Zahlt ARGE Reisepaß?

4. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12322.02.2019 12:55:01
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 21x hilfreich)
Zahlt ARGE Reisepaß?

Hallo zusammen!

Ich und möchte mir jetzt einen neuen Reisepaß zulegen. Denn beim Besuch des Job-Centers muss ich mich immer ausweisen.

Zahlt die ARGE die Kosten von über 60,- Euro sowie die Paßfotos welche dafür erforderlich sind?

Danke

Gruß Susanne

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-- Editiert am 04.01.2011 18:10

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Ich und möchte mir jetzt einen neuen Reisepaß zulegen. Denn beim Besuch des Job-Centers muss ich mich immer ausweisen.

Mit 'nem Reisepass???

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"gruß azrael"

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#2
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
klar! Und dann mit dem vom ARGE bezahlten Reisepaß nach Male! Gleich auch Urlaubsgeld beantragen!

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#3
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

Um ALG II zu erhalten genügt ein Personalausweis.

Der Bundesinnenminister empfiehlt den Gemeinden, auf die Gebühr von ca. 28,- für den neuen Perso zu verzichten, was die meisten Gemeinden auch tun.

Somit bleiben noch die Kosten für ein biometrisches Foto, das kostet am Automaten ca. 6,- für vier Stück.

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I got two reasons why I cry away each lonely night,
(Mein Lieblingslied ist zu lang!)"

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#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Gerd:

Ich könnte mir vorstellen, dass hier zur Zeit relative Uneinigkeit herscht. Die Empfehlung, die Gebühren zu erlassen, wurde jedenfalls m.W. zwischenzeitlich wieder zurückgenommen, weil die Kosten für den neuen Perso in der neuen Regelleistung enthalten sein sollen (anzusparen im Zeitraum von 10 Jahren).

Ansonsten schließe ich mich an; ein Reisepass ist sicher nicht erforderlich.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

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#5
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

Hallo Axel,

wenn in die Verbraucherstichprobe nun auch die Kosten für einen Perso eingeflossen sind und dies auch gewichtet wurde bei der Berechnung der neuen Regelleistungshöhe,

und die dann auch so verabschiedet wird vom Bundesrat im Februar oder so,

dann kann das, muss aber nicht Auswirkungen auf die Gebührenbefreiung durch die jeweilige Gemeinde haben. Schließlich kann auch die Gebühr für eine Trauung erlassen werden und die Hundesteuer minimiert, egal, was in der Verbraucherstichprobe erfasst wurde.

So lange es diese Vergünstigung in der jeweiligen Gemeinde noch gibt, kann man ja schnell heiraten, sich einen Hund zulegen und einen neuen Perso :grins: .

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I got two reasons why I cry away each lonely night,
(Mein Lieblingslied ist zu lang!)"

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Unter Berücksichtigung der Tatsache, das der Personalausweis preiswerter zu erhalten ist und in einigen Gemeinden für ALGII-Empfänger sogar kostenlos, dürfte es keinen durchsetzbaren Anspruch auf eine Kostenerstattung für einen Reisepass geben.

Jedefalls nicht um sich auf der ARGE auszuweisen ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#7
 Von 
Wickler
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 27x hilfreich)

Im Regelsatz sind 0,25€ pro Monat für derartige Papiere enthalten. Bei 10 Jahren Gültigkeitsdauer für einen Personalausweis, hätte man in dieser Zeit 30€ zusammengespart. Genug,um den Anschlußausweis zu beantragen.

In der Personalausweisgebührenverordnung ist die Rede davon, daß die ausstellende Behörde auf die Erhebung der Gebühren verzichten kann, falls der Antragsteller bedürftig ist. Kann, nicht muss. Wenn der betreffende Bearbeiter in der Behörde das nicht weiß:Ein freundlicher Hinweis kann manchmal Wunder wirken. Im Bestfall spart man also 28,80€.

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#8
 Von 
Kain101
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Das wußte ich auch nicht. Gilr das denn so, heute auch noch oder hat sich da was geändert.
Denn mein Fall Manager hat durch ein Zufall gesehen das mein Perso abgelaufen war, darauf hin hat er mir eine Auflage gegeben.
Es war anfang des Monts und ich solle mir bis nächsten anfamg des Monats einen neuen Ausweis beantragen und ihm vor zeigen, ansonsten würde ich kein Geld bekommen.
Das kam mir schon komisch vor. Ich habe ihn darauf gefragt wie ich das denn bezahlen soll mit einer 60% Sanktion. Worauf er dann von oben herab meinte ich bekäme ja noch Lebensmittel Gutschene.
Es wäre gut wenn ich relativ schnell eine Antwort erhalten könnte.
Vielen fank schon mal im vorraus.
Kain101

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Gilr das denn so, heute auch noch

Nein, das gilt heute auch noch.

Das Geld für dem Perso und die Fotos wurde bereits mit der Auszahlung des ALG II an dich abgegolten.

Ob die Gemeinde dennoch kulanterweise eine Befreiung gewährt, muss man vor Ort erfragen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#12
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

Seit die Gebühren für einen Personalausweis im Regelbedarf enthalten sind (und jeden Monat mit ca. 25 Cent ausbezahlt werden, was in 10 Jahren also je einmal genügt), muss man die Gebühr ansparen oder leihen vom Amt:

SGB II § 24 Abweichende Erbringung von Leistungen
"(1) Kann im Einzelfall ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden, erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung und gewährt der oder dem Leistungsberechtigten ein entsprechendes Darlehen."

Die Umstände lohnen sich aber nur, wenn es eilt und der Monat schon lang und das ALG II knapp geworden ist. Denn schon ab dem nächsten Monat muss das Darlehen wieder vom Regelbedarf abgezogen werden mit 10 %, also mit bis zu 37,40 € :) :

SGB II § 42a Darlehen: "(2) Solange Darlehensnehmer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen, werden Rückzahlungsansprüche aus Darlehen ab dem Monat, der auf die Auszahlung folgt, durch monatliche Aufrechnung in Höhe von 10 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs getilgt. Die Aufrechnung ist gegenüber den Darlehensnehmern schriftlich durch Verwaltungsakt zu erklären."

Übrigens ist das immer noch billiger, als länger mit dem alten Perso herumzulaufen: Wenn der Fallmanager oder der Vermittler einen nicht trietzt, sich schnell einen neuen zu besorgen, kann das Ordnungsamt ein Bußgeld verhängen, das bei uns ca. 90,- plus eine Bearbeitungsgebühr von 30,- erreichen kann.

Dann aber schlimmstenfalls ohne Ratentilgung ;) .

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

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#13
 Von 
Greg0r
Status:
Schüler
(459 Beiträge, 243x hilfreich)

Kleine Anekdote aus meiner Kommune.
Der Verlust des neuen personslausweiss bei SGB II Empfänger die am Anfang den Ausweis kostenlos bekommen haben lag bei 15%!
Nach Einführung das die auch Zahlen mussten liegt bei unter 1%
Man kann sich daraus jetzt eine eigene Meinung bilden.

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"- es ist nur meine Meinung, kein Anspruch auf Richtigkeit-"

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#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38389 Beiträge, 13990x hilfreich)

Immer wieder dasselbe. Was nichts kostet, das taugt auch nichts, damit kann man schlampig umgehen. Die Tafel bei uns war umsonst. Auf meinen Tipp hin nehmen die jetzt einen symbolischen Preis, einen den jeder aufbringen kann. Seitdem geht man sorgsamer mit den Sachen um.

wirdwerden

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