Zeitmietvertrag abgelaufen - Mieter zeiht nicht aus

3. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Mudy
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)
Zeitmietvertrag abgelaufen - Mieter zeiht nicht aus

Hallo, folgende Frage:

wir haben zum 01.02.2006 das vermniete Haus unserer Eltern überschrieben bekommen. Der Mieter hat einen vor dem 01.09.2001 abgesclossenen Zeitmietvertrag, der zum 31.01.2006 ausläuft. Zusätzlich wurde der Mieter im Januar 2005 darauf hingewiesen, dass keine Verlängerung des Mietvertrages beabsichtigt ist, weil des Haus zum 01.02.2006 durch uns bezogen werden soll. Nun hat der Mieter angekündigt, erst "einige Zeit" nach dem 31.01.2006 ausziehen zu wollen, weil sein Haus noch nicht bezugsfertig ist... Was kann getan werden? Wir wollen so schnell wie möglich ins Haus und müssen noch renovieren... Kann man mit Räumungsklage drohen? Wie sind da die Aussichten...

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
zuspät
Status:
Praktikant
(537 Beiträge, 179x hilfreich)

Falls meine laienhafte Meinung gefragt ist...

Prinzipiell muss er nach Ablauf des Mietvertrages ausziehen. Die Frage ist nun, ob er die Mietzeit nur überziehen will, weil er z.B. erst Mitte Februar seine neue Wohnung beziehen kann. In diesem Fall könnte man sich doch bestimmt einigen. Sollte er Mieter das Haus über den Mietzeitraum hinaus nutzen wollen, so eine Räumungsklage durchaus Aussicht auf Erfolg. Zudem wäre hierbei die Eilbedürftigkeit zu prüfen, falls du selbst auf Nutzung diesen Hauses angewiesen bist.

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#2
 Von 
Mudy
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)

Grundsätzlich wären wir ja auch an einer gütlichen Einigung interessiert, aber die Mieter haben im letzten halben Jahr bewiesen, dass sich sich an Vereinbarungen nicht sonderlich gebunden fühlen. So wurden wir nicht wie vereinbart über den Baufortschritt informiert, Besichtigungstermine, die wir mit Mieter und Handwerkern zur Vorbereitung der Renovierungsarbeiten ausgemacht haben, wurden 12 Stunden vorher abgesagt... Eigentlich sollte der Auszug schon vor Weihnachten 2005 erfolgen, dann spätestens zum 31.01.2006. Darüber, dass die Termine dann doch nicht eingehalten werden können, informierte uns der Mieter nicht von selbst, sondern erst auf Nachfrage unsererseits. In seinem Haus muss noch die Fussbodenheizung verlegt werden, dann kommt der Estrich noch rein, die Bodenbelege, Tapezieren, streichen und, und, und... Dann wird es schnell Ende Februar, Anfang März, Mitte März, Ende März... Wir wollen uns nicht weiter hinhalten lassen... dass eine Räumungsklage uns unserem Ziel nicht schneller nahe bringen wird, wissen wir, aber dadurch, kann man zumindest die Sache auch zügig ins rollen bringen und wartet nicht noch hier eine Woche und da eine Woche und im Endeffekt bestimmt der Mieter - ohne Mietvertrag den Auszugstermin - und nicht wir als Eigentümer und Vermieter...

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#3
 Von 
joku
Status:
Schüler
(455 Beiträge, 147x hilfreich)

Hallo Mudy,

mein Vorschlag für ein Vorgehen wäre wie folgt:

(1)
Schriftliche Räumungsaufforderung an den Mieter mit einer letzten Frist zum Auszug innerhalb von drei Tagen. In diesem Schreiben auch darauf hinweisen, dass er nach § 546 Abs. 2 BGB und § 571 BGB schadensersatzpflichtig ist für Schäden, die Euch durch das Vorenthalten der Mietsache entstehen.

(das wird wohl konkret erstmal nichts bringen)

(2)
Zum Anwalt und Räumungsklage einreichen.

(bringt zwar auch keine schnelle Änderung, ist aber letztlich der sicherste Weg. Es ist aber zu hoffen, dass wenn der Mieter die Summen sieht, die da auf ihn zukommen, er dann mit der Renovierung ein wenig in die Gänge kommt.)

(3)
Wenn ein wenig Ruhe eingekehrt ist, dann die Schadenseratzklage hinterher.

Gruss, JoKu

P.S.: Ich habe gerade einen ähnlichen Fall laufen. Die Konstellation ist fast gleich. Deshalb noch ein Tipp: Frag mal beim Einwohnermeldeamt nach, ob sich Dein Mieter schon auf die neue Wohnung umgemeldet hat - ist zwar verboten, hat aber meiner wegen der Eigenheimzulage gemacht. Das wäre dann Betrug und kann beim Finanzamt angezeigt werden.

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#4
 Von 
Mudy
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für den Tip JoKu...

Wie sieht es denn aus, wenn er ausziehen sollte, bevor über die Räumungsklage entschieden wurde? Bleiben wir dann auf einem Teil der Kosten sitzen.

Und was kann als Schadensersatz geltend gemacht werden?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
joku
Status:
Schüler
(455 Beiträge, 147x hilfreich)

Hallo Mudy,

es gibt verschiedene Wege zum Beenden der Klage. Falls Dein Mieter tatsächlich früher ausziehen sollte, dann kann es sein, dass er garnichtmehr zur Verhandlung kommt (Versäumnisurteil) oder seine Schuld anerkennt (Anerkenntnisurteil). Es kann auch zu einem Vergleich kommen. Oder natürlich zu einem normalen Urteil. Damit ist dann immer ein Kostenfestsetzungsbeschluss vom Gericht verbunden. Dieser bestimmt, wer welche Kosten zu tragen hat.

Nochwas: Falls die Ankündigung Deines Mieters zum verspäteten Auszug schriftlich erfolgt ist, dann diese bitte unbedingt von einem Anwalt bezüglich § 93 ZPO prüfen lassen. Eventuell hat der Mieter nämlich signalisiert, dass es keinen Grund zur Klage (zu diesem Zeitpunkt) gibt – ist aber eher unwahrscheinlich, weil meines Wissens bei einem Zeitmietvertrag gar keine Räumungsfrist möglich ist.

Schadensersatz? Sei kreativ! Wohnst Du momentan zur Miete und musst deshalb länger Miete zahlen? Musstest Du durch den verspäteten Auszug Deines Mieters auf Deine Eigenheimzulage verzichten?

Gruss, JoKu

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#6
 Von 
Lene40
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo,

ich denke mal mit einer Räumungsklage werden die Mieter auch nicht vor März raus sein. Von daher würde ich persönlich auch versuchen mich gütig zu einigen.

Ich weiß nicht ob es rechtlich möglich ist, aber vielleicht kann man einen (verlängerungs-) Vertrag (z.B. Auszug zum 05.03. oder so) abschließen und dort eben auch eine saftige Strafe einsetzen, falls sie sich dann doch nicht daran halten. Aber weiß halt nicht, ob dies zulässig ist. War nur so eine Idee.

VG
Lene

-- Editiert von Lene40 am 05.01.2006 09:56:00

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#7
 Von 
Mudy
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)

Das wir den Mieter wohl nicht vorher rausklagen können ist ja wohl scheinbar klar... deswegen geht es letztlich nur darum, ein Druckmittel zu haben, um ihn zu bewegen, doch vorher auszuziehen. Er könnte ja wenn er wollte, er müsste halt nur auf eine Baustelle ziehen, oder ins Hotel - sind ja nur wenige Woche - er will aber lieber ins fertige Eigenheim ziehen und nicht einige Wochen aus dem Koffer leben. Wenn man jetzt wüßte, dass er definitiv die Kosten einer Räumungsklage zahlen muss, hätte man ja ein entsprechende Druckmittel in der Hand. Natürlich in der Hoffnung, es nicht in die Tat umsetzen zu müssen...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hat der denn der Aufforderung auszuziehen schriflich widersprochen ? Wenn nicht, dann gehts schneller mit der Räumungsklage.

