Zahlungen bei Auszug über 18!

6. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Echoes
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zahlungen bei Auszug über 18!

Hallo,
ich weiß, dass es etliche Anfragen zu diesem Thema gibt, jedoch gibt es so viele Einzelfälle, bei deinen wieder andere Besonderheiten vorhanden sind, sodass ich durch die ganzen Paragraphen und co nicht mehr durchsteige.

Ich beginne zuerst mit meiner jetzigen Situation:
- ich werde nächsten Monat 21 Jahre alt
- ich studiere im ersten Semester an einer Universität nahe des Hauses meiner Mutter (Erstausbildung)
- ich beziehe 230 Euro Bafög
- meine Mutter erhält 200 Euro Unterhalt von meinem Vater (meine Eltern sind seit ca 3 Jahren geschieden)
- ich habe Nebenjobs durch die ich ca 200 Euro monatlich verdiene (bleibe somit unter dem Limit, damit das Kindergeld weitergezahlt wird)

Mein Plan ist folgender:
Ich möchte aus persönlichen Gründen ausziehen. Es gibt sicher Differenzen zu Hause, aber keine die es würdig sind vor Gericht zu ziehen oder Ähnliches. D.h. die Lebensumstände zu Hause sind so, dass ich hier wohnen bleiben KÖNNTE. Ist es richtig, da diese Möglichkeit besteht, dass meine Mutter von jeglichem Unterhalt befreit ist?

Meine Situation dann wäre:
- Mehr Bafög, da eigenständiger Haushalt (sehe ich das richtig? oder bekomme ich da Probleme, weil ich nicht ausziehen MUSS)
- mein Vater zahlt die 200 Euro weiter
- meine Mutter überlässt mir das Kindergeld

So nun zur eigentlichen Hauptfrage:
In wieweit ist meine Mutter verpflichtet, mich durch Unterhalt zu unterstützen?
(Um unqualifizierten Kommentaren vorzubeugen, wie "Geh arbeiten, wenn du alleine wohnen willst" oder "du willst ja nur deine Eltern ausnehmen" möchte ich klar stellen, dass ich das zum Wohl meine Mutter frage, ob sie rechtlich belangt werden kann, wenn mein Vater es ungerecht findet, dass er so viel zahlt, sie aber nicht. Es geht mir hier nur um eine rein rechtliche Sachlage, um mal Klarheit reinzubringen. Diese hat nichts mit einer tatsächlichen Zahlung in der späteren Realität zu tun.)

Ich denke, dass ich auch ohne weitere Zahlungen meiner Mutter "überleben" kann und möchte einfach wissen, wie der Staat einen solchen Fall geregelt hat.

Ich möchte nicht umsympatisch oder überheblich wirken, aber bitte spart euch eure persönlichen Meinung zu der Lebenssituation. Ich finde es sehr anmaßend wie sich in machen Foren über Personen geäußert, obwohl nur 10 Zeilen über das Leben der betroffenen Person bekannt sind.

Ich freue mich über jede sachliche Antwort.
Vielen Dank im Voraus.

MfG Echoes

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-- Editiert am 06.01.2011 15:43

-- Editiert am 06.01.2011 15:46

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Na, offensichtlich hast du ja schon recht negative Erfahrungen gemacht, was deine Anfrage angeht. Da kochen halt bei manchen Eltern die Emotionen hoch ... *grins*

Da du 21 Jahr alt bist, kannst du natürlich ausziehen. Dann werden Mutter und Vater quotiert nach ihrem jeweiligen bereinigtem Netto Einkommen dir gegenüber barunterhaltspflichtig. Das Kindergeld wird hälftig vom Unterhaltsanspruch abgezogen - es ist aber vom Empfänger des Kindergeldes an dich weiterzuleiten, so dass es sich um ein "Nullsummenspiel" handelt.

Dein Unterhaltsanspruch beträgt 640 EUR pro Monat (inkl. Kindergeld etc.) Allerdings kann der Zahlbetrag geringer ausfallen, weil deine Eltern nur bis zum Selbstbehalt zahlen müssen. Wenn sie zu wenig verdienen, dann siehst du eben auch weniger. Wenn du nur geringes Einkommen hast, wird das i.a. nicht angerechnet, weil deine Tätigkeit überobligatorisch ist. Verdienst du aber mehr als nur geringfügig, dann wird das angerechnet.

Deine Mutter kann aber geltend machen, dass sie dir den Unterhalt durch Gewährung von Kost und Logis erbringt. Wenn du trotzdem ausziehst, dann kann sie ihren Anteil am Unterhalt angemessen kürzen.

Wenn deine Mutter deinen Anteil nicht bezahlen sollte, dann ändert das nichts an der Unterhaltspflicht deines Vaters. Er könnte auch keine Forderungen gegen deine Mutter geltend machen, denn du bist ja der Gläubiger. Insofern kann ich dich in dieser Hinsicht beruhigen.

Ich würde dir empfehlen diese Finanzierung mit deinen Eltern VOR dem Auszug (freundlich) zu besprechen und möglichst eine einvernehmliche Lösung zu finden. Denn gerade wenn du allein lebst, wirst du auch schon mal unerwartete Ausgaben haben und dann ist das immer gut, wenn man mit den Eltern ein gutes Verhältnis pflegt ...


