Zahlung per Rechnung nur wenn Bonität vorliegt

4. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
summer34
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zahlung per Rechnung nur wenn Bonität vorliegt

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe am 15.12. bei ebay von einem gewerblichen Verkäufer einen Artikel erworben. Lt. Artikelbeschreibung bräuchte ich keine Vorauskasse leisten, jedoch mit der Einschränkung, daß eine Bonitätsprüfung erfolgen könnte. Außerdem stand da etwas von einem 30 tägigen Rückgaberecht.

Sofort nach Auktionsende schrieb ich den Verkäufer an und bat um Bestätigung, daß ich die Ware erst nach Erhalt per Rechnung zahlen muß.
Auf diese Mail erhielt ich keine Antwort.

Einen Tag später, am 16.12. fragte ich noch einmal wg. der Zahlungsbedingungen nach und erhielt als Antwort eine Aufforderung zur Zahlung innerhalb von 14 Tagen (Kontoverbindung war angegeben).

Daraufhin fragte ich nach, warum ich per Vorauskasse zahlen soll, obwohl in der Artikelbeschreibung stand "ohne Vorauskasse"?! Außerdem wies ich darauf hin, daß ich an dem Artikel weiterhin nur interessiert wäre, wenn er mir per Rechnung zugestellt werden würde. Sollte dies nicht möglich sein, so schrieb ich dem Verkäufer, könnte er den Kauf gleich wieder stornieren.

Auf diese Mail erhielt ich keine Antwort, obwohl ich darauf hinwies, daß ich mich ab dem 17.12. bis Anfang Januar im Urlaub befinden würde und gerne vorher die Zahlungsmethoden geklärt hätte. Ich gab dem Verkäufer sogar meine Urlaubsanschrift.

Bis heute habe ich auf die Ware vergeblich gewartet, statt dessen habe ich heute per Mail eine Mahnung erhalten, in welcher ich aufgefordert wurde den Betrag innerhalb von 10 Tagen zu zahlen. Sollte dies nicht geschehen, so würde ebay nach dieser Frist über einen nicht bezahlten Artikel informiert werden und nach dem Mahnverfahren über ebay würde der Artikel wieder zum Kauf angeboten werden.

Ich habe mich daraufhin mit dem Verkäufer in Verbindung gesetzt und mich über die Mahnung beschwert und auf meine Mails vom 16.12. hingewiesen, auf welche ich keine Antwort erhalten habe.

Außerdem habe ich ebay mit heutigem Datum einen nicht erhaltenen Artikel gemeldet, woraufhin sich der Verkäufer sofort bei mir meldete und mir schrieb, daß bei mir keine Bonität vorläge und deswegen nur Vorauskasse möglich sei!

Das hätte man mir aber schon viel früher sagen können und nicht erst nach 14 Tagen eine Mahnung zuschicken.

Wie soll ich mich jetzt verhalten? Ich möchte den Artikel eigentlich gar nicht mehr haben oder wenn doch, dann nur unter der Voraussetzung, daß dieser mir mit einer Rechnung zugestellt wird.

Mit heutigem Schreiben bat ich den Verkäufer nochmals um Rücktritt vom Kaufvertrag.

MfG

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
belle
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 129x hilfreich)

Da es sich um einen gewerblichen Verkäufer handelt, hast Du den die Möglichkeit gem. Fernabsatzgeschäft ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen den Auftrag zu stornieren.
Siehe die AGB der Firma und wenn Du schreibst, dort waren 30 Tage angegeben, ok.

Nur mußt Du Dich klar ausdrücken :-)), nicht sie könnten, möchten o.ä.
Hiermit storniere ich....!!

Schau in die AGB, ob per Mail, per Fax o.ä. und von der Stornierung eine Kopie aufbewahren.


mfg

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.291 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen