Ich habe vor 3 Monaten meinen Wohnwagen abgemeldet, da er nun für immer auf dem Dauerstellplatz steht. In der Versicherungsabrechnung wurden mir nun die Haftpflicht und TK berechnet. Ein Anruf bei der WGV ergab, dass das so sein muss, da ich ihn nicht verschrottet und nicht veräußert habe. Bei Wohnwagen wäre das so und ich müsse weiter die Versicherung bezahlen. Es war kein Weiterkommen, auch nicht mit dem Hinweis, dass er weder im öffentlichen Verkehrsraum steht noch stehen wird und dort auch nicht mehr bewegt wird. Es sei anders als beim PKW. Ich hatte am Telefon keine Chance. Kann das sein?
Wohnwagen abgemeldet und Versicherung will trotzdem Geld
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
hab ich - um ehrlich zu sein - noch nie gehört.
Ich würde schriftlich auffordern, die Rechtsgrundlage zu benennen, ansonsten Vertragsaufhebung ab Abmeldedatum verlangen, inkl Fristsetzung und Zustellungsnachweis
Zu Bedenken gebe ich noch, dass dann natürlich kein Versicherungsschutz mehr besteht bei Sturm, Hochwasser, Diebstahl usw...
Find ich je nach Wert des Wohnwagens unklug
Danke für die Antwort.
Ja, es ist unglaublich, aber es war so! Ich werde die Versicherung nun schriftlich auffordern, rückwirkend, ab Abmeldung, den Vertrag zu kündigen. Das wurde mir nun von anderer Seite auch geraten.
Das mit dem Sturm, Hochwasser u.s.w., daran habe ich auch schon gedacht und ich würde mich nicht scheuen, hier etwas abzuschließen, sollte es etwas bezahlbares geben. Aber bei der normalen Versicherung müsste ich ja die Haftpflicht und eine Kasko laufen lassen und das möchte ich nicht, schon gar nicht mehr bei meiner Gesellschaft. Das was damit versichert wäre, entspreche aber wohl nicht dem Sinn und Zweck auf einem Dauerstellplatz. Hat mir jemand einen Rat, wie ich meinen Wohnwagen und ggf. das feste Vorzelt mit einem Festen Dach über allem günstig versichern kann?
Über einen Tip würde ich mich sehr freuen.
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Ich finde da nichts unglaublich dran, wenn man Deine offensichtliche Unkenntnis ausklammert.
Aber ein Blick in die Versicherungsbedingungen, Abschnitt Laufzeit und Kündigung des Vertrages hätte Dir hier die erforderliche Klarheit gebracht, denn die Kenntnis der VB erleichtert die Entscheidungsfindung.
Der Versicherungsvertrag gilt nicht automatisch mit der Abmeldung als beendet. Er muss gekündigt werden.
Die kündigungsfiktion gigt nur beim Verkauf und Wiederanmeldung.
Ich will aber nicht ausschließen, dass es in Deinen VB anders geregelt ist. Deshalb nachsehen.
Berry
Ok. Danke!
Es ist wohl so. Aber irgendwie unlogisch, die Versicherung hat ja nicht gewusst, dass ich den Wohnwagen behalten habe. Das weiß sie ja bei einem Auto auch nicht, oder?
Aber egal, ich habe ein Schreiben aufgesetzt, mit dem ich den Vertrag kündige. Hoffe dass das dann klappt.
Aber nochmals die Frage an die Gemeinde: kennt jemand eine vernünftige Versicherung für einen Dauerstellplatz auf einem Campingplatz mit Wowa, festem Vorzelt und Dach darüber?
Grüße und Dank für die Antworten
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