Zeitmietvertrag --> Unbefristet ???

4. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
bladerunner
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeitmietvertrag --> Unbefristet ???

Hallo,

in meinem Zeimietvertrag sind die Gründe, die im BGB sind,
durchgestrichen und statdessen
als Begründung Zwangsverwaltung angegeben.
Ist dies juristisch korrekt, oder wandelt sich der Mietvertrag somit in einen unbefristeten um.

Vielen Dank im vorraus für qualifizerte Antworten

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Das ist nicht korrekt, da keine der Voraussetzungen nach § 575 BGB gegeben sind.

Es handelt sich damit um einen unbefristeten Vertrag.

0x Hilfreiche Antwort

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