keinen Sonderurlaub bei Umzügen vorsehen, sollten Sie in jedem Fall mit Ihrem Chef sprechen, ob er Ihnen aus Kulanzgründen einen oder sogar zwei freie Tage gewährt.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
flowiepowie74
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 9x hilfreich)

Die schlechte Nachricht gleich zu Beginn: Ein grundsätzlicher Anspruch auf Sonderurlaub bei Umzügen besteht laut Gesetz im Allgemeinen nicht. Jedoch sind Umzüge mit allem Drumherum wie Vorbereitungen, Umzugsorganisation, Renovierungen der alten und neuen Wohnung, Behördengänge usw. kaum am Wochenende oder nach Dienstschluss zu bewältigen.

Hinweis: Ansprüche auf Sonderurlaub und die Dauer können sich aus Betriebsvereinbarungen, vertraglichen Vereinbarungen oder Tarifverträgen ergeben. Und da sieht es dann meist doch ganz gut aus.

Aber auch wenn die für Sie gültigen Vorschriften keinen Sonderurlaub bei Umzügen vorsehen, sollten Sie in jedem Fall mit Ihrem Chef sprechen, ob er Ihnen aus Kulanzgründen einen oder sogar zwei freie Tage gewährt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sunnydale
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

"Tssss
Was sich die Leute alles einbilden an
gesetzlichen Rechten zu haben ?!

Antwort:
Ihnen steht KEIN gesetzlicher
Sonderurlaub zu."

1. War das keine „Einbildung“ und 2. Hätten Sie echt freundlicher antworten können!
Denn anderen Danke für die Antworten. Hatte mal gehört, daß es sowas geben soll per Gesetz, naja, dann eben nicht.

Sunnydale

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
flowiepowie74
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 9x hilfreich)

gesetzlich nicht, aber tariflich. habt ihr einen betriebsrat? würd ich da mal nachfragen oder einfach im personalbüro. die wissen das ja auch. :-)

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-16
Status:
Schüler
(352 Beiträge, 48x hilfreich)

> 1. War das keine „Einbildung" und 2. Hätten Sie echt freundlicher antworten können!
Denn anderen Danke für die Antworten.


Meine Antwort war doch 100% korrekt.


-- Editiert von Moderator am 04.03.2018 09:51

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Gesil
Status:
Schüler
(414 Beiträge, 46x hilfreich)

@ Alberto
Deine Antwort "Ihnen steht KEIN gesetzlicher
Sonderurlaub zu." mag inhaltlich korrekt gewesen sein, das "Tssss
Was sich die Leute alles einbilden an
gesetzlichen Rechten zu haben ?!" allein vom Tonfall her schon weniger.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 277.618 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
112.206 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen