Zensus 2011! Muss man da mitmachen?

4. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Stoffel277
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)
Zensus 2011! Muss man da mitmachen?

Hallo,

wir (ich und meine Familie) haben vor einigen Tagen einen Fragebogen von Zensus 2011 bekommen, in dem die Häuser und Wohnungen gezählt werden sollen. Nach kurzem Suchen im Internet habe ich herausgefunden, dass das in ganz Europa gemacht wird und komischerweise nur 1/3 der deutschen Bevölkerung befragt wird. Viele zweifeln diesem Vorhaben an. Wir meinten auch, "warum wenden die sich nicht ans Amt. Die müssen doch wissen wie viele Einfamilien- oder Zweifamilienhäuser in der Gemeinde sind. Kann jemand für uns mal Licht ins Dukle bringen und uns sagen, warum die das machen und ob man da mitmachen muss. Soweit ich weiß, gilt die Auskunftspflicht nur in Österreich und nicht in Deutschland...

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Ja, da muss man mitmachen. Das Bundesstatistikgesetz regelt diese Pflicht (§ weiß ich im Moment nicht, findest du aber sicher mit Stichwortsuche im Netz).

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#2
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Zur Information: 'Das Amt' weiß nicht, wieviele Einfamilien- oder Zweifamilienhäuser in der Gemeinde sind.

- Das Katasteramt hat Karten, darin sind alle eingemessenen Gebäude. Wieviele Wohnungen sich darin befinden, weiß das Katasteramt nicht.
- Das Einwohnermeldeamt hat Karteien, darin steht, welche Personen an einer Adresse gemeldet sind. Wieviele Wohnungen sich an dieser Adresse befinden, weiß das Einwohnermeldeamt nicht.


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#3
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

'Das Amt' weiß nicht, wieviele Einfamilien- oder Zweifamilienhäuser in der Gemeinde sind.

Das ist aber seltsam: beim Grundsteuerbescheid wussten sie es noch.
Und in der Anlage V wird auch immer nach den qm gefragt.

Eigentlich müssten sie das alles wissen.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

In Deutschland - dem Land der Gesetze und Verordnungen - gibt es selbstverständlich auch dafür ein Gesetz: die Auskunftspflicht ist z.B. in § 18 ZensG 2011 geregelt.



Was passiert eigentlich, wenn einer der Briefe den Empfänger gar nicht erreicht?
Dazu konnte ich nichts finden ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#5
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

quote:
Weder Katasteramt noch Einwohnermeldeamt weiß, wieviele Wohnung an einer Adresse gibt.


Bauamt (Bauantrag, -pläne), Grundbuchamt (Grundbuchauszüge, Teilungserklärung), sowie Stadtkasse (Grundsteuerbescheide) können an sich anhand ihrer Unterlagen feststellen.
Außer "Schwarbauten", darunter auch den nicht angemeldeten
Umbauten und Abbrüchen.





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#7
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Was passieren kann, ist dasselbe wie seierzeit bei der historischen Volksrählung. Das mitmachen kann letztlich mit Hilfe von Zwangsgeldern durchgesetzt werden, die wiederum wenn die Behörde keine andere Idee hat, wie sie das Geld eintreiben soll, durch einen Vollziehungsbeamten (Gerichtsvollzieher für staatliche Gelder) eingetrieben werden können. Mir hat mal jemand erzählt, dass der Vollziehungsbeamte sich dann aber auch mit einem ausgefüllten Bogen zufriedengegeben hat. Im übrigen ist das ganze meines Wissens auch bezüglich der Auswertung anonym, so dass es vielleicht verboten aber nicht sanktionierbar ist, dort Blödsinn anzukreuzen. Jedenfalls soll das Verfassungsgericht seinerzeit im Volkszählungsurteil verboten haben, die Antworten in den Bögen über Personenkennziffern mit anderen den Behörden bekannten Daten abzugleichen. Es wäre schon lustig, wenn die Behörden im Nachhinein erkennen müssten, dass die Daten der Auswertung unbrauchbar wären...