-- Editiert am 06.01.2011 16:32

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#2
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
- Mehr Bafög, da eigenständiger Haushalt (sehe ich das richtig? oder bekomme ich da Probleme, weil ich nicht ausziehen MUSS)


BaFöG-Amt unterstützt finanziell Auszug nur, wenn aus Gründen der Ausbildung notwendig.
quote:
So nun zur eigentlichen Hauptfrage:
In wieweit ist meine Mutter verpflichtet, mich durch Unterhalt zu unterstützen?

Ab 18 sind beide Elternteile, je nach Leistungsfähigkeit gequotelt 'dran', etwas draufzulegen, nach Abzug von 184,EUR Kindergeld, 200,-EUR Nebenjob ( fraglich ) und teilweiser Anrechnung von BaföG ( 90,-EUR Kosten werden pauschal anerkannt ).

Auszug aus Hotel Mama vorher mit BaföG-Amt klären, , da bis 25-jährige ohne Einverständnis BaföG-Amt nicht ausziehen dürfen, ohne Gefahr zu laufen, daß Mietzahlungen nicht übernommen werden.


Vater müsste m.E. auch an Muttern keinen Unterhalt mehr zahlen, ist aber andere Baustelle

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#3
 Von 
Echoes
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnellen Antworten.
Was wohl nicht ganz klar geworden ist:
Die 200 Euro meines Vaters gehen bei einem Auszug an mich und nicht an meine Mutter!

Bei dem Nebenjob bin ich mir sicher, dass es nicht angerechnet wird, aber ich werde mich mit dem Amt in Verbindung setzen.

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#4
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

quote:
Vater müsste m.E. auch an Muttern keinen Unterhalt mehr zahlen, ist aber andere Baustelle


quote:
- meine Mutter erhält 200 Euro Unterhalt von meinem Vater (meine Eltern sind seit ca 3 Jahren geschieden)


Ich vermute mal, dass es sich hier um KINDESUnterhalt handelt. Aber das kann nur die Fragestellerin beantworten ...

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#5
 Von 
Echoes
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Entschuldigt, dass das nicht ganz klar geworden ist:
Der Unterhalt ist Kindesunterhalt, der auch auf mein Konto eingezahlt wird. Ich zahle das Geld nur direkt an meine Mutter weiter, da die Unklarheit hier.

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#6
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
meine Mutter erhält 200 Euro Unterhalt von meinem Vater (meine Eltern sind seit ca 3 Jahren geschieden


Freiwillige Vereinbarung?

Guck mal hier: Volljährigen-Unterhalt

Die Beträge haben sich mittlerweile geändert: Dein Bedarf liegt bei 670€, der Selbstbehalt deiner Eltern bei 1150€.
Kindergeld wird voll darauf angerechnet.

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12323.01.2011 14:17:44
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

zitat loddar

quote:
Kindergeld wird voll darauf angerechnet.


Kindergeld wird hälftig jeweils für Kindesvater und Kindesmutter angerechnet.

Anscheinend habe ich hier einen sehr anhänglichen Korrektur Lektor, der meine Beiträge durchforstet. *grins*

Lässt mich aber ziemlich kalt. Ich würde, anregen, dass du das einfach lässt ... Oder hast du nix besseres zu tun ... *sehr breites grins*

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Marcus,

nene, da hat Loddar schon Recht. Das Kindergeld wird voll auf den Bedarf angerechnet. Hälftige Anrechnung nur bei Minderjährigen zu Gunsten des Barunterhaltspflichtigen.

Bedarf 670€ - 184€ Kindergeld - BAföG = Restbedarf.

Dieser wird dann nach leistungsfähigkeit beider Elternteile gequotelt.

Deine Rechenweise wäre für den Volljährigen-Unterhalt unüblich.

LG nero

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#10
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Danke Nero :cheers:

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Welche die Uni und geh in eine andere Stadt, dann sind alle Probleme schnell gelöst ohne auch nur die Eltern zu verärgern.

Möglichst im gleichen Bundesland bleiben dann kannst du wieder zurück und die Scheine gelten auch dort.

Uwe

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#12
 Von 
Echoes
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Im selben Bundesland gestaltet sich in Bremen sehr schwer ;) Leider ist ein Wechsel nicht möglich ;)

Das Bafög auch noch abziehen? Das glaube ich nicht... dann bleibt nicht mehr viel übrig... sicher?

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#13
 Von 
guest-12323.01.2011 14:17:44
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Echoes
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich glaube er wollte "Wechsel" schreiben...

ich wollte damit lediglich ausdrücken, dass ich mir das nicht vorstellen kann und anderen Quellen auch behaupten, dass es nicht abzuziehen ist. In meinem Fall komm ich zwar mit dem Geld hin, aber ich denke anderen wäre das nicht möglich....

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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12307.01.2011 15:48:55
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

@Echoes,

quote:
ich wollte damit lediglich ausdrücken, dass ich mir das nicht vorstellen kann und anderen Quellen auch behaupten, dass es nicht abzuziehen ist.


Meine Quelle kannst du in dem von mir eingestellten Link nachsehen. Nennst du deine Quellen auch?

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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