Zur Wirksamkeit von Bearbeitungsentgelten für Verbraucherkredite
Mehr zum Thema: Verbraucherschutz, Bearbeitungsentgelt, Verbraucherkredit, Gebühren, Bank, Darlehen, KreditKreditbearbeitungsgebühr zurückfordern: Darlehensnehmer müssen die dreijährige Verjährungsfrist beachten
Die Vereinbarung eines Bearbeitungsentgeltes für Verbraucherkredite ist unwirksam. Entsprechende Kreditbearbeitungsgebühren können daher aus Bereicherungsrecht zurückgefordert werden.
Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13.05.2014 (Az XI ZR 170/13).


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Unter Beachtung der grundsätzlich dreijährigen Verjährungsfrist gilt dies rückwirkend für Bearbeitungsentgelte, die ab dem Jahr 2011 gezahlt wurden. Im Jahre 2011 entstandene Ansprüche verjähren mit Ablauf des 31.12.2014. Ob auch davor liegende Ansprüche unter Umständen noch unverjährt sein können, ist noch nicht höchstrichterlich entschieden.
Verjährung ältere Ansprüche noch nicht von Gericht entschieden
Nach einer Entscheidung des Landgerichtes Stuttgart sollen auch ältere Ansprüche nicht verjährt sein, da erst die Veröffentlichungen im Jahre 2011 Anlass gegeben haben, von einer unwirksamen Vereinbarung und damit von dem Entstehen eines Bereicherungsanspruches auszugehen. Über diese Rechtsfrage wird der Bundesgerichtshof aber noch in Kürze entscheiden.
Selbstverständlich stehe ich Ihnen gern persönlich für eine Beratungsgespräch oder eine weitere Interessenvertretung zur Verfügung.