Leider ist die Verfassungsbeschwerde gegen das Zensusgesetz auch gescheitert (ob die Anwälte bei der Begründung schlechte Arbeit geleistet haben, sei mal dahingestellt), sonst wäre es eine Idee gewesen, die Teilnahmepflicht im konkreten Einzelfall gerichtlich aussetzen zu lassen.

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#8
 Von 
Malshandir
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 48x hilfreich)

Mich interessiert dabei eine Frage noch.
Wie verhält es sich, wenn

a) der Vermieter im Ausland ist.
b) kein mieter daist.

Persönlich finde ich, dass der Zensus Unsinn ist, aber vor allem würde ich gerne wissen, wie man Zwangsgelder im Ausland druchsetzen will, wenn der Vermieter bzw. Hauseigentümer im Ausland ist.

Ich habe so einen Fall in der Nachbarschaft wo der Eigentümer im Auslaqnd lebt. Der meinte einmal er würde es als Klopapier gebrauchen. Wenn Deutschland etwas will, dann müssen Sie ihn bei ihm zu Hause verklagen und dort interessiert niemanden Deutsches Recht.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

quote:
a) der Vermieter im Ausland ist.

Auch bei Abwesendheit ist man verpflichtet dafür Sorge zu tragen, das einen wichtige Sendungen rechtzeitig erreichen.
Fristversäumnise und daraus resultierende negative Rechtsfolgen muss man sich zurechenen lassen.



quote:
b) kein mieter daist.

Wenn vermietet wurde siehe a)
Wenn nicht vermietet gibt es keinen Mieter der Auskunftgeben könnten



quote:
Wenn Deutschland etwas will, dann müssen Sie ihn bei ihm zu Hause verklagen und dort interessiert niemanden Deutsches Recht.

Wenn er das auch mit der Steuer und anderen Verpflichtungen so hält wird er sich wundern wie schnell so ein Häuschen den Besitzer welchselt - ganz ohne Zustimmung seinerseits ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#10
 Von 
Malshandir
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 48x hilfreich)

Hallo Harry,

ich meine, der Vermieter lebt dauerhaft im Ausland.
Steuerpflicht existiert bei einer leerstehenden Wohnung nicht abgesehen Grundsteuer und die wird denke ich einmal bezahlt. Sowas sind ja nur Kleinbeträge.

Aber spannend wäre es schon wegen eines Zensus jemanden im Ausland zu belangen.
Ich sehe keinen Ansatz. Erst einmal Zustellung im Ausland und notfalls Rechtshilfe.
Welche Behörde betreibt solchen Aufwand?
Spannend wäre es, aber die Glaubhaftigkeit der erzwungenen Antworten wird sicher null sein.

Aber ich wäre gerne erfreut, wenn jemand einen Ansatz findet jemand im Ausland zu zwingen.

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#11
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Leider ist die Verfassungsbeschwerde gegen das Zensusgesetz auch gescheitert...



Was ist eigentlich so schlimm daran?

Da wird -zu Recht- allgemein gejammert, die Politik wisse gar nicht, wie es konkret vor Ort aussieht.

Woher sollen die es denn wissen? Eine anonyme Datenerhebung ist doch ein probates Mittel.

Der Abgleich der vorhandenen Datenbestände ist doch wg. des Datenschutz nicht zulässig.

Wie sollen denn sonst die Grundlagen für Entscheidungen der Politik gewonnen werden, die für uns alle langfristig prägend sein werden?

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

quote:
Aber ich wäre gerne erfreut, wenn jemand einen Ansatz findet jemand im Ausland zu zwingen.

Das durchsetzen/eintreiben von Zwangsglder ist zwar theoretisch innerhalb der EU möglich, aber so aufwändig und mit sovielen unwägbaren Parametern verbunden, das die ORdnungsbhörden meist darauf verzichten - auch mangels des Wissens um das richtige Vorgehen.

Für ein bischen Ordnungsgeld wird man da derzeit keinen Aufwand betreiben.

Bei der Steuer sieht das schon anders aus ...
:devil:




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#13
 Von 
Malshandir
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 48x hilfreich)

Guten Morgen Harry,

in der EU ginge dies schon, aber der Eigentümer wohnt auch noch in einem Nicht-EU-Land.

Ich glaube auch, man wird in dem Fall auf die Datenerhebung verzichten.

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