Liebe Forumteilnehmer,
Als Hausverwalter ringe ich um Lösung folgender Problemstellung:
Ein Eigentümer (von insges. 6 Eigentümern) beabsichtigt, zwei ihm gehörende übereinanderliegende Wohnungen (EG und Souterrain) mittels Deckendurchbruch und Wendelteppe zu verbinden und entsprechend die Teilungserklärung und Grundbucheintragung ändern zu lassen. Die Baumaßnahme wird selbstverständlich professionell durch ein Unternehmen durchgeführt, Architekt und Statiker wurden bereits mit der Planung und Berechnung und Bauantragsstellung beauftragt.
Da ein Deckendurchbruch Gemeinschaftseigentum berührt, bedarf diese Baumaßnahme der Zustimmung aller Wohnungseigentümer.
Jedoch ein Wohnungseigentümer (von insges. 6) stellt in seiner schriftlichen Zustimmungserklärung die Bedingung, daß nach Deckendurchbruch und Einbau der Wendeltreppe die Eingangstür im Souterrain zugemauert wird, da nach seiner Auffassung eine abgeschlossene Wohnung gem. Abgeschlossenheitsbescheinigung nur eine Wohnungseingangstür haben dürfe. Er besteht darauf!
Alle anderen Eigentümer stimmten bereits zu.
Die Zumauerung des Souterraineingangs wäre insofern problematisch, da größere Möbelstücke (Schrank, Sofa und Bettmatraze) wegen ihrer Ausmaße nicht durch die Wendeltreppe (auch nicht durch Fenster) nach unten passen. Daher wird die Eingangstür vom Treppenhaus in den Souterrainbereich zwingend benötigt.
Ist die Bedingung (1 Eingang zumauern) überhaupt juristisch wirksam? Wie kann man das Problem lösen, auch wenn der eine quertreibende Wohnungseigentümer gar nicht kooperativ ist?
Meiner Auffassung als Hausverwalter ist die Abgeschlossenheit auch gegeben, wenn eine sich über zwei Etagen erstreckende Wohnung von jeder Etage einen Eingang hat.
Kann jemand bei der Problemlösung behilflich sein oder Tips geben? Auch für juristische Fundstellen oder Belege wäre ich dankbar, um in meiner Funktion als Hausverwalter die Sachlage juristisch untermauert darstellen zu können.
Herzlichen Dank für Hilfen im voraus.
Gruss
Bernd, ein derzeit ratloser Hausverwalter
Wohnung auf 2 Etagen mit 2 Eingängen zulässig?
Fragen zur Miete?
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Volker, guck mal auf das Datum.
Ich weiß nicht warum der komische daddl6 uralte Threads ausgräbt
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Der Typ hat doch nicht mehr alle Tassen im Schrank.
In allen Threads kramt der nach uralten Anfragen.
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" Jeder neue Tag ist ein neuer Anfang
"
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du gehst mir auf den Keks, du kleiner Hosenschei....er
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@Volker
auch blond?
Mach Dir nix draus, ist mir auch passiert und ich hab mich ganz dolle geschämt
@daddl
die 113 bei Eirene steht entweder für den IQ (wäre dann im Vergleich zu Deinem ein Wahnsinnsunterschied!)
oder für die PLZ ihres Hinterns
@Eirene
Du weißt ja, wenn es die Postleitzahl Deines Ar**hes ist, wie gut Deine Chancen bei DSDSA stehen???
Kennst ja glaube ich besagten Thread, oder? Merline hat 'nur' 110
LG und nicht ärgern, kennst mich glaube ich inzwischen
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"Manchmal, aber nur manchmal...
...hilft es, erst das Hirn einzuschalten "
--- editiert vom Admin
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@Teasy1
du nur eine 1?
113 hat nichts mit PLZ zu tun, nur mit Auto Nr.
Mein IQ? hab ich einen? Bin doch blond!
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