Hallo,
in meinem Zeimietvertrag sind die Gründe, die im BGB sind,
durchgestrichen und statdessen
als Begründung Zwangsverwaltung angegeben.
Ist dies juristisch korrekt, oder wandelt sich der Mietvertrag somit in einen unbefristeten um.
Vielen Dank im vorraus für qualifizerte Antworten
Zeitmietvertrag --> Unbefristet ???
4. Januar 2005
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Frage vom 4. Januar 2005 | 16:34
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeitmietvertrag --> Unbefristet ???
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 4. Januar 2005 | 17:34
Von
Status: Unbeschreiblich (47506 Beiträge, 16808x hilfreich)
Das ist nicht korrekt, da keine der Voraussetzungen nach § 575 BGB
gegeben sind.
Es handelt sich damit um einen unbefristeten Vertrag.
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