Habt ihr Euch mal seine Baustelle angeschaut, steht da überhaupt schon was ?

Irgenwie hab ich dennoch Mitleid mit dem Mieter, denn mein eigenes Haus wurde auch 8 Monate später fertig, als im Vertrag genannt wurde. Wenn die Handwerker sich einfach nicht bewegen, hat man schon die Arschkarte. Aber da muss man dann eben mit dem Vermieter reden, bzw. die Möbel unterstellen und in eine FEWO.

-----------------
"Chylla"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo!
Seid froh, dass der Mieter Euch überhaupt eine Perspektiver gibt und ja in näher Zukunft ausziehen wird.
Selbst bei Eigenbedarf ist es ja oft nahezu
unmöglich die Mieter (wenn diese clever sind und Widerspruch einlegen etc.) rauszubekommen.
Eine Räumungsklage wird ins Leere laufen.
Erst einmal dauert das länger als bis März/April (lies mal hier im Forum, welche
Erfahrungen Vermieter damit haben!)
und es kostet den Vermieter eine nicht unerhebliche Summe. Ich hoffe, das weisst Du.
Auf jeden Fall ist ein Einigung effektiver.
Macht mit dem MIeter einen verbindlichen
Termin aus auf den Ihr Euch verlassen können müsst und sagt ihm, er soll dann auch damit rechnen, dass die Handwerker ins Haus kommen und Ihr Eure Möbel anliefert.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Mudy
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)

Wie gesagt, es müssen "nur" noch die letzten Arbeiten im Innenausbau vorgenommen werden (siehe oben). Die Sache wäre auch nicht so schlimm, wenn der Mieter fair mit uns umgehen würde. Wir haben ihn gut 20 Monate vor Mietende über unsere Pläne informiert. Von seiner Seite kamen die Informationen immer nur auf Nachfrage. Das er neu baut, haben wir von seinen Nachbar erfahren. Die Info von ihm kam erst ein halbes Jahr nach Baubeginn... Dann wollte er Weihnachten ausziehen - als WIR zwei Wochen vorher nachgefragt haben hieß es: Nur noch Restarbeiten - bsi Mitte Januar sind wir draußen... Als WIR jetzt nachgefragt haben, heißt es plötzlich, dass er es garnicht schafft. Ich finde, dass das keine Art ist mit einander umzugehen. Wir müssen unsere Wohnung kündigen, haben teilweise schon Möbel und eine Küche bestellt, die nun wohl eingelagert werden müssen. Schon ausgemachte Termine mit Handwerker müssen abgesagt bzw. verschoben werden. Und die zwei Wochen Urlaub, die in Anfang Februar genommen habe, muss ich auch verschieben und da ich nicht weiß, wann es dann tatsächlich los geht, habe ich auch keine Ahnung, ob ich dann so ohne Weiteres Urlaub bekomme... und, und, und... wir haben den Ärger und der gute Herr wartet einfach, bis er sich ins gemachte Nest setzen kann. Das geht mir einfach gegen den Strich... hätte er uns vor 2 oder 3 Monaten gesagt, was Sache ist, dann hätten wir anders geplant und gut wäre gewesen -aber so...

Zurück zum Thema:

Der Aufforderung zum Auszug wurde nicht widersprochen. Ist m.E. aber auch egal, da wir einen Zeit-MV nach altem Recht haben.

Weiß denn jemand, wie es mit den Kosten im Falle der Räumungsklage aussieht? Vor allem für den Fall, dass der Mieter vor Entscheidung auszieht. Haben keine Rechtsschutz und haben deswegen natürlich keine Bock auf zusätzliche Kosten. Kann man die Klage auch ohne RA anreichen?

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