Hallo.
Meine Großmutter starb Ende Novemer 2010. Aus einer Einmalzahlung zur Finanzierung der Beerdigung sind aus dem Kapital Zinsen entstanden.
Die Zinsen liegen unterhalb des Freibetrags der Verstorenen; andere Einkünfte (Pflegefall) hatte sie nicht.
Das Beerdigungsinstitut (oder Bank, weiß meine Mutter) hat die Zinsen wohl abgeführt da die Zinsen erst bei der Auszahlung berechnet wurden.
Wie bekommt die Erbengemeinschaft (Mutter + 2 Neffen) die Zinsen zurück?
Müsste jemand jetzt eine Einkommensteuererklärung ausfüllen (für die Verstorbene) oder gibt jeder der Erben den aus dem Erbe angefallenen Zinsanteil als "seinen" an?
(z.B. 700 Euro -> Mutter 350 Euro, Neffen je 175 Euro?)
--Speedy
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Zinsen nach Todesfall
4. Januar 2011
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Frage vom 4. Januar 2011 | 06:00
Von
Status: Praktikant (530 Beiträge, 343x hilfreich)
Zinsen nach Todesfall
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#1
Antwort vom 4. Januar 2011 | 10:30
Von
Status: Unbeschreiblich (47657 Beiträge, 16843x hilfreich)
Die Zinsen werden den Erben zugerechnet und müssen über deren Steuererklärungen zurückgefordert werden, sofern die Erben die eigenen Sparerfreibeträge ebenfalls nicht ausgeschöpft haben.
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